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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Zusatzlicht am Gang
Date: Sun, 5 Jan 2014 12:04:21 +0100

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
unsere Mieterbeirats-Kollegin Eveline Kögl wurde Mitte Dezember 2013 am Eingang zu ihrer Wohnung von zwei Frauen bedrängt, wobei es ihr aufgrund des von den Personen nicht eingeschalteten Ganglichtes nicht möglich war, die Gesamtsituation und Bedrohung daraus ausreichend zu erkennen.
 
Daher fragt sie an, ob es von Wiener Wohnen gestattet wird, für solche Fälle ein von der Wohnung aus geschaltetes Zusatzlicht am Gang zu installieren. Verwendet würde natürlich der Wohnungsstrom dafür werden, und die gesamten Installationskosten (bzw. Rückbaukosten) gingen zu ihren Lasten. 
 
Zu diesem Aspekt verweise ich auch auf eine Zeitungseinschaltung der Kriminalpolizei, die für solche Fälle durchaus analog zu sehen ist (Licht am Gang, im Außenbereich, Bewegungsmelder, ...).
Es handelt sich auch um eine grundsätzliche Frage, da sich ggf. auch andere Mieter (vor allem ältere, alleinstehende, verängstigte Personen) in einer ähnlichen Lage befinden.
 
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

From: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: WG: Zusatzlich am Gang
Date: Mon, 20 Jan 2014 10:46:35 +0000

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Bezug nehmend auf Ihr Mail vom 05.01.2014 wird mitgeteilt, dass der Montage von Beleuchtungskörpern im Stiegenhaus durch die Mieterinnen und Mieter seitens Wiener Wohnen nicht zugestimmt werden kann.

Sollten Mieterinnen bzw. Mieter jedoch der Meinung sein, dass die Beleuchtung der Stiegenhäuser nicht ausreichend ist, wird dies im Einzelfall geprüft und die Stiegenhausbeleuchtung, falls erforderlich, im Auftrag von Wiener Wohnen erweitert.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien - Wiener Wohnen
f.d. 13., 14., 15., und 16. Bezirk
Opfermanngasse 1
1160 Wien

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: WG: Zusatzlicht am Gang
Date: Mon, 20 Jan 2014 12:14:38 +0100

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit zugegebenem Unverständnis für die Entscheidung nehmen wir diese zur Kenntnis.
 
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass bei nicht eingeschaltetem 5 Minuten-Licht eine Verbesserung der Beleuchtung nicht hilft, weil diese dann ja eben gar nicht eingeschaltet ist.  Es würde demnach nur ein Dauerbetrieb der (bestehenden und ja grundsätzlich ausreichenden) Beleuchtung dem geschilderten Problem abhelfen - was aber wieder die Stromkosten des Hauses und somit die von den Mietern zu tragenden Betriebskosten relevant erhöhen würde.
 
Ebenso würde eine Verbesserung der Beleuchtung wohl einen höheren Stromverbrauch bedingen, und auch eine Erweiterung der Stiegenhausbeleuchtung hinsichtlich der verursachten Kosten bei dem von Wiener Wohnen behaupteten Hauptmietzinsdefizit für unsere Wohnhausanlage unter bestimmten Umständen zu Lasten der Mieter gehen (Inanspruchnahme des § 18 ff. MRG in den nächsten 10 Jahren ab Verbesserung).
 
Die von Ihnen abgelehnte Variante hingegen würde jeweils nur jenen Mieter belasten, der ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis hat. Und insbesondere deswegen bedauern wir nunmehr eine weitere Entscheidung von Ihnen, und laden Sie ein, diese gegebenenfalls noch einmal zu überdenken.
 
Da wir gerade vom Stromverbrauch sprechen: Bitte teilen Sie uns außerdem mit, was aus dem Projekt der Reduktion der Beleuchtungsstärke in den Aufzügen und jenem der entfallenden Beleuchtung der Gegensprechanlagen geworden ist. Zum einen Punkt können wir keine generelle Durchführung erkennen (die Beleuchtung auch mit 2 von 3 Lampen wäre mehr als ausreichend), und zum anderen Punkt ist trotz Urgenz überhaupt eine Antwort ausständig.


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

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