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Hugo Breitner Hof
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HIER finden Sie die Ablage für PDFs, Word, Excel, Power Point etc. (auf Skydrive).
Zumeist sind die Dateien auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.
Wenn Sie die jüngsten Beiträge sehen wollen, klicken Sie in der verlinkten Seite auf die Überschrift "Geändert am".
Sie können die Inhalte aber auch nach Name oder Größe sortieren.
HIER finden Sie die Ablage für Fotos und Scans (auf Flickr).
Die Bilder sind dort nach Themen gruppiert.
Zumeist sind sie auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.
Hier das Bundesgesetzblatt dazu.
Hinzuweisen ist besonders auf eine Bestimmung des § 3 (4):
Für eine vereinbarte Reinigung von ekelerregenden Verschmutzungen (insbesondere Blut, Urin, Kot, Erbrochenes) in allgemein zugänglichen Räumen gebührt pro Beseitigung ein Pauschalbetrag von 51,65 €. Für eine vereinbarte Reinigung von ekelerregenden Verschmutzungen in allgemein zugänglichen Außenanlagen (Rasenfläche, Gehsteig, etc.) gebührt pro Reinigung ein Pauschalbetrag in Höhe von 50% des vorstehenden Pauschalbetrages.
Im Klartext bedeutet das z.B. auch: Jedes vergessene "Sackerl fürs Gackerl" kann die Mieter extra kosten! Die sonstigen Beträge wurden in einer Größenordnung zwischen 3 und 4 % erhöht.
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