Altstoffe, Müll & Sperrmüll

Fast wäre man versucht, zu sagen: "So ein Mist!"

Gespräch wg. Entrümpelung (27.12.2028)

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 27. Dezember 2018 08:09
An: gerhard_kuchta@hotmail.com; ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Einaldung Gesprächstermin

Sehr geehrter Herr Schreiber,

Sehr geehrter Herr Kuchta,

bezüglich der Sonderregelung über die Beauftragungen der Firma Rammel bei Entrümpelungen würden wir Sie gerne zu einem Gesprächstermin am 28.01.2019 um 10:00 Uhr in unser Servicecenter einladen.

Mit der Bitte um kurze Rückmeldung, ob der Termin für Sie in Ordnung ist,

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Leiter Hausverwaltung & Kundenbetreuung (interim.)

Gebietsteil West (Bezirke 6., 7., 8., 9., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19.)

Stadt Wien – Wiener Wohnen

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    Webmaster

    Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
    Gesendet: Donnerstag, 27. Dezember 2018 10:59
    An: WrW West Kanzlei
    Cc: ernst.schreiber@gmx.at
    Betreff: AW: Einaldung Gesprächstermin

    Sehr geehrter Herr XXX,

    wir haben den Termin vorgemerkt - ersuchen aber, diesen bei uns im Mieterbeiratslokal (Deutschordenstraße 28, Erdgeschoß) abzuhalten.

    Da außerdem Wiener Wohnen stets eine Vorab-Bekanntgabe der Detailthemen, um die es in einem Gespräch gehen soll, verlangt ersuchen wir Sie umgekehrt ebenfalls um die Nennung des konkreten Anliegens diesbezüglich.


    Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

    Gerhard Kuchta

    (Schriftführer)

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    Webmaster

    Von: WrW West Kanzlei 
    Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2019 08:53
    An: gerhard_kuchta@hotmail.com
    Betreff: WG: Ihr Widerruf der Genehmigung hinsichtlich Sperrmüllentsorgung

    Sehr geehrter Herr Kuchta,

    ich möchte mich zu Ihren Punkten kurz äußern.

    1. Vielen Dank für Ihr Feedback.

    2. Eine schriftliche Vereinbarung bedingt auch den schriftlichen Widerruf, welchen wir postalisch zugesandt haben. Die Gründe für diese Entscheidung seitens Wiener Wohnen hätten wir Ihnen im persönlichen Gespräch gerne näher mitgeteilt. Aus Ihrer Korrespondenz geht eindeutig hervor, dass kein persönliches Gespräch gewünscht wird.

    3. Wir verweisen auf das geltende Mitbestimmungsstatut und die geltenden Vorgaben und Gesetze. Ein Mitbestimmungsrecht über die Vergabe von Leistungen ist im Mitbestimmungsstatut nicht vorgesehen. Ich verweise dazu zum Punkt „Grenzen der Mitbestimmung“.

    4. Wird zur Kenntnis genommen.

    5. Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht, dass die Hausverwaltung bzw. damit beauftragte Unternehmen mit der sicherheitsrelevanten Sichtung u.a. eventueller Sperrmüllablagerung ist. Jedoch ist jede Mieterin bzw. jeder Mieter, wie auch der Mieterbeirat auch, berechtigt Meldungen über Sperrmüllablagerungen bei der Hausverwaltung einzubringen. Der Mieterbeirat ist nicht unser Dienstnehmer, weshalb wir die bisher Ihnen per Vereinbarung aufgetragene Verantwortung, die Entrümpelungen selber zu beauftragen, wieder in unsere Verantwortung legen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Danijel Milojevic

    Leiter Hausverwaltung & Kundenbetreuung (interim.)

    Gebietsteil West (Bezirke 6., 7., 8., 9., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19.)

    Stadt Wien – Wiener Wohnen

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      Webmaster

      Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
      Gesendet: Mittwoch, 20. Februar 2019 11:13
      An: WrW West Kanzlei
      Cc: Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Mag. Asoka Michael Schuster
      Betreff: AW: Ihr Widerruf der Genehmigung hinsichtlich Sperrmüllentsorgung

      Sehr geehrter Herr Milojevic,

      vielen Dank für Ihr heute erhaltenes Mail.

      Abschließend sei zu Punkt 3 auch unsererseits auf Statuten und Gesetze verwiesen. Nämlich auf einerseits das vom Wiener Gemeinderat beschlossene Statut für Wiener Wohnen und die darin enthaltene besondere Interessenswahrung für die Mieter im sozialen Wohnbau - insbesondere was die Mietengestaltung betrifft und andererseits das geltende Vergaberecht sowie das im Mietrecht bzw. der darauf aufbauenden Judikatur enthaltene Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Aufwendung von Betriebskosten.


      Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

      Gerhard Kuchta

      (Schriftführer)