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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Musterurteile zu Mietkaution-Rückzahlungen
Die Arbeiterkammer hat für typische Streitfälle in vier Musterprozessen Klarheit für Mieter erhalten, damit sie schneller zu ihrem Geld kommen: Leichte Kratzer im Parkett, Bohrlöcher oder andere Wandfarben beispielsweise sind demnach normale Abnutzungen in Wohnungen und durchaus üblich.

Für den Mieter heißt das beim Wohnungsauszug, dass er vom Vermieter die volle Kaution zurückbekommt. Vermieter legen immer wieder gewöhnliche Abnutzungen als Beschädigung aus und behalten Teile der Kaution oder den gesamten Betrag ein.

Diese Praxis ist nach den vorliegenden Urteilen oft rechtswidrig, erklärt AK-Wohnexperte Walter Rosifka: "Die Prozesse sind eine Klarstellung. Wir erwarten, dass sich die Vermieter daran halten."

"Übervorteilung" der Mieter
Bei der Kautionshöhe sind bis zu sechs Bruttomonatsmieten erlaubt, üblich sind drei Monatsmieten. Vermieter probieren laut AK am Ende des Mietvertrages immer wieder, Mieter bei der Rückzahlung der Kaution zu übervorteilen. Normale, absolut übliche Abnutzungen werden als Beschädigung dargestellt, für die der Mieter zahlen soll.

Ist zum Beispiel ein Kratzer im Parkett bei Beendigung des Mietverhältnisses, hören Mieter oft vom Vermieter, die Wohnung wäre übermäßig abgenutzt bzw. beschädigt. Der Mieter bekommt dann von der Kaution viel weniger zurück. Hatte der Mieter tatsächlich in der Wohnung etwas selbstverschuldet beschädigt, verrechnen Vermieter oft weit mehr, als das dem tatsächlichen Schaden entspricht.

Die AK hat zu diesem Themenkomplex vier Musterprozesse geführt und gewonnen. Dabei wurden für vier Mieter knapp 9.100 Euro herausgeholt, so Rosifka.

Einige exemplarische Fälle:

Leichte Kratzer im Parkettboden: Das ist eine normale Abnutzung, wenn sie etwa bei Reinigungsarbeiten in der Wohnung durch das Verschieben eines Sessels entstehen. Der vom Vermieter einbehaltene Betrag von 1.200 Euro musste zurückbezahlt werden.

Andere Wandfarben: Beim Einziehen in die Wohnung waren die Wände weiß ausgemalt, beim Ausziehen zwei Räume grün und ocker. Die Wohnung befand sich im Vergleich zur Übergabe in einem gleichwertigen Zustand. Die andere Farbauswahl (außer eine extreme Farbe, etwa schwarz) kann nicht als ungewöhnliche Abnützung der Wände gesehen werden, wie das der Vermieter ursprünglich meinte. Die 1.465 Euro, begründet mit einem Schadenersatzanspruch, wurden zu Unrecht einbehalten und der Mieter bekam den Betrag zurück.

Bohrlöcher: Die Montage von Küchenkästchen, Karnischen oder Regalen ist normal, wenn man eine Wohnung bezieht. Werden beim Ausziehen die Einrichtungen wieder pflichtgemäß entfernt, sind die zurückgelassenen Bohrlöcher eine normale Abnützung.

Lädierte Innentüren: Ein Mieter zog nach 20 Jahren aus der Wohnung aus und hinterließ beschädigte Innentüren. Der Vermieter verrechnete ihm die vollen Kosten der neuen Türen. Zu Unrecht, entschied das Gericht, denn die Durchschnittliche Lebensdauer der Türen läge bei 30 Jahren und der Vermieter dürfe sich keinen Vorteil verschaffen. Zwei Drittel des einbehaltenen Betrages bekam der Mieter zurück.

Sicherheiten durch Wohnrechtsnovelle
Durch die am 1. April 2009 in Kraft tretende Wohnrechtsnovelle gibt es außerdem mehr Sicherheiten bei der Kaution für die Mieter. Die Kaution muss verzinst vom Vermieter veranlagt werden und bei Ende des Mietverhältnisses ist sie mit Zinsen sofort an den Mieter auszuzahlen. Außerdem ist die Kaution künftig insolvenzsicher, bei einer Insolvenz des Vermieters darf der Masseverwalter demnach nicht auf die Kautionen zugreifen.


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