Die Neuvergabe der Arbeiten:
Obwohl zwischen dem Mieterbeirat und Wiener Wohnen am 4.9.2007 und 4.10.2007 große Besprechungen stattfanden, erfolgte über die bevorstehende bzw. schon durchgeführte „Inhausvergabe“ für die Grünflächenpflege keine aktive Information durch Wiener Wohnen.
Erst als der Mieterbeirat bei der Rechnungseinschau am 15.10.2007 Wiener Wohnen aufgrund erhaltener Informationen und in Umlauf befindlicher Gerüchte von sich aus ansprach, berichtete man von den vorgenommenen Veränderungen: Der für die Grünflächenbetreuung zuständige Werkmeister teilte dem Mieterbeirat mit, dass die Hausbetreuungs GmbH rückwirkend mit 1.10.2007 die gärtnerische Normpflege übernommen hätte. Diese Anordnung sei erst jetzt von der Direktion gekommen, und der zuständige Sachbearbeiter im Hausbesorgerreferat wäre längere Zeit im Krankenstand gewesen. Der Werkmeister wusste bisher auch nichts von der Verlagerung, daher konnte er den Mieterbeirat nicht früher davon informieren. Die Frage, ob dadurch die Kosten für die Mieter geringer würden, konnte der Werkmeister nicht beantworten. Man solle sich diesbezüglich an die Hausbetreuungs GmbH wenden.
In einer schriftlichen Fragenbeantwortung am 16.12.2007 teilte Wiener Wohnen folgendes mit: Wienweit werden bei allen Verträgen mit Grünflächenbetreuungsfirmen, welche auslaufen, diese nicht neu ausgeschrieben, sondern in allen Fällen die Wiener Wohnen-Außenanlagenbetreuungs Ges.m.b.H. mit der Wahrnehmung dieser Agenda beauftragt. Für die Wohnhausanlage „Hugo Breitner-Hof“ erfolgte die Übernahme dieser Tätigkeiten mit 1. Oktober 2007. (Zitat Ende)
Schon hier stellt sich die Frage, weshalb der Wechsel / das Auslaufen der Verträge mit Beginn der „toten Zeit“ (Winter) erfolgt, wodurch besonders bei dieser neuen Auftragsvergabe für etwa 6 Monate exorbitant hohe Mehrkosten für praktisch keine Leistung erzeugt wurden.
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Neuerliche Probleme bei der Rückvergütung nicht durchgeführter Arbeiten:
Offenbar aufgrund der Ausgliederung von Hanakgasse 1A aus unserer Anlage wurde dieses Areal für lange Zeit im Jahr 2010 nicht gemäht. Dabei hat man übersehen, dass ein schmaler Streifen dieses Areals sehr wohl zum Hugo Breitner Hof gehört (aufgrund dessen man uns weiterhin die dort vorhandene Wegbeleuchtung in Rechnung stellt).
Nach diesbezüglicher Reklamation am 26.9.2010 wurden uns großzügiger Weise EUR 16,73 als Rückvergütung in Aussicht gestellt.
Nach neuerlicher Nachfrage wurde uns am 21.12.2010 eine Auskunft erteilt, aus der klar ersichtlich ist, dass bei dieser Berechnung fälschlicher Weise nicht der Jahresbetrag, sondern der monatliche Satz als Basis genommen wurde, von der aus die Abschläge berechnet worden sind. Und dazu hieß es: "Unser Berechnungsansatz mit € 16,73.- ist also ohne hin großzügig berechnet."
Aufgrund der darauf folgenden Reklamation und neuerlicher Urgenz und Urgenz der Urgenz bekamen wir am 3.2.2011 die Auskunft, dass die Jahrespauschale höchstvariable Tätigkeiten beinhaltetet und daher nicht die volle Pauschale zu tragen kam.
Hartnäckig, wie der Mieterbeirat nun einmal ist, erfolgte daher die Frage nach der betraglichen Aufgliederung dieser höchstvariablen Tätigkeiten.
Nach wieder erforderlicher Urgenz teilte Wiener Wohnen am 9.3.2011 (Gesamtzeit über 5 Monate) mit, die Kosten im Dienstleistungsvertrag wären als Pauschale formuliert und eine tiefere Differenzierung daher nicht möglich.
Daher wurde klar, dass die uns mitgeteilten EUR 16,73 auf keinerlei fundierter Berechnungsgrundlage aufsetzen. Es ist "irgendein Wert" - und das viel zu niedrig angesetzt!
Zum Vergleich: Auf Basis der Vereinbarung mit den vorher beschäftigten Gärtnern wären für 2 nicht erfolgte Mähgänge EUR 58,41 rückzufordern gewesen (234 m2 Fläche x 1,56 EUR Einheitssatz pro m2 und Jahr x 16 Prozent für 2 entfallene Mähgänge).
Die Mieter müssen die Rückvergütung also auch hier im Rahmen eines späteren Mietrechtsverfahrens geltend machen, was der Mieterbeirat auch am 19.3.2011 klar gestellt hat.
Es ist klar, dass es im konkreten Fall - verglichen mit den Gesamt-Betriebskosten des Hugo Breitner Hofes - um sehr kleine Beträge geht. Doch steht hier das Gesamtprinzip der Verrechnung bei Belastungen und Rückvergütungen, wenn es um die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuungs GmbH. geht, hinsichtlich Richtigkeit und Transparenz auf dem Prüfstand - mit neuerlich vollkommen unbefriedigendem Ergebnis!
Man muss berücksichtigen, dass es allein bei der Grünflächenpflege um einen Gesamtbetrag pro Jahr von 99.861,39 EUR geht (nunmehrige 64.013,71 m2 Grünfläche x 1,56 EUR Jahrespauschale pro m2). Und auf dieser Basis hätte z.B. die Rückvergütung im Jahr 2008 für 2 entfallene Mähgänge (laut unserer Ansicht waren es sogar mehr) - wieder auf der Vereinbarung mit den vorher beschäftigten Gärtnern hochgerechnet - EUR 17.206,88 betragen müssen (64.013,71 m2 Grünfläche x damalige 1,68 EUR Jahrespauschale pro m2 x 16 Prozent für 2 entfallene Mähgänge) und nicht die "großzügig vergüteten" EUR 8.449,85!
Alle Angaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer - d.h. auch hier bekämen die Mieter 10% an zuviel bezahlter anteiliger Umsatzsteuer für die Miete zusätzlich zurück.
26. Mrz 2011
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Am 23.1.2011 wurde neuerlich die EU-Kommission eingeschaltet, von der ja im Rahmen der ursprünglichen Beschwerde der Verweis an die nationale Wettbewerbsbehörde ausgegangen ist.
Von dieser Seite bisher: Kein Bild, kein Ton - auch nicht seitens des EU-Abgeordneten Karas, der im Jahr 2009 um Hilfestellung ersucht worden ist.
26. Mrz 2011
Webmaster
Ein zwar eine andere Wohnhausanlage betreffendes Sachverständigen-Gutachten zur Preisangemessenheit der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuungs GmbH für die Kalkulation und Verrechnung der Grünflächenpflege, das aber auch für uns und andere Betroffene richtungsweisend sein müsste.
22. Jun 2011