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Subject: Konkreter Vorschlag zur Neufassung des Mietermitbestimmungsstatuts
Date: Mon, 2 Apr 2012 23:07:22 +0200
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
eine Neufassung des Mitbestimmungsstatuts für die Mieter der Wohnhausanlagen der Stadt Wien - Wiener Wohnen steht schon seit längerer Zeit immer wieder in Diskussion.
 
Dem Vernehmen nach soll dieses Thema auch im Zuge der Veranstaltung der Vereinigung Wiener Mieterbeiräte am 15.4.2012 neuerlich diskutiert werden.
 
Der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof ist zwar nach wie vor der Auffassung, dass eine Einhaltung des bestehenden Statuts oberste Priorität hat (an dieser Problematik würde auch ein neues, weiter gefasstes Statut nichts ändern), verschließt sich aber der laufenden Diskussion nicht und möchte durch einen konkret ausgearbeiteten Vorschlag (in der Anlage zu diesem Mail) zur raschen und bestmöglichen Erstellung eines neuen, zweckentsprechenden Statuts beitragen.
 
Dieser Vorschlag ist praxisorientiert, inhaltlich aber auch wesentlich umfangreicher, als die bestehende Fassung.
 
Dies ist dadurch zu erklären, dass einerseits das bestehende Statut zahlreiche dringend erforderliche Regelungen ausgespart und dadurch für viele Fragen und Unklarheiten gesorgt hat, und Wiener Wohnen andererseits leider auf zahlreiche Erfordernisse und wichtige Vorschläge, die von Mietern und Mieterbeiräten - teils schon über Jahre hinweg - eingebracht werden, nicht ausreichend eingeht, sodass die Fixierung einer Verpflichtung im Statut dazu unumgänglich erscheint.
 
Wir ersuchen um Begutachtung, gegebenenfalls Rückmeldung bzw. Nachfrage und Berücksichtigung in der Neugestaltung der Regelung.
 

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
 

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From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kurt.stuerzenbecher@spoe.at; georg.niedermuehlbichler@spoe.at; david.ellensohn@gruene.at; christoph.chorherr@gruene.at; norbert.walter@wien.oevp.at; roman.stiftner@oevp-wien.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; herbert.eisenstein@univie.ac.at; guenter.kasal@fpoe-wien.at; johann.gudenus@fpoe.at; wolfgang.aigner1@utanet.at
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; josef.neumayer@wien.gv.at; joachim.wressnig@neos.eu; robert.lugar@parlament.gv.at; bundesvorstand@kpoe.at; kontakt@piratenpartei.at; daniela.platsch@derwandel.at; info@wienanders.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
Subject: "Mitbestimmungsstatut der Stadt Wien"
Date: Tue, 17 Mar 2015 09:41:10 +0100

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
gestern fand für unseren Gebietsteil im Rahmen der Wohnpartner-Vernetzung ein Informationsabend zum neuen "Mitbestimmungsstatut der Stadt Wien" mit rund 50 Teilnehmern statt.
 
Schon der Beginn war durch heftige Kritik seitens der Teilnehmer (und nicht nur derer aus unserer Wohnhausanlage!) am Entstehungsprozess für dieses Machwerk gekennzeichnet, den der Statutstext in der Präambel falsch und irreführend als "2. Stufe der Partizipation" bezeichnet. Diese Darstellung im für die Beschlussfassung am 19.12.2014 vorgelegten Text stellt nachweislich eine Irreführung des Wiener Gemeinderates dar.  Denn: Weder waren die als "Multiplikatoren" involvierten Mietervertreter durch die Mieterbeiräte in ihrer Region in irgendeiner Weise demokratisch legitimiert (Ausnahme für das "Forum-10" - dessen Vertreter hat aber aus Protest über das Endergebnis ja dann all seine Funktionen zurückgelegt). Noch konnte auch in dieser Veranstaltung dargelegt werden, wie diese "Multiplikatoren" multiplizierend und koordinierend in ihrer Region tätig gewesen wären. Die Fragen, wie man denn überhaupt an die weiteren Mietervertreter zwecks Mitwirkung herangetreten wäre oder dann Ergebnisse von dort abgerufen und einbezogen hätte, blieben unbeantwortet. Die diesbezügliche Kritik war den Projektverantwortlichen jedoch schon ab Projektbeginn bekannt (siehe die obige Verlinkung zum Entstehungsprozess).
 
Doch auch an den Inhalten des neuen Statuts gab es seitens der Teilnehmer massive Kritik. Diese konnte aufgrund der dann gestellten Bitte der Moderation, Beiträge zu den einzelnen Punkten nicht gleich, sondern erst nach Ende der Präsentation einzubringen, gar nicht ausreichend behandelt werden, weil schon mit Ende der Präsentation die Veranstaltungszeit erschöpft war (trotz bekannter Brisanz des Themas mit 1,5 Stunden sogar um eine halbe Stunde kürzer, als Vernetzungstreffen sonst - die 2 Stunden dauern!).
 
Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass von den Präsentatoren die Regelungen des Statuts zum Teil von den niedergeschriebenen Bestimmungen ABWEICHEND erklärt worden sind (z.B. dass bei einer Wahl kooptierter Mietervertreter in einer Hausversammlung auch Wiener Wohnen anwesend sein muss - was nicht den Bestimmungen nach § 5 Abs. 5 entspricht, oder dass eine Wahlversammlung gemeinsam mit dem Mieterbeirat geleitet/moderiert wird - Widerspruch zu § 8 Abs. 3, dass die Unterstützungspflicht seitens Wiener Wohnen für den Mieterbeirat - trotz maßgeblicher Einschränkung im § 19 des neuen Statutstextes - unverändert aufrecht ist, etc.). Abgesehen davon, dass es keinerlei Handhabe für die Vortragenden gibt, vom bereits durch die Legislative mit-erläuterten Statutstext abzuweichen (ja nicht einmal für Wiener Wohnen als Institution - siehe Mail vom 26.2.2015, Zitat: "Das Endprodukt – das neue Mitbestimmungsstatut der Stadt Wien – wurde im Anschluss daran vom Wiener Gemeinderat in der geltenden Fassung beschlossen. Wiener Wohnen hat daher nicht das Recht mit Ihnen oder anderen MietervertreterInnen inhaltlich abweichende Vereinbarungen zu treffen und damit den Beschluss des zuständigen obersten Organes der Stadt Wien, nämlich des Gemeinderates, zu unterlaufen."): Offenbar ist es fester Wille von Wiener Wohnen, andere als im Statut festgelegte Abläufe und Regelungen zu etablieren, da seitens der Vortragenden auf eine im Entstehen begriffene Broschüre zu den Wahlmodalitäten verwiesen worden ist, welche offensichtlich vom Statut abweichende Inhalte festlegt. Schon der diesbezügliche Teil auf der Homepage von Wiener Wohnen gibt dazu einen Hinweis darauf: "Jede Wahl ist zur Entlastung des Mieterbeirates durch Wiener Wohnen durchzuführen. Bisher wurde nur die Erstwahl von Wiener Wohnen organisiert und durchgeführt." Das ist schon rein formal UNZULÄSSIG - was auch immer man von der Sinnhaftigkeit dieser neuen Regelungen halten mag!
 
Abgesehen von weiteren Gegebenheiten, die eher zur Verwirrung als zur Klarheit beitragen: Auf https://www.mieterbeirat.at sind derzeit noch teilweise alte Inhalte und überholte Folder verfügbar, auf der Homepage der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte überhaupt das Mietermitbestimmungsstatut in der geltenden (???) Fassung vom 1.1.2000. Und wir schreiben jetzt immerhin den 17.3.2015 ...!
 
Es wurde auch in dieser Veranstaltung von einem Teilnehmer geäußert, das Statut in der hier präsentierten Form nicht anzuwenden und weiter so zu verfahren, wie auch schon bisher gewohnt.
 
Wir kennen solche Reaktionen von Mietervertretern auch aus anderen Wohnhausanlagen und über unsere Vernetzung ebenso aus den bereits stattgefundenen Veranstaltungen für andere Gebietsteile.
 
Auch der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof hat ja Wiener Wohnen bereits seine Amtsauffassung ab 1.1.2015 kundgetan, die im weitesten Sinn NICHT auf der neuen Statutstextierung basieren kann (weil weder ausreichend klar noch anwendbar).  
 
(Im Vorhinein absehbares und daher vermeidbar gewesenes) CHAOS PUR !!!
 
Daher beharren wir auf unserer Forderung, die wir schon am 31.12.2014 (also vor Inkrafttreten des gegenständlichen Textes) gegenüber der Volksanwaltschaft erhoben haben:
 
Das Mitbestimmungsstatut der Stadt Wien in der beschlossenen Fassung ist aufzuheben und bis zur Beschlussfassung eines korrekten und sinnhaften Werkes (ein Entwurf dafür liegt längst vor) das vorher geltende Mietermitbestimmungsstatut in der Fassung vom 1.1.2000 wieder in Kraft zu setzen.
 
Da sich die Volksanwaltschaft - aus nicht nachvollziehbaren Gründen - einem Tätigwerden entschlagen hat, ergeht nun die Aufforderung an die im Wiener Gemeinderat tätigen Fraktionen, eine dementsprechende Beschlussfassung herbeizuführen.

Wir ersuchen Sie um prompte Veranlassung!

 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
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Subject: Unanwendbarkeit des Mitbestimmungsstatuts der Stadt Wien
Date: Mon, 15 Jun 2015 09:38:09 +0200

Sehr geehrte Herren,

das Mitbestimmungsstatut der Stadt Wien, das vom Wiener Gemeinderat am 19.12.2014 beschlossen wurde und seit 1.1.2015 in Kraft ist stand schon vor der Beschlussfassung unter heftiger Kritik seitens der Mietervertreter. So zum Beispiel auch zum § 10 (9), welcher die Beschlussfähigkeit der Hausversammlung definiert:

§ 10 (9) Die Hausversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einladung (Tagesordnung) mindestens zwei Wochen vorher an die BewohnerInnen ergangen ist (persönlich oder Stiegenaushang) und wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten BewohnerInnen anwesend ist. Ist die Hausversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, kann 15 Minuten später eine neue Versammlung mit derselben Tagesordnung stattfinden, die unabhängig von der Zahl der anwesenden BewohnerInnen beschlussfähig ist, sofern nicht andere Bestimmungen dagegensprechen (z.B. § 5 Abs. 8).
 
Die geäußerte Kritik zu dem Absatz belief sich insbesondere auf den Aspekt, dass nicht einmal Wiener Wohnen die aktuellen BEWOHNER der Anlage und ihre Anzahl kennt (sondern bestenfalls die Meldebehörde) und daher eine Feststellung, ob die Hälfte der stimmberechtigten Bewohnerlnnen anwesend ist, gar nicht möglich ist.

Zur Abhaltung der jährlich vorgeschriebenen Hausversammlung hat nun ein Mieterbeirat bei Wiener Wohnen am 1.6.2015 eine Liste aller bei der Hausversammlung stimmberechtigten Personen angefordert und - in der Annahme, dass auch Wiener Wohnen so eine Liste gar nicht besitzt - gemäß §10 (5) des Mitbestimmungsstatuts zeitgerecht die Teilnahme eines Vertreters von Wiener Wohnen bei der Hausversammlung verlangt, damit seitens Wiener Wohnen jene Feststellung der Beschlussfähigkeit durchgeführt wird, zu welcher sich der Mieterbeirat nicht in der Lage sieht.
 
Die Gebietsteilleiterin für die Bezirke 1, 2, 3, 4, 5, 11 und 20 hat dem betreffenden Mieterbeirat am 10.6.2015 zu dem Aspekt wie folgt schriftlich geantwortet: "Die Stimmberechtigung gemäß dem neuen Mitbestimmungsstatut kann - wie Sie selbst schreiben - nur mittels Ausweis und Meldezettel nachgewiesen werden, da Wiener Wohnen lediglich lückenlose Aufzeichnungen über Hauptmieter/innen führt bzw. führen kann, nicht aber über Mitbewohner/innen. ... Die Anwesenheit einer/s Vertreterin/s nur aus dem Grund, die Beschlussfähigkeit der Hausversammlung festzustellen, erscheint mir nicht sinnvoll."
 
Das beschlossene Statut verlangt also den Mietervertretern etwas ab, was nicht einmal Wiener Wohnen zu leisten bereit bzw. imstande ist!
 
Ebenso sind die übrigen massiven Kritikpunkte nach wie vor unverändert aufrecht - auch jene, die wir Ihnen am 17.3.2015 übermittelt haben (Reaktion Ihrerseits: KEINE!).
 
Die Rechtsgültigkeit eines Statuts, das in so wesentlichen Punkten derartige Schwächen aufweist, kann mangels Anwendbarkeit nur mit Fug und Recht in Zweifel gezogen werden.
 
 
Daher beharren wir weiterhin auf unserer Forderung, die wir schon am 31.12.2014 (also vor Inkrafttreten des gegenständlichen Textes) gegenüber der Volksanwaltschaft erhoben haben:
 
Das Mitbestimmungsstatut der Stadt Wien in der beschlossenen Fassung ist aufzuheben und bis zur Beschlussfassung eines korrekten und sinnhaften Werkes (ein Entwurf dafür liegt längst vor) das vorher geltende Mietermitbestimmungsstatut in der Fassung vom 1.1.2000 wieder in Kraft zu setzen.
 
Wir ersuchen Sie DRINGEND um Veranlassung in der Sitzung des Wiener Gemeinderats vom 1.7.2015!

 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: josef.neumayer@wien.gv.at
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Subject: Wahlfibel zum Mitbestimmungsstatut
Date: Wed, 1 Jul 2015 09:25:59 +0200

Sehr geehrter Herr Direktor Neumayer,
 
gestern haben die Mietervertreter unserer Wohnhausanlage ein Schreiben von Ihnen zum Thema "Mitbestimmung" in der Post vorgefunden. Beigelegt waren die Broschüren "Mitbestimmungsstatut" und "Wahlfibel zum Mitbestimmungsstatut" sowie fallweise ein Fragebogen zur Übermittlung der Übernahmeprotokolle (übrigens ohne Angaben zum Modus der Rücksendung wie z.B. Adresse oder zulässige Übermittlungsformen wie Scan oder Rückantwort per Mail etc.).
 
Abgesehen davon, dass man - wie Ihnen ja aus der Korrespondenz hinlänglich bekannt ist - seitens einer Vielzahl an Mietervertretern Ihr in dem Schreiben festgehaltenes Eigenlob für die Überarbeitung des Statuts in keiner Weise teilt (ganz im Gegenteil!), wurden Sie schon am 17.3.2015 (also unmittelbar nach Bekanntwerden Ihrer Absichten diesbezüglich) schriftlich und eindringlich auf die Problematik einer separaten Broschüre zu den Wahlmodalitäten zum Mitbestimmungsstatut hingewiesen. Ungeachtet dessen haben Sie diese Hinweise bzw. Appelle keines Wortes gewürdigt ("ned amal ignoriern"???) und ganz offensichtlich weiter verfahren, als würde es all diese Ausführungen nicht geben. Das nun vorliegende Ergebnis ist der klare Beweis dafür!
 
Nicht nur dass es ein nicht hinwegzuleugnendes Armutszeugnis für eine Statutsüberarbeitung darstellt, wenn ein gerade erst beschlossenes und bereits in dieser Regelung expressis verbis mit-erläutertes Konvolut schon wenige Monate später zu wesentlichen Teilen neuerlich "näher erläutert" werden muss:
 
Wie schon am 17.3.2015 nachlesbar ausgeführt, besteht wohl auch keinerlei rechtliche Handhabe, einen bereits durch die Legislative mitsamt der Erläuterung beschlossenen Text abweichend neuerlich zu erläutern. Bei Unterschieden in den jeweiligen Darstellungen würde nämlich sowieso nur die vom übergeordneten Wiener Gemeinderat beschlossene Fassung gelten können und einer allfälligen judiziellen Auslegung überlassen bleiben.
 
Insbesondere gilt dies, wenn in der nun zusätzlichen Erläuterung auch inhaltlich substantiell von der Beschlussfassung des Wiener Gemeinderats abgewichen wird. Siehe dazu neuerlich den Verweis auf das Mail von Wiener Wohnen vom 26.2.2015! Zitat: "Das Endprodukt – das neue Mitbestimmungsstatut der Stadt Wien – wurde im Anschluss daran vom Wiener Gemeinderat in der geltenden Fassung beschlossen. Wiener Wohnen hat daher nicht das Recht mit Ihnen oder anderen MietervertreterInnen inhaltlich abweichende Vereinbarungen zu treffen und damit den Beschluss des zuständigen obersten Organes der Stadt Wien, nämlich des Gemeinderates, zu unterlaufen." (Zitat Ende)
 
Genau das geschieht aber unter anderem in dieser "Wahlfibel": Wiener Wohnen trifft hier INHALTLICH abweichende Vereinbarungen! Zum Beispiel zur Beschlussfassung über eine Kooptierung in den Mieterbeirat (Statut: Für die Kooptierung bedarf es der Zustimmung der einfachen Mehrheit aller Mitglieder des Mieterbeirats. Wahlfibel: Der Mieterbeirat kann in einer Sitzung mit einfacher Mehrheit eine wahlberechtigte Person aus der Wohnhausanlage kooptieren ... § 7, Abs. 5 des Statuts: Der Mieterbeirat ist beschlussfähig, wenn alle Beiratsmitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.). Zum Beispiel zum Wahlmodus der kooptierten Mitglieder in der Hausversammlung (hier sieht die Wahlfibel vor, dass Wiener Wohnen - falls eingeladen .... Frage: und wenn nicht? - den Wahlvorgang leitet und wie diese Wahl dann vonstatten geht. Das kommt alles so im Statut einfach nicht vor: Die Leitung der gesamten Hausversammlung obliegt dem Vorsitzenden des Mieterbeirats). Etc. etc. etc.!
 
Abgesehen von dem Umstand, dass man sich hier offenbar nur um jene Aspekte zusätzliche Gedanken gemacht hat, bei denen Wiener Wohnen vor den Mietern in Erscheinung tritt, aber all jene Aspekte weiterhin im unklaren bzw. gar nicht anwendbaren Bereich belässt, wo eben "bloß" die Mietervertreter gefordert sind - und nicht Wiener Wohnen. Siehe zum Beispiel das erst am 15.6.2015 neuerlich (!!) aufgezeigte Thema der unmöglichen Feststellung einer Beschlussfähigkeit bei Hausversammlungen
 
Nun ist der Schaden punkto Unklarheit, widersprüchlicher Darlegungen etc. vollends und leider - aufgrund der nun in Umlauf befindlichen Texte, Erläuterungen etc. für diese Version des Statuts auch unwiderruflich - angerichtet!
 
Daher ist - gemäß unserer bereits mehrmals erhobenen bzw. wiederholten Forderung - das Mitbestimmungsstatut der Stadt Wien in der beschlossenen Fassung (samt aller erläuternden Zusätze)  aufzuheben und bis zur Beschlussfassung eines korrekten und sinnhaften Werkes (ein Entwurf dafür liegt längst vor) das vorher geltende Mietermitbestimmungsstatut in der Fassung vom 1.1.2000 wieder in Kraft zu setzen.
 
Wir ersuchen Sie DRINGEND um Veranlassung!

 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

From: XXX@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Antwortschreiben zu 624077/2015
Date: Mon, 13 Jul 2015 06:11:23 +0000

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Im Auftrag von Herrn Franz Langthaler übermittle ich Ihnen beigefügtes Antwortschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
--
i.A. XXX
Büro Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
Magistrat der Stadt Wien
Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
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Subject: RE: Antwortschreiben zu 624077/2015
Date: Mon, 13 Jul 2015 09:19:11 +0200

Sehr geehrter Herr Stadtrat Doktor Ludwig,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtratbüros,
 
vielen Dank für Ihr soeben erhaltenes Mail samt (auch hier angefügter) Beilage.
 
Leider können wir aus dem nicht genau entnehmen, auf welches Einbringen unsererseits sich dieses genau bezieht, nehmen aber an, es handelt sich um unser Mail  vom 1.7.2015 (samt darin erwähnter Vorkorrespondenz) betreffend "Wahlfibel zum Mitbestimmungsstatut".
 
Zum Entstehungsprozess des Mitbestimmungsstatuts der Stadt Wien wurde unsererseits bereits genügend angemerkt, was nun neuerlich zu wiederholen entbehrlich ist - auch dass die Interessen der von Ihnen wiederholt so hochgelobten Mieterbeiräte dadurch von Ihnen mit Füßen getreten werden.
 
Es ist aber mit Nachdruck dem hier von Ihnen erweckten Eindruck entgegenzutreten "Dem Kuchta (oder dem Mieterbeirat, für den ich - nach Rückversicherung - dazu tätig werden durfte) passt das halt nicht"!
 
Es wurden vielmehr in der Vorkorrespondenz maßgebliche Mängel bis hin zur Unanwendbarkeit des Statuts angesprochen und belegt. Ebenso wurde - unter Anführung von konkreten Belegen dafür - aufgezeigt, dass Wiener Wohnen eigenmächtig und ohne Beschluss des Wiener Gemeinderats von den Regelungen des Statuts abweicht.
 
Und es ist NICHT hinzunehmen, dass Ihr Bereich dazu untätig bleibt bzw. das alles bloß quasi als Spinnerei eines Mietervertreters/Mieterbeirats abtut.
 
Wir verweisen daher auf die dazu erhobene Forderung, die am 1.7.2015 neuerlich wiederholt wurde:
 
Das Mitbestimmungsstatut der Stadt Wien in der beschlossenen Fassung (samt aller erläuternden Zusätze) ist aufzuheben und bis zur Beschlussfassung eines korrekten und sinnhaften Werkes (ein Entwurf dafür liegt längst vor) das vorher geltende Mietermitbestimmungsstatut in der Fassung vom 1.1.2000 wieder in Kraft zu setzen.
 
Handeln Sie! UNVERZÜGLICH!

 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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