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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Freitag, 17. August 2018 15:16
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: kathrin.gaal@gws.wien.gv.at; Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta ; Robert Pospichal; Asoka Michael Schuster 
Betreff: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in z.B. Ihrer Aussendung an die Mieter in Deutschordenstraße 14 teilen Sie diesen mit, dass aufgrund angeblich zahlreicher Mieterwünsche nun die Beschriftung der Gegensprechanlagen generell auf TOP-Nummern umgestellt wird.

Wahr dürfte vielmehr sein, dass man seitens Wiener Wohnen die von der Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung für den Schildertausch verrechneten durchaus beträchtlichen Kosten den Mietern noch einmal als Betriebskosten aufgebrummt hat, obwohl diese Aufwände ohnehin in der laut gesetzlicher Bestimmung verrechneten Pauschale für die Verwaltungskosten (2017 für unseren Gemeindebau immerhin satte EUR 244.332,84) inkludiert sind, die Mieter in ihren Einsprüchen gegen die Abrechnungen  diese Positionen als Doppelverrechnung einbezogen haben und das Gericht bereits klargestellt hat, dies sehr wohl als bereits in der Pauschale abgedeckt zu sehen.

Daher dürfte man sich seitens Wiener Wohnen dazu entschlossen zu haben, diese Kosten aus reinem Eigennutz tunlichst einzusparen - egal welche Probleme die Mieter dabei haben. Denn bekanntlich bringen TOP-Nummern statt Namen an der Gegensprechanlage schon einmal vermehrte Probleme bei der Zustellung durch Paketdienste, bei Besuchen, Handwerkern et cetera!

Ihre Idee, dass Mieter die ihren Namen an der Gegensprechanlage aufscheinen haben möchten, diesen eben dann außen auf der Gegensprechanlage anbringen sollen kann nur als - gelinde gesagt - abstrus bezeichnet werden (um andere, noch wesentlich weniger schmeichelhafte Ausdrücke zu vermeiden). Denn klar ist, dass diese Mieter dann ihr Namensschild im Freien  sehr haltbar und witterungsfest gestalten bzw. auch anbringen werden. Was bedeutet, dass solche Schilder dann auch kaum bzw. sehr schwer zu entfernen sind - und mit der Zeit nicht einmal mehr eine darunter befindliche TOP-Nummer lesbar ist. Daher ist von solch grobem Unfug abzusehen!

Außerdem weisen wir in Anbetracht dessen auf unser bereits am 10.1.2012 angebrachtes und immer noch nicht befolgtes, ja nicht einmal beantwortetes (!!) Ersuchen zur nicht mehr erforderlichen Beleuchtung der Gegensprechanlagen hin. Mit zwei Schildern übereinander würde eine solche dann überhaupt keinen Sinn mehr machen!

Wir weisen auch darauf hin, dass uns bekannte Mieter durchaus ihren Namen an der Gegensprechanlage WÜNSCHEN (meine Frau und ich schließen uns dem an) - und wir vermuten, dass diese weit in der Mehrheit sind. Daher ist so eine generelle Umstellung ohne Befragung der Mieter zu UNTERLASSEN. Wenn Mieter - aus welchen Gründen auch immer - ihren Namen nicht an der Gegensprechanlage aufscheinen haben wollen, dann können sie dies allenfalls schon bei Abschluss ihres Mietvertrags deponieren. Oder aber auch nachträglich der Verwaltung Wiener Wohnen beauftragen, wenn sie allenfalls einzeln für die Umstellung aufkommen. Eine generelle Umstellung KOMMT NICHT IN FRAGE!

  

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Samstag, 18. August 2018 11:58
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: kathrin.gaal@gws.wien.gv.at; Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta ; Robert Pospichal; Asoka Michael Schuster 
Betreff: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die indiskutable generelle Umstellung auf TOP-Nummern an den Gegensprechanlagen dürfte offenbar noch nicht genug des Übels sein.

Ernst Schreiber hat gerade die durchgeführte Beschriftung und Klingelzuordnung an der Gegensprechanlage getestet: Diese ist FALSCH DURCHGEFÜHRT worden!

 

Das heißt: Es läutet jetzt - zumindest zum Teil - bei den FALSCHEN TOP-Nummern = Mietern!

 

Fragt sich, ob diese Durchführung von den selben "Spezialisten" (Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung) erfolgt ist, wie letztens die falsche Beschriftung der Sicherungen in derselben Stiege (d.h. Umstellung von gar keiner Beschriftung auf falsche Beschriftung).

Apropos Stiegennummern! Im Gespräch mit den für uns Zuständigen von Wiener Wohnen vom 6.4.2018 war uns freudig mitgeteilt worden, dass die Umstellung endlich gelungen sei, im Hugo Breitner Hof ab nun nur mehr mit den tatsächlich für unsere Anlage relevanten Postadressen - ohne die nur für Wiener Wohnen bedeutsamen Stiegennummern - auszukommen. Auch von dem ist keine Spur - siehe z.B. den im Vormail zitierten Brief an die Mieter.

Das alles hat längst mit der ordnungsgemäßen Verwaltung einer Wohnhausanlage nichts mehr zu tun - nur mehr mit Pflanzerei und Dilettantismus!

  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 20. August 2018 07:04
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage

Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,

danke für Ihre Nachricht.

Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 20. August 2018 06:03
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage

Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,

danke für Ihre Nachricht.

Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Freitag, 7. September 2018 08:44
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: WG: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage

Sehr geehrter Herr Kuchta,

wir beziehen uns auf Ihre Mail vom 17.8.18 und erlauben uns, nach erfolgter Rücksprache mit unserer Leitung Folgendes mitzuteilen:

Aufgrund einer Beschwerde im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Wiener Wohnen verpflichtet die standardgemäße Beschriftung der Gegensprechanlagen auf neutrale Topnummern umzustellen. Aus selbigen Grund müssen auch die Hauswegweiser (=Holzkästen im Eingangsbereich , versehen mit Topnummern und Familiennamen) entfernt werden.

Nähere bzw. ausführlichere Informationen zu diesem speziellen Thema erhalten Sie beim diesjährigen Vernetzungstreffen im Oktober.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Sachbearbeiterin

Stadt Wien - Wiener Wohnen - Gebietsteil West

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Freitag, 7. September 2018 09:02
An: WrW West Kanzlei
Cc: Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Asoka Michael Schuster
Betreff: AW: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage
 

Sehr geehrte XXX,

wir ersuchen Sie um genaues Zitat aus der DSGVO, nach dem diese Beschriftung - noch dazu bei Einverständnis des betreffenden Mieters - verboten wäre.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass die ursprüngliche Begründung von Wiener Wohnen für diesen Schritt ja einzelne Mieterwünsche waren, nicht ein generelles Verbot aus der DSGVO heraus.

Außerdem ersuchen wir um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wieso ist das offenbar für private Hauseigentümer und Vermieter kein Problem?
  • Was ist dann mit den Hausbrieffachanlagen?
  • Wieso können dann laut Ihrem Schreiben Mieter sehr wohl die Gegensprechanlage außen mit ihrem Namen versehen?

Wir ersuchen um schriftliche Beantwortung dieser Fragen bereits VOR dem Vernetzungstreffen - zu welchem Ernst Schreiber bereits (mit falscher Adressierung) eine Einladung erhalten hat, ich aber nicht.

  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Freitag, 7. September 2018 09:10
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage

Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,

danke für Ihre Nachricht.

Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 13. September 2018 07:09
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: WG: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage

Sehr geehrter Herr Kuchta,

betreffend der Anbringung von Top Nummern an der Gegensprechanlage erlauben wir uns Sie erneut dahingehend zu informieren, dass aufgrund einer Datenschutzbeschwerde eines Mieters/In anlassbezogen zu entscheiden war. Die Magistratsabteilung 63 ist nach der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien die Fachaufsicht in Angelegenheiten des Datenschutzes.

Lt. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt es sich bei den Daten „Familiennamen“ und „Türnummer“ unzweifelhaft um personenbezogene Daten, die demnach nicht zu verwenden sind.

Diese Verordnung ist nicht nur im Bereich der Gemeinde Wien anzuwenden, diese hat grundsätzlich auch bei privaten Hausverwaltungen bzw. Genossenschaften Gültigkeit.

Warum private Hauseigentümer dieser Aufforderung sowie Verpflichtung nicht nachkommen, entzieht sich leider unserer Kenntnis.

Selbst bei den Hausbrieffachanlagen (§ 34 Abs. 5 Postmarktgesetz) besteht nur die Verpflichtung zu einer eindeutigen Zuordenbarkeit durch Anführen der Topnummer oder sonstigen alphanumerischen Bezeichnung. Für die Beschriftung der Brieffachanlagen ist Wiener Wohnen als Vermieterin nicht zuständig. Dies obliegt der Mieterin oder dem Mieter selbst.

Das selbige gilt auch für die Gegensprechanlage. Sollte vereinzelt der MieterInnenwunsch bestehen, den Namen sichtbar anzubringen, dann kann dieses durch eigenständiges Anbringen eines Etikettes erfolgen.

Wie bereits in der letzten Mail mitgeteilt, werden zum Zeitpunkt des diesjährigen Vernetzungstreffen ALLE Mieterbeiräte und Mieterbeirätinnen dahingehend informiert.

Mit der Bitte um Ihr Verständnis verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Sachbearbeiterin

Stadt Wien - Wiener Wohnen - Gebietsteil West

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 13. September 2018 08:51
An: WrW West Kanzlei; post@ma63.wien.gv.at
Cc: Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Asoka Michael Schuster
Betreff: AW: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage
 

Sehr geehrte XXX,

sehr geehrte Damen und Herren,

selbstverständlich steht außer Zweifel, dass  der „Familiennamen“ und die „Türnummer“ (im Sinn der Adresse) personenbezogene Daten sind. Was aber gemäß DSGVO und Datenschutzgesetz schon unrichtig ist: Dass diese Daten daher ohne Wenn und Aber nicht zu verwenden wären!

Zitat aus dem heute geltenden Datenschutzgesetz:

§ 1 (2): Soweit die Verwendung von personenbezogenen Daten nicht im lebenswichtigen Interesse des Betroffenen oder mit seiner Zustimmung erfolgt, sind Beschränkungen des Anspruchs auf Geheimhaltung nur zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen zulässig, ....

 

Zitat aus der DSGVO:

Artikel 6 (1): Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für
einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen
Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in
Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich,
sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener
Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind
handelt. 

BEIDE Gesetzestexte beziehen sich also klar und deutlich auf die Ausnahme der persönlichen Einwilligung - und auch auf lebenswichtige Interessen.

 
Wenn sich Wiener Wohnen also auf die Unmöglichkeit der Namensschilder an den Hauseingängen etc. beruft, dann nur deswegen weil Wiener Wohnen diesen Willen bei den Betroffenen GAR NICHT ABFRAGT!
  
Das eigenständige Anbringen eines Etiketts auf der Gegensprechanlage durch den Mieter, um seinem Willen gerecht zu werden, ist absolut kontraproduktiv: Logisch ist, dass diese Etiketten dann entsprechend witterungsbeständig sein müssen - und daher auch witterungsbeständig aufgeklebt. NEBEN den Namensschildern ist dafür (bei auch entsprechender Lesbarkeit) zuwenig Platz. Die sich dafür eignenden Kleber sind so aggressiv, dass sie schon nach kurzer Zeit mit dem Kunststoff der Abdeckungen reagieren. Bereits nach einem Mieterwechsel ist anzunehmen, dass dann entweder die TOP-Nummern darunter nicht mehr lesbar sind oder aber diese Abdeckungen erst wieder ausgetauscht werden müssen. Auf wessen Kosten??? Denn der Mieter, der seinem Wunsch in so einer ungeeigneten Form nachkommen muss, wird dafür wohl nicht zur Verantwortung gezogen werden können! 
 
Abgesehen vom Erscheinungsbild dieses "Fleckerlteppichs" sei außerdem darauf verwiesen, dass die Gegensprechanlagen ja eine (bereits diskutierte) Hintergrundbeleuchtung haben. Billigt man dieser - heute schon schlecht lesbaren - Beleuchtung auch nur irgendeinen Sinn zu: Ab zwei Schildern übereinander (noch dazu einem davon "wetterfesten" erübrigt sich jede Verbesserung der Lesbarkeit für z.B. Rettungseinsätze in der Nacht völlig! Womit wir bei lebenswichtigen Interessen der Betroffenen wären!
 
Wir fordern Sie daher eindringlich auf, diese kontraproduktive, ja sogar gefährliche Vorgehensweise - für die wir aus den angeführten Gründen leider KEIN VERSTÄNDNIS haben können - zu überdenken und werden eine dementsprechende Position auch im diesjährigen Vernetzungstreffen einbringen.
 
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 13. September 2018 09:02
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: wg. Beschriftung der Gegensprechanlage

Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,

danke für Ihre Nachricht.

Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Samstag, 13. Oktober 2018 11:56
An: Radio Wien; Die Presse; Wiener Zeitung; Heute; Österreich; Servus TV; Puls 4; Dossier; Tiroler Tageszeitung; Die Zeit; OÖN; vienna.at; heise.de; Kleine Zeitung; Spiegel; APA; KRONE; Der Standard
Cc: kathrin.gaal@gws.wien.gv.at; kanzlei-west@wrw.wien.gv.at; David Ellensohn (GRÜNE); Mag. Günter Kasal (FPÖ Wien); ÖVP Wien; kontakt@neos.eu; post@stadtrechnungshof.wien.at; AK Wien; Arge Daten; OVI; ÖHGB; post@ma63.wien.gv.at; Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Asoka Michael Schuster
Betreff: Namensschilder an Gegensprechanlagen bei Wiener Wohnen: WAHR IST VIELMEHR ...
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
anlässlich der breiten Berichterstattung zum angeblich erforderlichen flächendeckenden Austausch der Namensschilder an den Gegensprechanlagen gegen neutrale TOP-Nummern aufgrund der DSGVO bzw. des Datenschutzgesetzes möchten wir Sie darüber informieren, dass die Sachlage doch etwas anders beschaffen ist - und verweisen dazu auch auf die unsererseits zum Thema bereits geführte Korrespondenz mit Wiener Wohnen:
 
Wiener Wohnen hat den laufenden Tausch der Namensschilder bzw. die Aktualisierung der Hausinformationstafeln für die Gemeindebauten der eigenen 100%-Tochterfirma Wiener Wohnen Haus und Außenbetreuung GmbH übertragen, die dafür pro Einzelfall bemerkenswerte Kosten verrechnet (interessant, wenn dann der generelle Austausch als kostenmäßiges Nullsummenspiel dargestellt wird, wenn das sowieso im Zuge von routiemäßigen Fahrten zu den Anlagen erfolgen kann - hier wurden in Rechnungen für den einzelnen Austausch maßgebliche  Pauschale für die Wegzeit berechnet) und wohl auch insgesamt entsprechende Deckungsbeiträge bzw. Gewinne erwirtschaftet (die man anscheinend vor den Mietern bzw. der Öffentlichkeit zu verbergen trachtet).
 
Obwohl es sich hier eindeutig um Verwaltungstätigkeiten handelt und und diese ohnehin durch die in § 22 MRG festgelegte Pauschale für die Verwaltungskosten abgegolten sind (die Wiener Wohnen auch im sozialen Wohnbau der Stadt Wien in voller Höhe verrechnet - 2017 allein für unseren Gemeindebau satte EUR 244.332,84) hat Wiener Wohnen diese Beträge ihren Mietern separat in den Betriebskosten noch einmal verrechnet! 
 
Da nun Mieter diese wohl widerrechtliche Zusatzverrechnung - wie viele andere Unkorrektheiten in der Verrechnung auch - in Mietrechtsverfahren beeinsprucht haben (und sich dies mittlerweile durch unsere Informationsarbeit als Mieterbeirat zwischen den Gemeindebauten herumspricht) droht Wiener Wohnen als Vermieter und Verwalter auf diesen Aufwänden "sitzen zu bleiben" und sucht nun scheinbar Auswege, sich diesen dann nicht mehr separat weiterverrechenbaren Aufwand ganz zu ersparen. Die DSGVO und der angebliche Mietereinspruch kamen der städtischen Wohnhausverwaltung dabei anscheinend gerade recht! Denn befinden sich nur mehr TOP-Nummern an den Gegensprechanlagen und in den Hausinformationstafeln (welche man sich dann sowieso mangels Informations-Mehrwert sparen bzw. den Platz z.B. für Mieterbeirats-Informationen nutzen könnte), dann bräuchte man ja keinen laufenden Austausch bei einem Mieterwechsel mehr.
 
Ein Schildbürgerstreich mit gravierenden Folgen!
 
Schließlich darf man nicht vergessen, dass allein schon die Post- und vor allem auch (heute schon stark Problem-behaftete) Paketzustellung durch fehlende Namensangaben auf zusätzliche Probleme stößt - und nicht einmal Wiener Wohnen in der Lage ist, Schreiben an die eigenen Mieter bzw. Mitglieder des Mieterbeirats durchgehend richtig zu adressieren (richtige Postadresse im konkreten Fall  Deutschordenstraße 14/12).
 
Ja selbst zeitkritische Einsätze (Rettung, Feuerwehr, Polizei) könnten durch unnötige Suchen und Rückfrage-Erfordernisse verzögert und Besuchs- bzw. Betreuungsdienste erschwert werden. Chronisch kranke und laufend betreute Personen haben daher schon bei uns ihre Bedenken und Einsprüche deponiert.
 
Natürlich kann die DSGVO und das Datenschutzgesetz bewirken, dass man den Mieterwunsch bezüglich Namensangabe oder TOP-Nummer an der Gegensprechanlage und Hausinformationstafel abfragen und in der Umsetzung berücksichtigen muss. Sowohl die DSGVO als auch das Datenschutzgesetz bieten dafür genügend Raum. Wenn Wiener Wohnen laut Unternehmensdarstellung meint, eine Bitte die Beschilderung mit dem Mieternamen auf Wunsch zu übernehmen oder den Tausch auf die TOP-Nummer bleiben zu lassen bringe nichts weil Wiener Wohnen dürfte das selbst nicht mehr, so ist das schlicht und einfach rechtlich falsch!
 
Im Vernetzungstreffen mit den Mietervertretern unserer Region am 3.10.2018, in welchem diese Thematik zur Sprache kam und sehr heftig diskutiert wurde, hat eine Vertreterin von Wiener Wohnen aber offen bekundet, dass diese Unternehmung der Stadt Wien den Aufwand dafür - trotz der verrechneten Pauschale - einfach nicht in Kauf nehmen möchte.
 
Die gewünschte Form der Kennzeichnung aber allein der Eigeninitiative der Mieter zu überantworten vollendet das Chaos - wie auch in der o.a. Veranstaltung klar zur Sprache gekommen ist: An Hausinformationstafeln ist das selbsttätige Agieren der Mieter oft gar nicht möglich (meist verschlossen/verglast). Und dies an Gegensprechanlagen durch Überkleben an der Außenseite zu bewerkstelligen wird schon nach kurzer Zeit durch die dann ja notwendige wetterfeste Substanz der Schilder und Klebstoffe zur Beschädigung und Beeinträchtigung der Gegensprechanlagen (zumindest der unter den Überklebungen befindlichen Teilen derselben) führen.
 
Man muss angesichts der schon bisher gegebenen unkorrekten Vorgehensweisen von Wiener Wohnen leider befürchten, dass dann die städtische Hausverwaltung womöglich versuchen wird, den meist juristisch unkundigen und aufgrund der sozialen Lage kaum Rechtsschutz-versicherten Mietern die dadurch "an den Gegensprechanlagen verursachten Schäden" (und somit wahrscheinlich Einsätze der eigenen Tochterfirma) wieder gesondert zu verrechnen!
 
Und um nichts anderes als eine weitere Kosten-Minimierung bzw. Einnahmen-Optimierung - auf dem Rücken der Mieter - geht es hier!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Samstag, 20. Oktober 2018 11:12
An: Radio Wien; Die Presse; Wiener Zeitung; Heute; Österreich; Servus TV; Puls 4; Dossier; Tiroler Tageszeitung; Die Zeit; OÖN; vienna.at; heise.de; Kleine Zeitung; Spiegel; APA; KRONE; Der Standard
Cc: nfw@fpoe.at; johann.gudenus@fpoe.at; Mag. Günter Kasal (FPÖ Wien); kathrin.gaal@gws.wien.gv.at; David Ellensohn (GRÜNE); info@wien.oevp.at; kontakt@neos.eu; Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Asoka Michael Schuster 
Betreff: Die FPÖ-"Vermutungen" zu Namensschildern an Gegensprechanlagen bei Wiener Wohnen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
  
zu der Medienberichterstattung über die Vermutungen der FPÖ bezüglich der Ursachen für den Namensschildertausch an Gegensprechanlagen durch Wiener Wohnen ("Zuwandereranteil aus islamischen und außereuropäischen Raum in Gemeindebauten vertuschen") möchten wir festhalten, dass unser hier beigefügtes Mail über die tatsächlichen und belegbaren Ursachen für diese Maßnahme auch der FPÖ-Wien (Wohnbausprecher Mag. Kasal) zugegangen ist. Dazu hat uns bisher keine Rückfrage oder sonstige Reaktion der FPÖ erreicht.
  
In einem anonymen Anruf, der uns zu diesem Thema zugegangen ist und in dem man uns diese Theorie der FPÖ nahezubringen versucht hat, konnte man dafür auch keine Quellen oder Belege nennen.
  
Daher ergibt sich der Anschein, dass die FPÖ dieses Thema offenbar lieber dazu benutzt, um die Fremdenfeindlichkeit im Wiener Gemeindebau zu schüren als tatsächlich belegbare Missstände zu bekämpfen.
  
Und das ist für die stärkste Oppositionspartei im Wiener Gemeinderat ein zumindest ebenso großer Skandal wie das Vorgehen von Wiener Wohnen in der Sache aus reinen Kostengründen!
  
Wir brauchen LÖSUNGEN - und keine "G'schichtln" !
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)
 

Von: XXX
Gesendet: Dienstag, 23. Oktober 2018 14:46
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: Bürgeranliegen

Im Auftrag der Frau Abteilungsleiterin.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Stadtrechnungshof Wien

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Anmerkung des Mieterbeirats:

Auch eine daraus abzuleitende interessante Einstellung des Stadtrechnungshofes: "Wird also eh irgendwer irgendetwas tun - irgendwann!"

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