Ausstattung des HBH

Was sich zu den einzelnen Highlights unserer Anlage ergeben hat.

Wasserzähler für nicht eingeleitete Abwassermengen (6.7.2018)

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Freitag, 6. Juli 2018 07:32
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Asoka Michael Schuster
Betreff: Wasserzähler (Subzähler) für nicht eingeleitete Abwassermengen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

da der Wiener Landtag am 30.6.2016 das  Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz insoweit geändert hat, dass Abwassermengen, die nicht in den öffentlichen Kanal gelangen nach § 13, Abs. 1, Ziffer 1 - über einen nach wie vor zu stellenden Antrag - nur mehr dann als herabsetzbare Abwassergebühr anerkannt werden, wenn diese Mengen durch den Einbau geeichter Wasserzähler (Subzähler) gemessen werden, ersuche ich um umgehende Information an den Mieterbeirat, ob diese geeichten Wasserzähler (Subzähler) für unsere Wohnhausanlage eingebaut worden sind und wo sich diese befinden.

 

Aus dem Gesetzestext lässt sich durchaus eine Verpflichtung zu diesem Einbau ableiten: "Diese Subzähler sind vom Gebührenschuldner bzw. von der Gebührenschuldnerin auf seine bzw. ihre Kosten durch einen dazu befugten Gewerbetreibenden bzw. eine dazu befugte Gewerbetreibende einbauen zu lassen, zu warten und instand zu halten."

 Nach § 3, Abs. 2, Ziffer 4 Mietrechtsgesetz wäre das der Erhaltung zuzurechnen: Die Erhaltung im Sinn des Abs. 1 umfaßt ... die Neueinführungen oder Umgestaltungen, die kraft öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen vorzunehmen sind, wie etwa der Anschluß an eine Wasserleitung oder an eine Kanalisierung, die Installation von geeigneten Schutzvorrichtungen für die Energieversorgung oder von Geräten zur Feststellung des individuellen Energieverbrauchs ...


Außerdem ergibt sich eine Verpflichtung zu diesem Einbau zur Kostenschonung der Mieter auch sinngemäß aus den §§ 2 und 12 des für Wiener Wohnen vom Wiener Gemeinderat erlassenen Statuts.

 

  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)
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    Webmaster

    Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
    Gesendet: Freitag, 6. Juli 2018 08:11
    An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
    Betreff: AW: Wasserzähler (Subzähler) für nicht eingeleitete Abwassermengen

    Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,

    danke für Ihre Nachricht.

    Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stadt Wien – Wiener Wohnen

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      Webmaster

      Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
      Gesendet: Mittwoch, 11. Juli 2018 11:48
      An: gerhard_kuchta@hotmail.com; ernst.schreiber@gmx.at
      Betreff: WG: Wasserzähler (Subzähler) für nicht eingeleitete Abwassermengen

      Sehr geehrter Herr Schreiber,

      sehr geehrter Herr Kuchta,

      das Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz sieht die Möglichkeit vor, dass ein Subzähler eingerichtet wird. Die Einrichtung einer solchen Ausstattung muss der Eigentümer selber vornehmen und dann auch warten, eichen etc. Es gibt keine Verpflichtung, den Subzähler jedenfalls einzubauen.

      Wiener Wohnen sieht derzeit von der Installierung dieser Subzähler ab. Das Zählen der abgeleiteten Menge bzw. des Verbrauchs ist nicht die einzige Bedingung, es gilt nach wie vor eine gewisse Menge an nicht in den Kanal eingeleitete Abwassermenge (5 vH der festgestellten Abwassermengen, mindestens jedoch 100 Kubikmeter) als Kriterium.

      Für die Errichtung der Wasserzähler, die regelmäßige Wartung und Eichung und Ablesung fallen laufend Kosten an ohne zu wissen, ob der Nachweis der nicht in den Kanal eingeleiteten Abwassermenge erbracht und somit eine Herabsetzung überhaupt oder in einer wirtschaftlich wirksamen Menge erzielt werden kann.

      Wir bedauern, Ihrem Wunsch aus wirtschaftlicher Sicht nicht nachkommen zu können und verbleiben

      mit freundlichen Grüßen

      Jilek-Melzer e.h.

      Gebietsteilleiterin

      Stadt Wien - Wiener Wohnen - Gebietsteil West

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        Webmaster

        Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
        Gesendet: Freitag, 13. Juli 2018 13:39
        An: michael.ludwig@wien.gv.at; kathrin.gaal@gws.wien.gv.at; rathaus.klub@spw.at; dialogbuero.wien@gruene.at; info@wien.oevp.at; klubwien@fpoe.at; wien@neos.eu
        Cc: Krone; Heute; Österreich; Die Presse; Der Standard; Radio Wien; Dossier; Wiener Zeitung.at; Puls 4; Profil; ATV; Bürgeranwalt (ORF); Konkret (ORF); Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Asoka Michael Schuster
        Betreff: Mietkostenerhöhung statt –senkung durch die Stadt Wien (OFFENER BRIEF)

        Sehr geehrte Damen und Herren,


        anbei übermittle ich Ihnen einen offenen Brief zum o.a. Betreff.


        Konkret: Wie die Stadt Wien vorgeht und politisch agiert, wenn es um Abwasserkosten in beträchtlichem Ausmaß geht, die das Magistrat einhebt.



        Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

        Gerhard Kuchta

        (Schriftführer)

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