Natürlich können wir Ihren Zugang zum Umgang mit nicht widmungsgemäß dort deponierten Sachen (Sperrmüll, Unrat etc.) teilen -nicht aber bei Gerätschaft, die dort abgestellt ist und der Widmung entspricht (also wie Sie selbst schreiben Kinderwägen, Fahrräder, Rollstühle und Gehhilfen)!
Für diese Utensilien ist dieser Raum ja da - und es ist unzumutbar für die Bewohnerinnen und Bewohner, die diesen Raum so nützen, ihre Sachen in dieser Zeit"an einer anderen geeigneten Stelle"unterzubringen, wie Sie schreiben. Gäbe es solche Stellen nach Belieben, dann wäre ja dieser Abstellraum obsolet!
Der Widmung entsprechende Utensilien in diesem Raum sind daherNICHTanderswo auf Zeit zu lagern, erst gegen eine Gebühr von EUR 30,00 wieder auszufolgen oder andernfalls nach 6 Wochen"einer allgemeinen Verwertung zuzuführen".Sie sind stattdessen nach der Entrümpelung und Reinigung wieder unversehrt in den Kinderwagenabstellraum auf Stiege 70 zurückzustellen.
ja, im vorliegenden Fall ist nur die Stiege 70 (Deutschordenstraße 22) betroffen.
Ich möchten Ihnen betreffend des Entrümpelungsprozesses von Kinderwagen/Fahrradabstellräumen Folgendes mitteilen:
Der Grund, warum die MieterInnen ihre noch in Gebrauch befindlichen Sachen für den Zeitraum der Entrümpelungsdurchführung aus den betreff. Räumen entfernen sollen liegt darin, dass das Entrümpelungsteam dann verlässlich weiß, dass alles, was sich noch in den Räumen befindet nicht mehr in Gebrauch ist und somit entfernt werden kann und soll.
Das Entrümpelungsteam muss somit auch nicht über Gebühr am Eigentum der MieterInnen herumhantieren (Fahrräder hinausbringen….nach der Entrümpelung wieder reinstellen….manche sind aber angekettet…..es könnte was abbrechen, kaputt werden… MieterInnen würden sich dann womöglich über Sachbeschädigung beschweren….und..und…und). All diese Dinge sind schon tatsächlich passiert.
Wenn z. B. die MieterInnen ihre noch in Gebrauch befindlichen Sachen mit Zetteln (wird noch gebraucht/ gehört Herrn Soundso…, oder ähnliches) versehen und im Raum belassen würden, wäre das im Übrigen keine geeignete Vorgangsweise.
Manche Räume sind dermaßen vollgestopft mit allem möglichen Zeugs, dass man kaum hineinkommt; dann klebt wieder ein Zettel auf einem Schrank „ wird abgeholt“ und so weiter und so fort… manche Zettel sind unleserlich ..ein anderer Zettel liegt am Boden..unklar, wo er hingehört…..
Wir nützen einen sicher nicht perfekten, aber klar definierten, einheitlichen, in möglichst allen Wohnhausanlagen anwendbaren Prozess für Abstellraum-Entrümpelungen, allein schon deshalb, weil sonst der Aufwand und damit auch die Kosten sicher höher liegen würden.
Werthaltige Gegenstände (z. B. Fahrräder in gutem Zustand) die sich zum Entrümpelungszeitpunkt noch in den Räumen befinden, werden in ein Zwischenlager verbracht, wo sie – kostenpflichtig – abgeholt werden können. Diese Vorgangsweise ist dem Umstand geschuldet, dass es natürlich MieterInnen geben kann, die vergessen haben, ihre Sachen zu entfernen. Oder es liegt ein anderer – uns nicht bekannter – Grund für das Verbleiben der Gegenstände vor.
Nachdem die Räume ja ohnehin nur für Fahrräder/Kinderwägen (und ähnlichem) vorgesehen sind, ist es den MieterInnen aus unserer Sicht absolut zumutbar, diese für einen Tag (eigentlich nur für einige Stunden) anderswo (sei es z. B. in der Wohnung oder im Kellerabteil) unterzubringen. Alle artfremden Gegenstände hätten sowieso nie drinnen stehen dürfen. Es können sich demnach ja auch nicht so viele noch in Gebrauch befindliche Fahrräder etc.. pro Mietpartei im Raum befinden, dass eine Entfernung für kurze Zeit unzumutbar wäre.
Auch kündigen wir die Entrümpelung frühzeitig an, dies auch gerade deshalb, um es den MieterInnen zumutbar zu machen, ihre Sachen für eine kurze, lang im Vorhinein bekannte Zeit, an anderer geeigneter Stelle zu deponieren.
Sehr geehrter Herr Kuchta (und MieterbeiratskollegInnen), ich hoffe, ich konnte Ihnen ein bisschen vermitteln, warum der Entrümpelungsprozess bei uns so ist, wie er ist.
Dass es Verbesserungsmöglichkeiten (z. B. die Klarheit des Ankündigungsschreibens finde ich selber sehr mäßig) immer gibt, gestehe ich gerne ein.
Webmaster
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Dienstag, 2. Juni 2020 13:06
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: AW: wg. Ankündigung Entrümpelung 6.7.2020
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,
danke für Ihre Nachricht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
2. Jun 2020
Webmaster
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 4. Juni 2020 07:30
An: gerhard_kuchta@hotmail.com <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: WG: wg. Ankündigung Entrümpelung 6.7.2020 Antwort
Sehr geehrter Herr Kuchta,
ja, im vorliegenden Fall ist nur die Stiege 70 (Deutschordenstraße 22) betroffen.
Ich möchten Ihnen betreffend des Entrümpelungsprozesses von Kinderwagen/Fahrradabstellräumen Folgendes mitteilen:
Der Grund, warum die MieterInnen ihre noch in Gebrauch befindlichen Sachen für den Zeitraum der Entrümpelungsdurchführung aus den betreff. Räumen entfernen sollen liegt darin, dass das Entrümpelungsteam dann verlässlich weiß, dass alles, was sich noch in den Räumen befindet nicht mehr in Gebrauch ist und somit entfernt werden kann und soll.
Das Entrümpelungsteam muss somit auch nicht über Gebühr am Eigentum der MieterInnen herumhantieren (Fahrräder hinausbringen….nach der Entrümpelung wieder reinstellen….manche sind aber angekettet…..es könnte was abbrechen, kaputt werden… MieterInnen würden sich dann womöglich über Sachbeschädigung beschweren….und..und…und). All diese Dinge sind schon tatsächlich passiert.
Wenn z. B. die MieterInnen ihre noch in Gebrauch befindlichen Sachen mit Zetteln (wird noch gebraucht/ gehört Herrn Soundso…, oder ähnliches) versehen und im Raum belassen würden, wäre das im Übrigen keine geeignete Vorgangsweise.
Manche Räume sind dermaßen vollgestopft mit allem möglichen Zeugs, dass man kaum hineinkommt; dann klebt wieder ein Zettel auf einem Schrank „ wird abgeholt“ und so weiter und so fort… manche Zettel sind unleserlich ..ein anderer Zettel liegt am Boden..unklar, wo er hingehört…..
Wir nützen einen sicher nicht perfekten, aber klar definierten, einheitlichen, in möglichst allen Wohnhausanlagen anwendbaren Prozess für Abstellraum-Entrümpelungen, allein schon deshalb, weil sonst der Aufwand und damit auch die Kosten sicher höher liegen würden.
Werthaltige Gegenstände (z. B. Fahrräder in gutem Zustand) die sich zum Entrümpelungszeitpunkt noch in den Räumen befinden, werden in ein Zwischenlager verbracht, wo sie – kostenpflichtig – abgeholt werden können. Diese Vorgangsweise ist dem Umstand geschuldet, dass es natürlich MieterInnen geben kann, die vergessen haben, ihre Sachen zu entfernen. Oder es liegt ein anderer – uns nicht bekannter – Grund für das Verbleiben der Gegenstände vor.
Nachdem die Räume ja ohnehin nur für Fahrräder/Kinderwägen (und ähnlichem) vorgesehen sind, ist es den MieterInnen aus unserer Sicht absolut zumutbar, diese für einen Tag (eigentlich nur für einige Stunden) anderswo (sei es z. B. in der Wohnung oder im Kellerabteil) unterzubringen. Alle artfremden Gegenstände hätten sowieso nie drinnen stehen dürfen. Es können sich demnach ja auch nicht so viele noch in Gebrauch befindliche Fahrräder etc.. pro Mietpartei im Raum befinden, dass eine Entfernung für kurze Zeit unzumutbar wäre.
Auch kündigen wir die Entrümpelung frühzeitig an, dies auch gerade deshalb, um es den MieterInnen zumutbar zu machen, ihre Sachen für eine kurze, lang im Vorhinein bekannte Zeit, an anderer geeigneter Stelle zu deponieren.
Sehr geehrter Herr Kuchta (und MieterbeiratskollegInnen), ich hoffe, ich konnte Ihnen ein bisschen vermitteln, warum der Entrümpelungsprozess bei uns so ist, wie er ist.
Dass es Verbesserungsmöglichkeiten (z. B. die Klarheit des Ankündigungsschreibens finde ich selber sehr mäßig) immer gibt, gestehe ich gerne ein.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Ordnungsmanager
Stadt Wien – Wiener Wohnen
4. Jun 2020