From: ernst.schreiber@gmx.at
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Subject: Neuwahl des Mieterbeirats - Ihr Schreiben vom 11.7.2016
Date: Wed, 20 Jul 2016 10:08:59 +0200
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu obigem Betreff wenden wir uns einerseits aus Dokumentationsgründen, andererseits schon wegen der falsch angegebenen Telefonnummer für die Kontaktaufnahme (Wiener Wohnen-Hotline statt Mieterbeirats-Hotline) lieber auf schriftlichem Weg an Sie.
Vielen Dank für die terminliche Erinnerung - welche wir an sich sowieso in Evidenz hatten. Doch vielleicht wäre es für Wiener Wohnen zweckdienlich, sich mit der eigenen Mieterbeirats-Homepage darauf zu einigen, ob wir nun bis 20.10.2016 im Amt sind, oder bis 20.4.2017 (also inklusive der im alten, aber für diese Funktionsperiode noch gültigen Statut vorgesehenen maximal sechsmonatigen Nachfrist). Gemäß heutiger Information auf dieser von Ihnen betriebenen Homepage nämlich immer noch letzteres.
Ungeachtet dessen haben wir natürlich keinerlei Scheu, uns in stets geübter Weise schon vor Ende der Dreijahresfrist auch schon im Oktober 2016 der Wiederwahl zu stellen und schlagen dafür Mittwoch, den 12.10.2016 um 18.30 Uhr als Termin vor.
Schließlich sehen wir auch mit einiger Spannung und großer Erwartungshaltung der Organisation dieser Wahlversammlung durch Sie entgegen. Bitte teilen Sie uns mit, ob nun nach Ihrer Meinung für diese Veranstaltung die inhaltlich doch etwas abweichende Wahlfibel als Basis gilt oder doch das vom Wiener Gemeinderat formal beschlossene Mitbestimmungsstatut.
Zum Ort der Wahl möchten wir nur der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass aufgrund der Zielsetzung des neuen Statuts, einer möglichst großen Personenanzahl eine Teilnahme bei der Wahl zu ermöglichen (§ 8, Abs. 8 des Statuts) und insbesondere der Altersstruktur in unserer Wohnhausanlage für uns nur ein Veranstaltungsraum in unmittelbarer Nähe unserer Wohnhausanlage in Frage kommt. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Personenzahl bei bisherigen Mieterversammlungen zwischen knapp über 30 und über 600 geschwankt hat. Da die Gültigkeit der Wahl wohl nicht zulässt, wahlberechtigte Personen abzuweisen ist durch Sie für eine ausreichende Raumkapazität vorzusorgen.
Bitte teilen Sie uns ebenfalls mit, wann und wie sämtliche Mieter von der Wahlveranstaltung, Teilnahme daran und Bewerbungsmöglichkeit als Kandidat in Kenntnis gesetzt werden.
Wir gehen mangels näherer Definition im Statut davon aus, dass spätestens ab Bestätigung des Wahltermins durch Sie nach § 8, Abs. 6 des Statuts Kandidaten schriftliche Wahlvorschläge an Sie übermitteln können, dies auch per Mail an diese hier verwendete Mailadresse erfolgen kann und auch ohne Empfangsbestätigung durch Sie Gültigkeit hat, sofern die Absendung des Mails an diese Adresse nachgewiesen werden kann.
Da eine Beurteilbarkeit der Leistung des bisher amtierenden Mieterbeirats wesentliche Voraussetzung für eine Wiederwahl-Entscheidung durch die Mieter ist, gehen wir davon aus, dass ein solcher - auch umfassenderer - Leistungsbericht im Rahmen der Kandidatenvorstellung für ALLE schon amtierenden Mietervertreter GEMEINSAM durch ein Mitglied des Mieterbeirats gelegt werden kann.
Da eine Hausversammlung für sonstige Entscheidungen gemäß § 10 des Statuts schon einen anderen Teilnehmerkreis hat, gehen wir davon aus, dass außer der Neuwahl keinerlei sonstige Themen berichtet, behandelt bzw. abgestimmt werden können.
Bitte um umgehende schriftliche Antwort!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
Ernst Schreiber
(Vorsitzender)
Webmaster
Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Mittwoch, 20. Juli 2016 10:39
An: Ernst Schreiber *EXTERN*
Betreff: AW: Neuwahl des Mieterbeirats - Ihr Schreiben vom 11.7.2016
Sehr geehrter Herr Schreiber,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien
Tel.: 05 75 75 75
21. Jul 2016
Webmaster
Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Donnerstag, 21. Juli 2016 14:15
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Neuwahl des Mieterbeirats - Ihr Schreiben vom 11.7.2016
Sehr geehrter Herr Schreiber,
wir werden dem fehlerhaften Datum auf der Homepage unserer Mieterbeiräte nachgehen.
Wir bestätigen gerne den Termin für die Wahlversammlung am 12.10.2016, ersuchen jedoch um Vorverlegung des Beginns auf 18:00 Uhr, da die Wahl an sich aufgrund der Größe der Wohnhausanlage 2 Stunden andauern wird.
Bitte um kurze schriftliche Bestätigung, falls dies für Sie in Ordnung wäre.
Gleichzeitig würde ich Sie bitten, uns die von Ihnen für geeignet befundene Räumlichkeit für die Wahlversammlung zu nennen.
Wir werden die Wahl rechtzeitig am schwarzen Brett ankündigen. Ebenfalls wird es eine Postwurfsendung für die Mieterinnen und Mieter geben. Falls Sie die Einladungen auch in die Schaukästen des Mieterbeirates aushängen möchten, bitte ich Sie, uns die Stückanzahl der notwendigen Exemplare zu nennen. Wir schicken Ihnen die Einladungen dann per Post zu.
Grundsätzlich können die gewünschten Kandidatinnen und Kandidaten bis 8 Tage vor der Wahl bei uns namhaft gemacht werden. Dies kann postalisch bzw. per Mail an kanzlei-west@wrw.wien.gv.at erfolgen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen selbstverständlich mit der Kandidatur einverstanden sein.
Ich bitte Sie Sie um Mitteilung, falls möglich bis Ende August, wer vom bestehenden Mieterbeirat erneut kandidieren möchte. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die uns bis Ende August namhaft gemacht werden, werden in der Einladung zur Wahlversammlung alphabetisch gelistet.
Jeder Kandidatin bzw. jeder Kandidat muss bei der Wahl anwesend sein und sich kurz vorstellen. Ein Leistungsbericht des bestehenden Mieterbeirates ist natürlich möglich und wichtig, schließt das notwendige kurze persönliche Vorstellen jedoch nicht aus. Sollte eine Kandidatin/ein Kandidaten aus wichtigen Gründen nachweislich verhindert sein, kann diese/r durch jemanden Dritten kurz vorgestellt werden.
Damit wir die organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen können, bitte ich Sie um Information, mit welcher Zeit wir den Leistungsbericht des bestehenden Mieterbeirates veranschlagen sollen.
Wie Sie richtig festgestellt haben, wird bei dieser Veranstaltung lediglich die Wahl des Mieterbeirates durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Danijel Milojevic
Referatsleiter
Stadt Wien – Wiener Wohnen
22. Jul 2016
Webmaster
Gesendet: Donnerstag, 15. September 2016 11:19
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta (MBR HBH); Asoka Michael Schuster (MBR HBH)
Betreff: wg. Aushang/Briefkasteneinwurf zur Wahlversammlung 7.10.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wäre nicht nur ein Akt der Höflichkeit und Korrektheit gewesen, eine Textierung für die im Betreff angeführte Aktion vorher mit dem Vorsitzenden unseres Mieterbeirats tatsächlich abzustimmen, wenn Sie schon mit "Der Vorsitzende des Mieterbeirats: Ernst Schreiber e.h." mit-fertigen - sondern auch im Sinn der RICHTIGKEIT!
Seite 1:
Darüber hinaus:
Ein TOHUWABOHU ALLERERSTER GÜTE !!!
Somit stellt sich aufgrund nicht erfüllter Voraussetzungen gemäß Mitbestimmungsstatut die Frage nach der formal korrekten Abhaltung der Mieterbeirats-Wahl am 7.10.2016.
Ich behalte mir daher auch als Person - mit erteilter und Ihnen bekannter Vollmacht meiner Ehefrau Hanna Kuchta (Ihre Mieterin) - gegebenenfalls eine Anfechtung vor.
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)15. Sep 2016