Schlichtungsstelle

Eine wesentliche Einrichtung für Mietkosten

Schlichtungsstellenantrag f.d. Abrechnungsjahr 2012 (26.7.2016)

Heute haben 3 Mieter

einen umfassenden Antrag zum Abrechnungsjahr 2012

samt detaillierter Begründung bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.

Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).

Zur Vereinfachung werden die beiden Antragsteile auch hier als Beilage eingefügt.

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    Hier der am 4.4.2017 der Schlichtungsstelle übermittelte Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden Bestätigung nach § 40 (3) MRG, um für die hier gegenständlichen Anträge und das hier gegenständliche Abrechnungsjahr das Verfahren bei Gericht einzuleiten.

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      Am 3.5.2017 wurden sämtliche derzeit bei der Schlichtungsstelle laufenden Betriebskostenverfahren (2008 - 2012) zu Gericht abgezogen.

      Hier die Bestätigung für die Einreichung.

      Hier die Bestätigung der bezahlten 78,00 EUR an Gerichtsgebühren. Möglicherweise erfolgt hier noch eine Nachforderung von weiteren 4 x 78,00 EUR, da bei Gericht nicht klar war, ob die Gebühr für die einmalige Einreichung oder die insgesamt fünf Basisverfahren zu entrichten ist.

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