Von:Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com> Gesendet:Dienstag, 7. September 2021 18:18 An:Wiener Wohnen West Kanzlei Cc: Asoka Michael Schuster; Evelyne Kögl; Gernot Meixner>; Helga Striok; Helmut Hartmann; Lucia Pilzer; Robert Pospichal; Walter Kuchta; Ernst Schreiber; Thomas Kainz Betreff:wg. der Aussendung zur Mieterbeiratswahl am 30.9.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist schon bemerkenswert, zu welchen Leistungen die städtische Wohnhausverwaltung Wiener Wohnen fähig ist.
Und reden wir dabei noch nicht einmal davon, dass diese Einladung im konkret hier verlinkten Beispiel immer noch an die falsche Adresse (weil nicht Wohnandresse) zugestellt wurde. Reden wir auch nicht davon, dass hier der Mieterbeirat als Mitunterfertiger und Mit-Einladender geführt wird, obwohl dies - dem Beschluss des Wiener Gemeinderats an sich zuwiderlaufend - nur in der von Wiener Wohnen bzw. dem Stadtratsbereich frei erfundenenWahlfibelso vorgesehen ist (Zitat:Die Einladung wird von Wiener Wohnen und mit dem Namen der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden des bestehenden Mieterbeirats unterzeichnet.), nicht aber im vom Gemeinderat beschlossenen Mitbestimmungsstatut (Zitat: Eine Wahlversammlung ist immer von Wiener Wohnen einzuberufen und zu leiten.).
Reden wir aber sehr wohl davon, dass diesen Brief der - hier angeblich mitunterfertigende - Mieterbeirat vor Versand nicht gesehen hat. Und daher auch keinen Hinweis auf die zahlreichen vorhandenen Fehler bzw. Ungenauigkeiten geben konnte!
Um nur das Wesentlichste herauszugreifen:
Wiener Wohnen gab als Personen, die sich bis jetzt schriftlich für die Wahl zur Verfügung gestellt haben"Herr Schreiber und Herr Kuchta"bekannt.Bitte legen Sie diese schriftliche Bekanntgabe vor - sie entzieht sich unserer Kenntnis.Zumal:Welcher Herr Kuchta?Der stv. VorsitzendeWalter Kuchtaoder der SchriftführerGerhard Kuchta?
Zur Klar- und Richtigstellung: Die derzeit amtierenden Mietervertreter überlegen noch, ob sie weiter kandidieren. Aber NIEMALS würden Herr Schreiber und Herr Kuchta (egal welcher der beiden Kuchta's) ohne Konsultation der anderen verdienten Mietervertreter mit einer Kandidatur alleine und unabgestimmt vorpreschen. Das erzeugt so ein Bild über den Mieterbeirat, das einfach nicht den Tatsachen entspricht. Also legen Sie bitte die schriftliche Bewerbung vor!
Dass die Kandidaten sich unabdingbar vor der Wahl persönlich vorstellen müssen entspricht auch nicht den Tatsachen. In Abwesenheit können sie durchaus durch jemand anderen vorgestellt werden.
Und besonders problematisch wird die abweichend dargestellte Wahl- und Stimmberechtigung für die Wahlversammlung auf Seite 2 - ebenso die Darstellung, dass bei der Wahlversammlung über weitere Anträge von Mieterinnen und Mieter abgestimmt werden könnte. Das sieht das Statut nicht vor, sondern ist Aufgabe der extra einzuberufenden Hausversammlung.
Aufgrund der dermaßen grob unrichtigen Einladung gehen wir davon aus, dass diese nicht dem Mitbestimmungsstatut entspricht und daher eine Wahl auf dieser Basis ungültig wäre. Die Einladung ist daher unverzüglich zu widerrufen und eine neue, korrekt einberufene Wahlversammlung für den Mieterbeirat anzusetzen.
Webmaster
Dazu das "klarstellende Schreiben" von Wiener Wohnen.
P.S.: Dieses Schreiben hat keine Seite 2!
29. Sep 2021
Webmaster
Der Bericht des scheidenden Mieterbeirats, der morgen der Wahlversammlung gelegt werden wird.
Beachten Sie aber bitte auch die jüngste Übersicht zur aktuellen Wohnkostenentwicklung!
29. Sep 2021
Webmaster
Nach der Neuwahl gestern hat sich der Mieterbeirat bereits konstituiert.
Alle Mitglieder des bisherigen Mieterbeirats, die sich der Neuwahl gestellt haben wurden wiedergewählt.
Das konkrete Ergebnis der Wahl und die Konstituierung wurde von Wiener Wohnen inzwischen in allen Stiegenhäusern ausgehängt.
VIELEN HERZLICHEN DANK für das große Vertrauen!
1. Okt 2021