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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Die Neuvergabe der Arbeiten:


Obwohl zwischen dem Mieterbeirat und Wiener Wohnen am 4.9.2007  und 4.10.2007 große Besprechungen stattfanden, erfolgte über die bevorstehende bzw. schon durchgeführte „Inhausvergabe“ für die Grünflächenpflege keine aktive Information durch Wiener Wohnen.

 

Erst als der Mieterbeirat bei der Rechnungseinschau am 15.10.2007 Wiener Wohnen aufgrund erhaltener Informationen und in Umlauf befindlicher Gerüchte von sich aus ansprach, berichtete man von den vorgenommenen Veränderungen: Der für die Grünflächenbetreuung zuständige Werkmeister teilte dem Mieterbeirat mit, dass die Hausbetreuungs GmbH rückwirkend mit 1.10.2007 die gärtnerische Normpflege übernommen hätte. Diese Anordnung sei erst jetzt von der Direktion gekommen, und der zuständige Sachbearbeiter im Hausbesorgerreferat wäre längere Zeit im Krankenstand gewesen. Der Werkmeister wusste bisher auch nichts von der Verlagerung, daher konnte er den Mieterbeirat nicht früher davon informieren. Die Frage, ob dadurch die Kosten für die Mieter geringer würden, konnte der Werkmeister nicht beantworten. Man solle sich diesbezüglich an die Hausbetreuungs GmbH wenden.


In einer schriftlichen Fragenbeantwortung am 16.12.2007 teilte Wiener Wohnen folgendes mit: Wienweit werden bei allen Verträgen mit Grünflächenbetreuungsfirmen, welche auslaufen, diese nicht neu ausgeschrieben, sondern in allen Fällen die Wiener Wohnen-Außenanlagenbetreuungs Ges.m.b.H. mit der Wahrnehmung dieser Agenda beauftragt. Für die Wohnhausanlage „Hugo Breitner-Hof“ erfolgte die Übernahme dieser Tätigkeiten mit 1. Oktober 2007. (Zitat Ende)


Schon hier stellt sich die Frage, weshalb der Wechsel / das Auslaufen der Verträge mit Beginn der „toten Zeit“ (Winter) erfolgt, wodurch besonders bei dieser neuen Auftragsvergabe für etwa 6 Monate exorbitant hohe Mehrkosten für praktisch keine Leistung erzeugt wurden.

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Antworten auf diese Diskussion

Am 30.7.2010 erging die lapidare Antwort der Bundeswettbewerbsbehörde: "Sobald ein Ergebnis vorliegt werden Sie von uns verständigt."

Am 17.9.2010 wurde der Bundeswettbewerbsbehörde eine Monatsfrist für die Erledigung und Entscheidung gesetzt, da bei einer Fortführung der dort gepflogenen Betreibung (Einreichung der Beschwerde 8.5.2009) eine Verjährung der ersten Mieteransprüche vor Abschluss des Verfahrens nicht mehr auszuschließen war. 

Tatsächlich erging daraufhin am 14.10.2010 eine Äußerung der Bundeswettbewerbsbehörde, in der mit kargen Worten festgehalten wurde, dass kein Marktmissbrauch gem. § 4 KartG. festgestellt werden konnte und daher keine weiteren Schritte seitens der Bundeswettbewerbsbehörde gesetzt werden.

 

Außerdem - so wies die Bundeswettbewerbsbehörde hin - könnten wir Mieter ja schließlich gemäß § 20 Mietermitbestimmungsstatut sowieso die Verwaltung wechseln (wofür aber, Anmerkung so nebenbei, zum Beispiel wieder die Auskunft des zuständigen Stadtrats offen ist, wie es sich mit den dabei einzuhaltenden Bedingungen dafür verhält).

 

Zur Erläuterung:

Der § 4 KartG. bezieht sich auf die "Marktbeherrschung", nicht auf die Preisgestaltung etc.!

 

Die Gegebenheiten, aufgrund derer die Bundeswettbewerbsbehörde zu dieser Feststellung gekommen ist, wurden in keiner Weise dargelegt. Ja es wurde nicht einmal angegeben, auf welches Unternehmen sich diese Feststellung bezieht.

 

 

Klar, dass aufgrund dieser Äußerung der Bundeswettbewerbsbehörde am 5.11.2010 ein Ersuchen um diesbezügliche Klarstellung ergangen ist:

  • Vertragspartner der Mieter ist "Stadt Wien - Wiener Wohnen", als Hauseigentümer und als Hausverwaltung, nicht als Gärtnereibetrieb.
  • Dieser Vertragspartner hat - aus freien Stücken - diese problematische Entscheidung zur Inhausvergabe getroffen
  • und verrechnet massiv gestiegene Betriebskosten für diese Position.
  • Niemand wird doch der angeblich größten Hausverwaltung Europas für über 210.000 Wohnungen - noch dazu im statutarisch zugeschriebenen Segment des sozialen Wohnbaus in Wien - eine marktbeherrschende Stellung absprechen.

Oder doch?

 

Antwort der Bundeswettbewerbsbehörde dazu: Bisher KEINE !

 

Mit dem Ersuchen um Klarstellung wurde auch eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft über die derartige Behandlung der Sache durch die Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht.

 

Am 2.7.2009 war auch die Volksanwaltschaft zum Thema "Grünflächenpflege" (und weiteren brisanten Themen) eingeschaltet worden.

Da daraufhin trotz mehrerer Urgenzen keine Reaktion seitens der Volksanwaltschaft erfolgt ist, besuchten die Herren Schreiber und G.Kuchta einen Sprechtag von Frau Volksanwältin Dr. Brinek am 29.4.2010 in der Bezirksvorstehung Fünfhaus. Bei diesem Gespräch stellte sich heraus, dass anscheinend dort geplante Mails die Volksanwaltschaft nie verlassen hatten.

Auch danach war eine Urgenz am 14.5.2010 nötig, um am 18.5.2010 eine Reaktion seitens der Volksanwaltschaft zu erhalten.

Nach der Beantwortung der Erledigung am 23.5.2010: Keine weitere Aktivität seitens der Volksanwaltschaft erkennbar. Neuerliche Urgenz und Nachfrage am 17.7.2010.

 

17.9.2010: Erfolgreiche Urgenz bei der Wiener ÖVP

(im Vorfeld der damals bevorstehenden Wiener Gemeinderatswahlen)

Am 4.10.2010 traf eine Erledigung der Volksanwaltschaft ein, in der weitestgehend eine Stellungnahme der Magistratsdirektion Wien wiedergegeben wurde.

 

Auf die konkret vorgebrachten Beschwerdepunkte zum Vorgehen der Wiener Schlichtungsstelle wurde nicht näher eingegangen.

 

Bezüglich der nicht möglichen rechtzeitigen Rechnungseinschau wurde auf eine (unwahre) Darstellung der Magistratsdirektion Wien verwiesen. 

 

Zu den nicht erteilten Auskünften und den nicht behandelten Amtsenthebungsantrag wurde auf die Unzuständigkeit und die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.

 

Es seien aber durch die Magistratsdirektion Wien bezüglich der Grünflächenpflege nicht alle Fragen beantwortet worden und man werde insbesondere den Leistungskatalog dafür genau prüfen.

 

 

Am 5.11.2010 erging eine Antwort an die Volksanwaltschaft dazu, in der klargestellt wurde, wo entweder die Auskunftserteilung durch die Magistratsdirektion der Stadt Wien oder aber die Erledigung durch die Volksanwaltschaft am eigentlichen Thema der Beschwerde vorbeigegangen ist.

 

Auch auf die  unwahren Angaben in der Stellungnahme durch die Magistratsdirektion der Stadt Wien wurde verwiesen.

 

Ebenso wurde eine vollständige Behandlung der ursprünglichen Beschwerdepunkte gefordert.

 

Am 18.3.2011 traf eine neuerliche Erledigung der Volksanwaltschaft ein. Wieder wurde ausführlich eine Stellungnahme durch die Magistratsdirektion der Stadt Wien zitiert, die - noch stärker als vorher - an der Beantwortung der eigentlich gestellten Fragen vorbeigegangen ist.

 

Seitens der Volksanwaltschaft wurde ein ihr übersendeter Leistungskatalog 1:1 zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Von der am 4.10.2010 zugesicherten genauen Prüfung war nichts zu erkennen.

 

Dazu meinte die Volksanwaltschaft: "Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist nunmehr seitens der Magistratsdirektion der Stadt Wien die erforderliche Klarstellung zu den noch offenen Fragen, welche Schäden in welcher Schadenshöhe von den Subunternehmen im Jahr 2008 verursacht wurden und ob die Kosten zur Behebung dieser Schäden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter überwälzt wurden, erfolgt. Ein Missstand in der öffentlichen Verwaltung ist diesbezüglich nicht nachweisbar. Weitere Schritte der Volksanwaltschaft sind daher diesbezüglich nicht zu setzen, wofür ich um Ihr Verständnis ersuche. Darüber hinaus hoffe ich, dass die Leistungsbeschreibung - 2008 auch zur Klarstellung Ihrer Fragen dient.

 

Die angeforderte Stellungnahme zur massiven Erhöhung der Betriebskosten liegt jedoch weiterhin nicht vor, weshalb ich diesbezüglich erneut an die Magistratsdirektion der Stadt Wien herantrete und um ergänzende Information ersuche. Nach Erhalt derselben werde ich Sie über meine abschließenden Schlussfolgerungen in Kenntnis setzen."  (??!!??)

 

Die Beschwerde zur Tätigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde (auch ebendiese Grünflächenpflege betreffend) wurde an Frau Volksanwältin Stoisits weitergeleitet ...!

 

Zu den übrigen Beschwerdepunkten, die am 5.11.2010 ausführlich behandelt worden sind: Keinerlei Kommentar der Volksanwaltschaft!

 

 

Dazu erging am 19.3.2011 ein Schreiben an die Volksanwaltschaft, das so eine Art der Beschwerdebehandlung scharf zurückwies.

 

Einzige bisherige Reaktion: Der in Cc. davon informierte VKI erklärte sich für nicht zuständig ...!

 

Neuerliche Probleme bei der Grünflächenpflege am 9.5.2010, wobei Sie bei der ZAMG nachsehen können, wie außergewöhnlich die Regenmengen Anfang Mai waren - nämlich gar nicht.

 

Neuerliche Probleme bei der Rückvergütung nicht durchgeführter Arbeiten:

 

Offenbar aufgrund der Ausgliederung von Hanakgasse 1A aus unserer Anlage wurde dieses Areal für lange Zeit im Jahr 2010 nicht gemäht. Dabei hat man übersehen, dass ein schmaler Streifen dieses Areals sehr wohl zum Hugo Breitner Hof gehört (aufgrund dessen man uns weiterhin die dort vorhandene Wegbeleuchtung in Rechnung stellt).

 

Nach diesbezüglicher Reklamation am 26.9.2010 wurden uns großzügiger Weise EUR 16,73 als Rückvergütung in Aussicht gestellt.

 

Nach neuerlicher Nachfrage wurde uns am 21.12.2010 eine Auskunft erteilt, aus der klar ersichtlich ist, dass bei dieser Berechnung fälschlicher Weise nicht der Jahresbetrag, sondern der monatliche Satz als Basis genommen wurde, von der aus die Abschläge berechnet worden sind. Und dazu hieß es: "Unser Berechnungsansatz mit € 16,73.- ist also ohne hin großzügig berechnet."

 

Aufgrund der darauf folgenden Reklamation und neuerlicher Urgenz und Urgenz der Urgenz bekamen wir am 3.2.2011 die Auskunft, dass die Jahrespauschale höchstvariable Tätigkeiten beinhaltetet und daher nicht die volle Pauschale zu tragen kam.

 

Hartnäckig, wie der Mieterbeirat nun einmal ist, erfolgte daher die Frage nach der betraglichen Aufgliederung dieser höchstvariablen Tätigkeiten.

 

Nach wieder erforderlicher Urgenz teilte Wiener Wohnen am 9.3.2011 (Gesamtzeit über 5 Monate) mit, die Kosten im Dienstleistungsvertrag wären als Pauschale formuliert und eine tiefere Differenzierung daher nicht möglich.  

 

Daher wurde klar, dass die uns mitgeteilten EUR 16,73 auf keinerlei fundierter Berechnungsgrundlage aufsetzen. Es ist "irgendein Wert" - und das viel zu niedrig angesetzt!

 

Zum Vergleich: Auf Basis der Vereinbarung mit den vorher beschäftigten Gärtnern wären für 2 nicht erfolgte Mähgänge EUR 58,41 rückzufordern gewesen (234 m2 Fläche x 1,56 EUR Einheitssatz pro m2 und Jahr x 16 Prozent für 2 entfallene Mähgänge).

 

Die Mieter müssen die Rückvergütung also auch hier im Rahmen eines späteren Mietrechtsverfahrens geltend machen, was der Mieterbeirat auch am 19.3.2011 klar gestellt hat.

 

Es ist klar, dass es im konkreten Fall - verglichen mit den Gesamt-Betriebskosten des Hugo Breitner Hofes - um sehr kleine Beträge geht. Doch steht hier das Gesamtprinzip der Verrechnung bei Belastungen und Rückvergütungen, wenn es um die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuungs GmbH. geht, hinsichtlich Richtigkeit und Transparenz auf dem Prüfstand - mit neuerlich vollkommen unbefriedigendem Ergebnis!

 

Man muss berücksichtigen, dass es allein bei der Grünflächenpflege um einen Gesamtbetrag pro Jahr von 99.861,39 EUR geht (nunmehrige 64.013,71 m2 Grünfläche x 1,56 EUR Jahrespauschale pro m2). Und auf dieser Basis hätte z.B. die Rückvergütung im Jahr 2008 für 2 entfallene Mähgänge (laut unserer Ansicht waren es sogar mehr) - wieder auf der Vereinbarung mit den vorher beschäftigten Gärtnern hochgerechnet - EUR 17.206,88 betragen müssen (64.013,71 m2 Grünfläche x damalige 1,68 EUR Jahrespauschale pro m2 x 16 Prozent für 2 entfallene Mähgänge) und nicht die "großzügig vergüteten" EUR 8.449,85!

 

Alle Angaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer - d.h. auch hier bekämen die Mieter 10% an zuviel bezahlter anteiliger Umsatzsteuer für die Miete zusätzlich zurück.

 

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