Ausstattung des HBH

Was sich zu den einzelnen Highlights unserer Anlage ergeben hat.

Vorschläge zur Senkung des Energieverbrauchs bei Aufzügen (23.5.2011)

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: wiener.wohnen@magwien.gv.at
CC: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; infomaster@lebensministerium.at; asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; ludwig-rymski@hotmail.com; walter3101@yahoo.de; (Mieter); office@wmbr.at
Subject: Vorschläge zur Senkung des Energieverbrauchs bei Aufzügen
Date: Mon, 23 May 2011 19:04:34 +0200




Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ein Mieter in unserer Wohnhausanlage, XXX, hat sich heute mit einer wichtigen Beobachtung und zwei ebenso wichtigen Vorschlägen an mich gewandt, um - auch im Sinn des Umweltgedankens - Energie für den Betrieb von Personenaufzügen zu sparen und somit auch die Kostenbelastung für die Mieter zu senken.
 
Die Beobachtung: Die Aufzüge in unserer Wohnhausanlage werden - wie dieses Bild beweist - von 3 starken Lampen beleuchtet, und das nicht nur bei Bedarf, also Abruf/Aufzugsbetrieb, sondern rund um die Uhr. Die Lampen erzeugen in den relativ kleinen Liftkabinen dadurch sogar so viel Wärme, dass es vor allem in den Sommermonaten für den Liftbenützer unangenehm ist.  
 
Die Vorschläge:
 
  1. Reduktion auf nur 2 (ggf. schwächere) Lampen, was auch bei Ausfall einer Lampe ausreichend sein müsste, um die Sicherheit der Benützer zu gewährleisten (die Aufzüge müssen sowieso laufend auf Betriebssicherheit kontrolliert werden, wofür eine Kostenverrechnung an die Mieter erfolgt).
  2. Einsatz einer Zeitschaltung ab Rufen des Aufzugs bzw. Öffnen der Tür, welche einen unnötigen Dauerverbrauch an Strom verhindert.
 
 
Diese Vorschläge wären nicht nur für unsere Wohnhausanlage / Gemeindebauten, sondern für einen bundesweiten Einsatz auf Eignung und Sinnhaftigkeit zu hinterfragen, was ein entsprechendes Einsparungspotential nach sich ziehen müsste.
  
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Load Previous Replies
  • nach oben

    Webmaster

    From: Rainer.SPITALER@lebensministerium.at
    To: gerhard_kuchta@hotmail.com
    Date: Wed, 25 May 2011 15:10:59 +0200
    Subject: AW: Vorschläge zur Senkung des Energieverbrauchs bei Aufzügen

    Sehr geehrter Herr Kuchta!

    Vielen Dank für Ihre Email an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) betreffend die Beleuchtung des Aufzugs in Ihrer Wohnhausanlage. Ihr Schreiben wurde an die Abteilung V/10 (Umweltökonomie und Energie) weitergeleitet.

    Herzlichen Dank für die Mitteilung über diesen Ansatz zum Energiesparen in Wohnhausanlagen sowie für Ihr Engagement für den Klimaschutz.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Mag. (FH) Rainer Spitaler
    --------------------------------------------------
    Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
    Umwelt und Wasserwirtschaft
    Abt. V/10 - Umweltökonomie & Energie
    A - 1010 Wien, Stubenbastei 5
    Tel.: +43/1/51522/1320
    Fax: +43/1/51522/7325
    e-mail: rainer.spitaler@lebensministerium.at
    http://www.lebensministerium.at

     

    • nach oben

      Webmaster

      Subject: WG: WW-D/26934/2011, Vorschläge zur Senkung des Energieverbrauchs bei Aufzügen
      Date: Tue, 14 Jun 2011 10:04:09 +0200
      From: christine.rechensteiner@wien.gv.at
      To: gerhard_kuchta@hotmail.com


      Sehr geehrter Herr Kuchta!

      Nach Überprüfung des geschilderten Sachverhaltes durch Mitarbeiter der Direktion-Haustechnik, kann ich Ihnen zu Ihrem Mail vom 24. Mai 2011,8:39, betreffend o.a. Thema Folgendes mitteilen:

      Die Aufzüge in Ihrer Wohnhausanlage werden – gemäß Ihrer Darstellung – durch drei Halogenspots a´ 35 W Leistung beleuchtet. Die durchgeführte Überprüfung hat ergeben, dass bei einer Leistungsreduktion von 35 W auf 20 W je Halogenspot auch noch eine ausreichende Beleuchtungsstärke gegeben wäre.

      Diese Maßnahme wäre ohne allzu großen technischen Aufwand umsetzbar und würde naturgemäß eine Senkung des derzeitigen Energieverbrauches ermöglichen. Sollte diese Maßnahme grundsätzlich vom MBR gewünscht werden, ersucht Wiener Wohnen um entsprechende Mitteilung.

      Daraufhin wird WW die mit dem Leuchtmitteltausch verbundenen Kosten erheben, sowie eine einfache Armortisationsrechnung an den MBR übermitteln. Sollte schlussendlich die Entscheidung im MBR zur Umsetzung dieser Maßnahme fallen, wird WW diese Maßnahmen so rasch wie möglich veranlassen.

      Zu Ihrem zweiten Vorschlag „der Umstellung des Dauerlichts in der Kabine auf Lichtabschaltung bei Stillstand“ kann ich mitteilen, dass nach Prüfung durch die zuständigen Techniker jedenfalls vorweg eine Risikoanalyse , gemäß ISO 14798, erforderlich ist. Diese ist in der Regel durch den Aufzugshersteller durchzuführen und von einer befugten Prüfstelle abzunehmen. Dabei ist ein Nachweis zu führen, dass durch die geänderte Ausführung der Aufzugsanlage das gleiche Sicherheitsniveau wie für den ursprünglich, gemäß ASV 96 (Aufzugs-Sicherheits-Verordnung), in Verkehr gebrachten Aufzug gegeben ist und keine zusätzlichen Risiken entstehen.

      Den Ihrerseits postulierten Vorschlag einer bundesweiten Umsetzung kann Wiener Wohnen weder unterstützen noch ablehnen. Die nachfolgend beispielhaft angeführten technischen Einflussfaktoren, welche an der jeweiligen Aufzugsanlage betrachtet werden müssen, zeigen jedoch, dass die Abschaltung des Kabinenlichtes nur nach eingehender Prüfung je nach Einzelfall zulässig möglich ist!

      ● Art der Fahrkorbbeleuchtung:

      Viele bestehende Aufzugsanlagen sind mittels Leuchtstoffröhren beleuchtet.

      Bei diesen Leuchtmitteln ist eine Verzögerung zwischen Einschaltimpuls und Erreichung der notwendigen Leuchtstärke gegeben. Dies würde zu der Gefährdungssituation, unzureichenden Beleuchtung beim Eintreten in die Kabine und Stolpergefahr führen. Weiters ist diese Art von Leuchtmittel nicht für häufige Schaltimpulse ausgelegt, was die Lebensdauer des Leuchtmittels nachteilig beeinflusst.


      ● Schachtdrehtüren und automatische Kabinentüren mit Schauöffnung:

      In diesen Fällen würde durch die Abschaltung des Kabinenlichtes bei Stillstand, die vorgeschriebene Anwesenheitsanzeige der Kabine in der Haltestelle nicht mehr gegeben sein.

      Eine Betrachtung wie die Entriegelung der Schachtdrehtüre im jeweiligen Einzelfall technisch gelöst ist, muss in jedem Fall durchgeführt werden. Wenn die Lichtabschaltung eine durchgängig angezogene Durchfahrsperre nötig macht, ist ein noch höherer Stromverbrauch als derzeit gegeben die Folge.


      ● Notrufkommunikationssystem mit Fehlerüberwachung:

      Dabei wird auch die Funktion des Fahrkorblichtes überwacht. Die Abschaltung des Kabinenlichtes würde hier zu Fehlermeldungen an die Notrufkommunikationszentrale führen. Eine programmtechnische Adaptierung dieser Systeme müsste entwickelt werden. Mitunter sind auch elektrotechnische Anpassungen nötig.


      Da für Wiener Wohnen natürlich die Steigerung der Energieeffizienz hohe Priorität hat, stehen wir grundsätzlich einer Kabinenlichtabschaltung bei Stillstand positiv gegenüber, wenn die technischen und rechtlichen Grundvoraussetzungen dies zulassen und die Adaptierungsmaßnahmen wirtschaftlich vertretbar sind.

      Zur Steigerung der Energieeffizienz rüsten wir heute bereits neue Aufzugskabinen mit LED-Beleuchtung aus.

      Wiener Wohnen kann Ihren Vorschlag zum Anlass nehmen, um die Aufzüge Ihrer Wohnhausanlage als Pilotanlagen einer Risikoanalyse zu unterziehen. Sollten Sie und der MBR dieser Idee nähertreten wollen wird WW die damit verbundenen Kosten ermitteln und Sie dann darüber informieren.


      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. Strassl, MBA
      Direktorin
      __________________________

      Stadt Wien - Wiener Wohnen

       

      6
    • nach oben

      Webmaster

      From: gerhard_kuchta@hotmail.com
      To: kanzlei@wrw.wien.gv.at
      CC: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; johann.gudenus@fpoe.at; wolfgang.aigner1@utanet.at; office@umweltbundesamt.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
      Subject: Weiterer Einsparungsvorschlag zum Aufzugsstrom
      Date: Mon, 5 May 2014 11:38:54 +0200

      Sehr geehrte Damen und Herren,
       
      zum Einsparungspotential bezüglich Verbrauch von Aufzugsstrom (zum zuletzt eingebrachten Vorschlag ist uns leider kein letztgültiger Umsetzungsstatus bekannt) möchten wir - da das Bemühen um Energiesparmaßnahmen ja ein angeblich so großes ist - aufgrund der beauftragten Bekanntgabe von Mietobjekten mit Befreiung von den Aufzugskosten und daraufhin stattgefundener Begehung aller 41 Stiegen mit Aufzügen den folgenden weiteren Verbesserungsvorschlag (nicht nur für unsere Wohnhausanlage - und nicht nur für Gemeindebauten in Wien) einbringen:
       
      Istsituation: 
       
      Nach Erreichen der Zielstation und Verlassen der Liftkabine schließt sich die Aufzugstür wieder (bei leerer Liftkabine, sofern keine Weiterfahrt durch ggf. noch in der Kabine befindliche Personen programmiert worden ist).
       
      Das bedeutet, dass bei einer Abfahrt von ebendieser Liftstation die Aufzugstüre neuerlich bei einem "Rufen" der sowieso in dieser Station stehenden Liftkabine geöffnet werden muss. Dies bedeutet nicht nur eine Zeitverzögerung für die den Lift verwendende Personen (wurde uns bei unserer Begehung deutlich, dass das in Summe auch einiges ausmacht), sondern einen  zusätzlichen Stromverbrauch für das unnötige Schließen und Öffnen der Aufzugstüre.
       
      Da dies auch für ein Verweilen des Lifts im Erdgeschoß/beim Ein/Ausgang der jeweiligen Stiege gilt, ist davon auszugehen, dass das allein für unsere Wohnhausanlage mit 41 Liften Hunderte Male am Tag der Fall ist. Auch in einzelnen Stockwerken, wenn z.B. ein Besucher einer Wohnung nur kurz verweilt (Botendienste etc.).
       
      Vorschlag:
       
      Die Lifte so programmieren, dass sich nur bei einer bereits gewählten Weiterfahrt des Liftes, einem Rufen des Lifts oder die gewählte Fahrt durch eine neuerlich den Lift betretende Person die Aufzugstüre schließt. Bis dahin bleibt sie aber offen.


      Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

      mit freundlichen Grüßen

      Gerhard Kuchta 
      (Schriftführer)
      1