Schlichtungsstelle

Eine wesentliche Einrichtung für Mietkosten

Schlichtungsstellenantrag f.d. Abrechnungsjahr 2017 (21.12.2018)

Heute hat ein Mieter einen umfassenden Antrag zum Abrechnungsjahr 2017 bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.
Hier die Annahmebestätigung der Schlichtungsstelle dafür.

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    Von: Hillebrand Irene 
    Gesendet: Montag, 6. Mai 2019 13:34
    An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
    Betreff: MA 50-Schli-I/251478-2019 und MA 50-Schli-I/251475-2019, Linzer Straße 299-325

    Sehr geehrter Herr Kuchta!

    Zu Ihrer Anfrage vom 1.5.2019 wird Ihnen bestätigt, dass nun für sämtliche bei der Schlichtungsstelle zu Ihrem Antrag vom 21.12.2018 anhängigen Verfahren Bestätigungen gemäß § 40 MRG ausgestellt wurden und die für 14.5.2019, 9 Uhr anberaumte Verhandlung betreffend das Abrechnungsjahr 2017 daher nicht stattfindet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mag.a Irene Hillebrand
    Magistratsabteilung 50
    Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I

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      Das Protokoll aus der Verhandlung vom 20.9.2019 beim Bezirksgericht Fünfhaus.

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        Der am 15.1.2020 neu zugestellte (wie erwartet ablehnende) Sachbeschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus in erster Instanz.

        Ein voraussichtlich dagegen einzubringender Rekurs ist in rechtlicher Abstimmung.

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