Gebrechen & Beschädigungen

Wenn etwas zu reparieren ist.

Spechtlöcher, durchrostete Balkongeländer (4.1.2014)

Von: XXX (Mieter)
Gesendet: Samstag, 04. Jänner 2014 09:24
An: WrW West Kanzlei
Betreff: Fassaden-Beschädigung

Sehr geehrter Herr Milojevic,

ich möchte mich nun direkt an Sie wenden, da es mir nicht möglich ist, selbst eine Veränderung zu bewirken.

Ich wohne im Hugo Breitner Hof - 1140 Wien, XXXX. Seit Jahren füttert meine Nachbarin auf Tür XXX die Vögel bei ihrem Fenster. Bereits vor Jahren waren hinter der Dachrinne faustgroße Löcher bei meinem Balkon. Diese wurden von einer Vertragsfirme von Wr. Wohnen zugemacht. Meine Nachbarin wurde schon öfters darauf hingewiesen, dass das Füttern verboten ist, doch sie ignoriert es. Jetzt sind schon wieder zwei neue große Löcher ober ihrem Fenster und die Vögel fliegen ein und aus. Auf meinem Balkon sind jede Tag Mistschaufelmengen an Styroporkugeln, die von den Vögeln rausgepeckt werden.

Die Behebung der Schäden, die ja ganz erhebliche Kosten verursachen, tragen alle Mieter, nicht diese Dame, die diese durch ihr Verhalten verursacht. Ich lade Sie gerne ein, sich den Sachverhalt von meiner Wohnung aus, anzusehen. Ausserdem habe ich schon Wr. Wohnen darauf hingewiesen, dass unsere Balkongeländer durchrosten. Es geschieht NICHTS. Und das, obwohl dies bald nach dem neuen Anstrich schon ersichtlich war und von mir auch Fotos geschickt wurden.

Bilder im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen

XXX (Mieter)

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    Webmaster

    Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
    Datum: 13. Januar 2014 13:42
    Betreff: WG: Fassaden-Beschädigung
    An: XXX (Mieter)

    Betreff: AW: Fassaden-Beschädigung

    Sehr geehrte XXX!

    Vielen Dank für die Übermittlung der Fotos. Bezüglich Ihrer Mail wird mitgeteilt, dass die Nachbarin wegen der Vogelfütterung angeschrieben wurde.

    Weiters teilen wir mit, dass das Verputzen von Spechtlöchern bzw. die Instandsetzung der Fassade nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann. Dies wird somit erst im Frühjahr bei entsprechendem Wetter durchgeführt werden kann.

    Nach Rücksprach mit dem zuständigen Werkmeister wird bezüglich des Balkongeländeranstrichs mitgeteilt, dass dieser den Mieterinnen und Mietern selbst obliegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Danijel Milojevic

    Kundenmanager W 05

    (14. Bezirk)

    Stadt Wien – Wiener Wohnen
    Opfermanngasse 1, A-1160 Wien

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