Willkommen bei
Hugo Breitner Hof
Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
HIER finden Sie die Ablage für PDFs, Word, Excel, Power Point etc. (auf Skydrive).
Zumeist sind die Dateien auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.
Wenn Sie die jüngsten Beiträge sehen wollen, klicken Sie in der verlinkten Seite auf die Überschrift "Geändert am".
Sie können die Inhalte aber auch nach Name oder Größe sortieren.
HIER finden Sie die Ablage für Fotos und Scans (auf Flickr).
Die Bilder sind dort nach Themen gruppiert.
Zumeist sind sie auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.
Gerhard Kuchta
Tags:
Von: WrW Zentrale Post
Gesendet: Donnerstag, 5. September 2024 12:16
An: '*EXTERN* Gerhard Kuchta'
Betreff: AW: Sinnbefreite Grünflächenpflege
Sehr geehrte Absenderin,
sehr geehrter Absender,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Sehr geehrter Herr Kuchta,
die letzte stichprobenartige Kontrolle des Grünanlagenzustandes in 1140 Wien, Hugo-Breitner-Hof wurde durch die Leitung der technischen Fachabteilung für Außenanlagen in der Kalenderwoche 36 / 2024 durchgeführt. Bei dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass sich die Grünfläche dieser Wohnhausanlage in einem guten Zustand befindet.
Anbei ein Auszug aus dem Terminplan im Jahr 2024 zu den bisher durchgeführten Mäharbeiten in der Wohnhausanlage 1140 Wien Linzer Straße 299-325:
Der erste Rasenschnitt erfolgte am 15.April 2024 , der zweite Rasenschnitt am 10.Mai 2024, der dritte Rasenschnitt am 7.Juni 2024, der vierte Rasenschnitt am 3.Juli 2024 und der fünfte Rasenschnitt am 2.August 2024.
Der sechste Rasenschnitt ist terminlich bereits vorgesehen.
Auf Ihrem übermittelten Foto ist gut ersichtlich, dass der Rasen schon höher ist und bereits „umgefallen“ ist und daher einfach gemessen keine 5 cm Rasenhöhe hat. Die gärtnerische Pflege der STADT WIEN - WIENER WOHNEN erfolgt in ganz Wien einheitlich gemäß den Regeln der Technik und einem Terminplan, für eine technisch-wirtschaftlich optimierte Pflege von 6 Millionen Quadratmetern Grünfläche in ca. 1.700 Wohnhausanlagen. In den städtischen Wohnhausanlagen erfolgt eine extensive Gebrauchsrasenpflege. Dies bedeutet, dass der Gebrauchsrasen aktuell 7x/Jahr gemäht wird.
1972 bis 1977 erfolgten Studien, aus der zwei grundlegende Punkte hervorgehen:
- 1. Grünpflegearbeiten sind durch Kolonnen (Arbeitspartien) auszuführen, welche während der Vegetationsperiode kontinuierlich einzusetzen sind.
- 2. Die Kalkulation von Grünpflegearbeiten muss ein naturgegebenes witterungsbedingtes Risiko einbeziehen. Ein wirtschaftliches Angebot kann daher vom Unternehmen nur abgegeben werden, wenn es aufgrund eines langfristigen Vertrages mit einem Risikoausgleich über mehrere Jahre rechnen kann. Als Mindestvertragsdauer, die es gestattet das unternehmerische Wagnis zu minimieren, sind drei Jahre anzusetzen. Es gab bereits in den 1970er Jahren Versuche mit der Rasenpflege in den städtischen Wohnhausanlagen, mit dem Ziel einen verstärkten Blütenflor zu erhalten. Es erfolgten 10 Rasenschnitte im Jahr als Standard und die Mähwerkseinstellung war bei 3 cm. Im 23. Bezirk erfolgte eine Mähwerkseinstellung auf 8 cm ganzjährig.
In einigen Losen im 12. und 23. Bezirk erfolgte eine Mähwerkseinstellung auf 8 cm ganzjährig. In den 1990er Jahren erfolgte, von den damals üblichen 10 Rasenschnitten in den städtischen Wohnhausanlagen, eine Reduktion auf Grund der Versuche in den vergangenen Jahren mit zwei Zielen. Erstes und wichtigstes Ziel war die Kostenoptimierung und das zweite Ziel war die Steigerung der Biodiversität. Es gab weitere Versuche Anfang der 2000er Jahre mit der Rasenpflege, mit dem Ziel Kosten zu
sparen und die Biodiversität zu verbessern. Es erfolgten damals überwiegend 8 Rasenschnitte im Jahr als Standard und die Mähwerkseinstellung war bei 5 cm. In einigen Losen im 12. und 13. Bezirk erfolgte eine Mähwerkseinstellung auf 8 cm ganzjährig.
2008 gab es einen „Zufallsversuch“ mit der Rasenpflege da der Kontrahent der für rund 50 % der Fläche zuständig war die Leistung zu Jahresbeginn nicht erbrachte. Es erfolgten 2008 nur mehr 7 Rasenschnitte im Jahr als Standard und die Mähwerkseinstellung war bei 5 cm und im Sommer bei 8 cm. Unter Berücksichtigung der Stellung der STADT WIEN - WIENER WOHNEN als Hauseigentümervertreter und -verwalter ist diese an die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes gebunden, zumal die Ausgaben für die Erhaltung der Grünflächen, deren Bewuchs und die gärtnerischen Pflegearbeiten von den betroffenen Mieterinnen und Mietern im Wege der Miete aufzubringen sind. Daher ist Austerität ein wesentlicher Betrachtungspunkt. Das Mietrechtsgesetz verpflichtet den Vermieter die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils ortsüblichen Standard zu erhalten. Ortsüblich in Wien ist ein Gebrauchsrasen in Mehrparteienhäusern. Zusätzlich ist der Eigentümer verpflichtet zu sorgen, dass u.a. auch die Gärten in einem gutem Zustand erhalten werden. Diese wirtschaftlichen Gründe zwingend berücksichtigen zu müssen führen dazu, dass keine Pflanzungen von Blumenbeeten durch die STADT WIEN - WIENER WOHNEN beauftragt werden, die es bis Mitte der 1980er Jahre noch gab. Die Pflanzenauswahl orientiert sich an den gegebenen Standortbedingungen, um eine möglichst kostengünstige Grünanlagenerhaltung zu gewährleisten. Erst in zweiter Linie kommt die ästhetische Leistungsfähigkeit, zu der Blüten gehören, an denen Bestäuber „mitpartizipieren“. Ebenso stellt der im Sommer kurz gehaltene Rasen (sieben Mähvorgänge pro Jahr) ein Insektenhabitat dar (Wildbienen, Milben, Spinnen etc. bevorzugen warmen offenen Boden - "verbrannten" Rasen im Sommer). Der derzeit gewählte gärtnerische Pflegemodus ist jedenfalls die für die Mieterinnen und Mieter kostengünstigste Variante. Laufende gärtnerische Pflegearbeiten sind im Wege der Betriebskosten unmittelbar über die monatliche Miete zu refinanzieren, jegliche Art von Erhöhungen der Miete findet generell keine Akzeptanz bei unseren Bewohnern. Als Beispiel darf auf die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion über kaum noch zu finanzierende Mieten, in Anbetracht der derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage am Arbeitsmarkt, hingewiesen werden. Bei der laufenden gärtnerischen Pflege ist der Lohnkostenanteil (d. h. Zeitaufwand) der absolut größte Preisanteil. Die laufende gärtnerische Pflege in den städtischen Wohnhausanlagen muss sich daher primär an einer Zeitaufwandsminimierung richten. Das bei Bienen- oder Schmetterlingswiesen keine oder nur eine geringe Rasenpflege erforderlich ist, ist nicht korrekt. Es sind zwar weniger Mähvorgänge nötig die jedoch erheblich mehr Zeit benötigen als bei einem extensiv betreuten Gebrauchsrasen, wie er derzeit Standard ist. Hinzu kommt das für die Reinigungsarbeiten und das Entfernen unerwünschten Aufwuchses der Aufwand steigt und auch die Aufwände bei Maßnahmen gem. der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Bekämpfung der Ratten. Dazu kommen die Kosten für das Herstellen einer Bienen- oder Schmetterlingswiese, wobei man bei den Schmetterlingswiesen auch die Raupen-Habitate nicht vergessen darf. Aber auch einfach weniger mähen oder 7x/Jahr mähen jedoch mit einer höheren
Mähwerkseinstellung stellt wie Versuche zeigten keine Lösung dar. In der Literatur findet sich folgendes: „Die Entwicklung eines Gebrauchsrasens ergibt bei Pflegeextensivierung (ein- bis dreimalige Mahd) beim Durchwachsen in den ersten Jahren
floristisch artenarme Bestände, in denen kaum Wiesenarten vertreten sind (hoher Grasanteil und geringer Prozentsatz von Wiesenarten im Ausgangsbestand). In Parkrasen, die auf humosen Deckschichten wachsen, kann der „Aushagerungsprozess“ (z.B. durch dreimaligen jährlichen Schnitt) Jahrzehnte dauern (N. Müller 1989). Die Aushagerung oder Ausmagerung von Rasenflächen um Wiesen zu erhalten ist also oft sehr schwierig oder nahezu unmöglich. (Höttinger 2000) Falls geeignete Pflegemaschinen für Extensivrasenflächen zur Verfügung stehen, können die Kosten (auf Grund von viel Handarbeit) über das Doppelte teurer werden, als die Intensivrasenpflege (Albertshauser 1985) – sonst wird es noch teurer. Generell kann man sagen, dass extensive Grünflächenpflege (Langschnitt) dann und nur dann billiger – oder zumindest nicht teurer - als die herkömmlichen Schnittmethoden sind, wenn entweder das Schnittgut auf der Fläche verbleiben kann, oder wenn große, geeignete Flächen mit landwirtschaftlichen Maschinen in landwirtschaftlichen Verfahren bearbeitet werden können. Wenn man eine „Blumenwiese“ will muss man auf nährstoffarme Standorte, kräuterreichen Ausgangsbestand und auf die Entfernung von Mähgut achten.“ (Höttinger 2000) Weder kann das Schnittgut auf den freien Flächen verbleiben und in den Wohnhausanlagen können in der Regel auch keine landwirtschaftlichen Maschinen verwendet werden. Bei der laufenden gärtnerischen Pflege ist der Lohnkostenanteil (d. h. Zeitaufwand) der absolut größte Preisanteil. Die laufende gärtnerische Pflege in den städtischen Wohnhausanlagen muss sich daher aus oberhalb angeführtem Grund primär eine Zeitaufwandsminimierung anstreben.
Mit zunehmender sommerlicher Hitze und Dürre durch den Klimawandel müssen die Rasenflächen vermehrt bewässert werden, um denselben Kühleffekt zu erzielen – oder: Es müssen weniger durstige Baumarten gepflanzt werden. Auf gepflasterten Flächen kühlen andererseits Baumarten mit dichtem Schatten besser – auch sie benötigen künftig zusätzliches Wasser zum Wachsen, wie Wissenschaftler betonen. Ein Baumartenwechsel ist zwar im Gange, dauert jedoch Jahrzehnte. Die
Bewässerung von Vegetationsflächen wird immer aufwändiger und es ist zu bedenken, dass Wasser eine knapper werdende Ressource darstellt. Die letzten Versuche (von 2019 – 2022) führten zu 7 Rasenschnitten im Jahr + einer Mähwerkseinstellung auf 10 cm (genaugenommen 9,5 cm) im Jahr 2023 in ganz Wien. Die STADT WIEN - WIENER WOHNEN hat als Anpassung an die klimatischen Gegebenheiten in der warmen Jahreszeit die Rasenschnitthöhe auf Grund der Erfahrungen aus 2023 auf 7,5-9,5 cm angepasst (maximale Schnitthöhe bei Aufsitz-Rasenmähern und Handrasenmähern) um das Austrocknen der Gebrauchsrasenflächen zu minimieren. Bei den ersten 2 Rasenschnitten und beim letzten) ist ein Rasenschnitt auf ca. 5 cm erforderlich um etwaige Schäden durch "Rasenschimmel" zu vermeiden und das stärkere Wachstum im Frühjahr zu berücksichtigen. Entsprechende Versuche in der Vergangenheit zeigten bereits, dass eine weitere Reduktion der Rasenschnitte mehr Beschwerden und höhere Kosten verursacht, bzw. hierfür eigene Großgeräte notwendig sind die in der branchenüblichen Gartenpflege nicht eingesetzt werden. Angemerkt wird, dass die technisch-wirtschaftlich optimierte Pflege von ≈ 6 Millionen Quadratmetern Grünfläche im Stadtgebiet nur mit einem festgelegten Plan, der auch die eingesetzten und die personellen Ressourcen berücksichtigt, erfolgen kann. Eine Verschiebung des Terminplans ist nicht sinnvoll, denn gibt es im Sommer auch nur 1 regnerische Woche würde das wiederum zu Beschwerden bezüglich zu hohen Rasen führen. Außerdem ist der regelmäßige Rasenschnitt auch notwendig um etwaige unerwünschte Beikräuter in der Gebrauchsrasenfläche einzudämmen, zu welchen es auch immer wieder Beschwerden gibt TAGFALTER IN WIENER PARKANLAGEN - Förderungsmöglichkeiten durch naturnahe Anlage, Gestaltung und Pflege – Studie im Auftrag der Stadt Wien - MA 22 Der Kühleffekt ist vom Grad der Bewässerung bzw. genauer von der kontinuierlichen Wasserverfügbarkeit abhängig. Höherer Rasen kühlt nicht besser als ein niedriger gehaltener Rasen. Den besten Effekt haben Naturrasen bzw. Zierrasen. Es würde eine Reduzierung der Mähdurchgänge auch das Auftreten von z.B.: Schliafhansel, Ragweed stärken und somit andere Beschwerden (z.B. Allergien) verursachen.
Wir hoffen ausreichend informiert zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
Dezernat Beschwerdemanagement
Stadt Wien – Wiener Wohnen
© 2024 Erstellt von Webmaster. Powered by