From: gerhard_kuchta@hotmail.com To: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at CC: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de Subject: Zusatzlicht am Gang Date: Sun, 5 Jan 2014 12:04:21 +0100
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Mieterbeirats-Kollegin Eveline Kögl wurde Mitte Dezember 2013 am Eingang zu ihrer Wohnung von zwei Frauen bedrängt, wobei es ihr aufgrund des von den Personen nicht eingeschalteten Ganglichtes nicht möglich war, die Gesamtsituation und Bedrohung daraus ausreichend zu erkennen.
Daher fragt sie an, ob es von Wiener Wohnen gestattet wird, für solche Fälle ein von der Wohnung aus geschaltetes Zusatzlicht am Gang zu installieren. Verwendet würde natürlich der Wohnungsstrom dafür werden, und die gesamten Installationskosten (bzw. Rückbaukosten) gingen zu ihren Lasten.
Zu diesem Aspekt verweise ich auch auf eine Zeitungseinschaltung der Kriminalpolizei, die für solche Fälle durchaus analog zu sehen ist (Licht am Gang, im Außenbereich, Bewegungsmelder, ...).
Es handelt sich auch um eine grundsätzliche Frage, da sich ggf. auch andere Mieter (vor allem ältere, alleinstehende, verängstigte Personen) in einer ähnlichen Lage befinden.
From: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at To: gerhard_kuchta@hotmail.com Subject: WG: Zusatzlich am Gang Date: Mon, 20 Jan 2014 10:46:35 +0000
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Bezug nehmend auf Ihr Mail vom 05.01.2014 wird mitgeteilt, dass der Montage von Beleuchtungskörpern im Stiegenhaus durch die Mieterinnen und Mieter seitens Wiener Wohnen nicht zugestimmt werden kann.
Sollten Mieterinnen bzw. Mieter jedoch der Meinung sein, dass die Beleuchtung der Stiegenhäuser nicht ausreichend ist, wird dies im Einzelfall geprüft und die Stiegenhausbeleuchtung, falls erforderlich, im Auftrag von Wiener Wohnen erweitert.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien - Wiener Wohnen f.d. 13., 14., 15., und 16. Bezirk Opfermanngasse 1 1160 Wien
Webmaster
From: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: WG: Zusatzlich am Gang
Date: Mon, 20 Jan 2014 10:46:35 +0000
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Bezug nehmend auf Ihr Mail vom 05.01.2014 wird mitgeteilt, dass der Montage von Beleuchtungskörpern im Stiegenhaus durch die Mieterinnen und Mieter seitens Wiener Wohnen nicht zugestimmt werden kann.
Sollten Mieterinnen bzw. Mieter jedoch der Meinung sein, dass die Beleuchtung der Stiegenhäuser nicht ausreichend ist, wird dies im Einzelfall geprüft und die Stiegenhausbeleuchtung, falls erforderlich, im Auftrag von Wiener Wohnen erweitert.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien - Wiener Wohnen
f.d. 13., 14., 15., und 16. Bezirk
Opfermanngasse 1
1160 Wien
20. Jan 2014