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Hugo Breitner Hof
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in z.B. Ihrer Aussendung an die Mieter in Deutschordenstraße 14 teilen Sie diesen mit, dass aufgrund angeblich zahlreicher Mieterwünsche nun die Beschriftung der Gegensprechanlagen generell auf TOP-Nummern umgestellt wird.
Wahr dürfte vielmehr sein, dass man seitens Wiener Wohnen die von der Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung für den Schildertausch verrechneten durchaus beträchtlichen Kosten den Mietern noch einmal als Betriebskosten aufgebrummt hat, obwohl diese Aufwände ohnehin in der laut gesetzlicher Bestimmung verrechneten Pauschale für die Verwaltungskosten (2017 für unseren Gemeindebau immerhin satte EUR 244.332,84) inkludiert sind, die Mieter in ihren Einsprüchen gegen die Abrechnungen diese Positionen als Doppelverrechnung einbezogen haben und das Gericht bereits klargestellt hat, dies sehr wohl als bereits in der Pauschale abgedeckt zu sehen.
Daher dürfte man sich seitens Wiener Wohnen dazu entschlossen zu haben, diese Kosten aus reinem Eigennutz tunlichst einzusparen - egal welche Probleme die Mieter dabei haben. Denn bekanntlich bringen TOP-Nummern statt Namen an der Gegensprechanlage schon einmal vermehrte Probleme bei der Zustellung durch Paketdienste, bei Besuchen, Handwerkern et cetera!
Ihre Idee, dass Mieter die ihren Namen an der Gegensprechanlage aufscheinen haben möchten, diesen eben dann außen auf der Gegensprechanlage anbringen sollen kann nur als - gelinde gesagt - abstrus bezeichnet werden (um andere, noch wesentlich weniger schmeichelhafte Ausdrücke zu vermeiden). Denn klar ist, dass diese Mieter dann ihr Namensschild im Freien sehr haltbar und witterungsfest gestalten bzw. auch anbringen werden. Was bedeutet, dass solche Schilder dann auch kaum bzw. sehr schwer zu entfernen sind - und mit der Zeit nicht einmal mehr eine darunter befindliche TOP-Nummer lesbar ist. Daher ist von solch grobem Unfug abzusehen!
Außerdem weisen wir in Anbetracht dessen auf unser bereits am 10.1.2012 angebrachtes und immer noch nicht befolgtes, ja nicht einmal beantwortetes (!!) Ersuchen zur nicht mehr erforderlichen Beleuchtung der Gegensprechanlagen hin. Mit zwei Schildern übereinander würde eine solche dann überhaupt keinen Sinn mehr machen!
Wir weisen auch darauf hin, dass uns bekannte Mieter durchaus ihren Namen an der Gegensprechanlage WÜNSCHEN (meine Frau und ich schließen uns dem an) - und wir vermuten, dass diese weit in der Mehrheit sind. Daher ist so eine generelle Umstellung ohne Befragung der Mieter zu UNTERLASSEN. Wenn Mieter - aus welchen Gründen auch immer - ihren Namen nicht an der Gegensprechanlage aufscheinen haben wollen, dann können sie dies allenfalls schon bei Abschluss ihres Mietvertrags deponieren. Oder aber auch nachträglich der Verwaltung Wiener Wohnen beauftragen, wenn sie allenfalls einzeln für die Umstellung aufkommen. Eine generelle Umstellung KOMMT NICHT IN FRAGE!
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Tags:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die indiskutable generelle Umstellung auf TOP-Nummern an den Gegensprechanlagen dürfte offenbar noch nicht genug des Übels sein.
Ernst Schreiber hat gerade die durchgeführte Beschriftung und Klingelzuordnung an der Gegensprechanlage getestet: Diese ist FALSCH DURCHGEFÜHRT worden!
Das heißt: Es läutet jetzt - zumindest zum Teil - bei den FALSCHEN TOP-Nummern = Mietern!
Fragt sich, ob diese Durchführung von den selben "Spezialisten" (Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung) erfolgt ist, wie letztens die falsche Beschriftung der Sicherungen in derselben Stiege (d.h. Umstellung von gar keiner Beschriftung auf falsche Beschriftung).
Apropos Stiegennummern! Im Gespräch mit den für uns Zuständigen von Wiener Wohnen vom 6.4.2018 war uns freudig mitgeteilt worden, dass die Umstellung endlich gelungen sei, im Hugo Breitner Hof ab nun nur mehr mit den tatsächlich für unsere Anlage relevanten Postadressen - ohne die nur für Wiener Wohnen bedeutsamen Stiegennummern - auszukommen. Auch von dem ist keine Spur - siehe z.B. den im Vormail zitierten Brief an die Mieter.
Das alles hat längst mit der ordnungsgemäßen Verwaltung einer Wohnhausanlage nichts mehr zu tun - nur mehr mit Pflanzerei und Dilettantismus!
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 20. August 2018 07:04
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,
danke für Ihre Nachricht.
Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 20. August 2018 06:03
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,
danke für Ihre Nachricht.
Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Freitag, 7. September 2018 08:44
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: WG: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage
Sehr geehrter Herr Kuchta,
wir beziehen uns auf Ihre Mail vom 17.8.18 und erlauben uns, nach erfolgter Rücksprache mit unserer Leitung Folgendes mitzuteilen:
Aufgrund einer Beschwerde im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Wiener Wohnen verpflichtet die standardgemäße Beschriftung der Gegensprechanlagen auf neutrale Topnummern umzustellen. Aus selbigen Grund müssen auch die Hauswegweiser (=Holzkästen im Eingangsbereich , versehen mit Topnummern und Familiennamen) entfernt werden.
Nähere bzw. ausführlichere Informationen zu diesem speziellen Thema erhalten Sie beim diesjährigen Vernetzungstreffen im Oktober.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Sachbearbeiterin
Stadt Wien - Wiener Wohnen - Gebietsteil West
Sehr geehrte XXX,
wir ersuchen Sie um genaues Zitat aus der DSGVO, nach dem diese Beschriftung - noch dazu bei Einverständnis des betreffenden Mieters - verboten wäre.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die ursprüngliche Begründung von Wiener Wohnen für diesen Schritt ja einzelne Mieterwünsche waren, nicht ein generelles Verbot aus der DSGVO heraus.
Außerdem ersuchen wir um Beantwortung folgender Fragen:
Wir ersuchen um schriftliche Beantwortung dieser Fragen bereits VOR dem Vernetzungstreffen - zu welchem Ernst Schreiber bereits (mit falscher Adressierung) eine Einladung erhalten hat, ich aber nicht.
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Freitag, 7. September 2018 09:10
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,
danke für Ihre Nachricht.
Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 13. September 2018 07:09
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: WG: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage
Sehr geehrter Herr Kuchta,
betreffend der Anbringung von Top Nummern an der Gegensprechanlage erlauben wir uns Sie erneut dahingehend zu informieren, dass aufgrund einer Datenschutzbeschwerde eines Mieters/In anlassbezogen zu entscheiden war. Die Magistratsabteilung 63 ist nach der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien die Fachaufsicht in Angelegenheiten des Datenschutzes.
Lt. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt es sich bei den Daten „Familiennamen“ und „Türnummer“ unzweifelhaft um personenbezogene Daten, die demnach nicht zu verwenden sind.
Diese Verordnung ist nicht nur im Bereich der Gemeinde Wien anzuwenden, diese hat grundsätzlich auch bei privaten Hausverwaltungen bzw. Genossenschaften Gültigkeit.
Warum private Hauseigentümer dieser Aufforderung sowie Verpflichtung nicht nachkommen, entzieht sich leider unserer Kenntnis.
Selbst bei den Hausbrieffachanlagen (§ 34 Abs. 5 Postmarktgesetz) besteht nur die Verpflichtung zu einer eindeutigen Zuordenbarkeit durch Anführen der Topnummer oder sonstigen alphanumerischen Bezeichnung. Für die Beschriftung der Brieffachanlagen ist Wiener Wohnen als Vermieterin nicht zuständig. Dies obliegt der Mieterin oder dem Mieter selbst.
Das selbige gilt auch für die Gegensprechanlage. Sollte vereinzelt der MieterInnenwunsch bestehen, den Namen sichtbar anzubringen, dann kann dieses durch eigenständiges Anbringen eines Etikettes erfolgen.
Wie bereits in der letzten Mail mitgeteilt, werden zum Zeitpunkt des diesjährigen Vernetzungstreffen ALLE Mieterbeiräte und Mieterbeirätinnen dahingehend informiert.
Mit der Bitte um Ihr Verständnis verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Sachbearbeiterin
Stadt Wien - Wiener Wohnen - Gebietsteil West
Sehr geehrte XXX,
sehr geehrte Damen und Herren,
selbstverständlich steht außer Zweifel, dass der „Familiennamen“ und die „Türnummer“ (im Sinn der Adresse) personenbezogene Daten sind. Was aber gemäß DSGVO und Datenschutzgesetz schon unrichtig ist: Dass diese Daten daher ohne Wenn und Aber nicht zu verwenden wären!
Zitat aus dem heute geltenden Datenschutzgesetz:
§ 1 (2): Soweit die Verwendung von personenbezogenen Daten nicht im lebenswichtigen Interesse des Betroffenen oder mit seiner Zustimmung erfolgt, sind Beschränkungen des Anspruchs auf Geheimhaltung nur zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen zulässig, ....
BEIDE Gesetzestexte beziehen sich also klar und deutlich auf die Ausnahme der persönlichen Einwilligung - und auch auf lebenswichtige Interessen.
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 13. September 2018 09:02
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,
danke für Ihre Nachricht.
Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Von: XXX
Gesendet: Dienstag, 23. Oktober 2018 14:46
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: Bürgeranliegen
Im Auftrag der Frau Abteilungsleiterin.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Stadtrechnungshof Wien
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Anmerkung des Mieterbeirats:
Auch eine daraus abzuleitende interessante Einstellung des Stadtrechnungshofes: "Wird also eh irgendwer irgendetwas tun - irgendwann!"
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