Was gibt es Neues?

Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...

Dokumentenarchiv

 

HIER finden Sie die Ablage für PDFs, Word, Excel, Power Point etc. (auf Skydrive).

  

 

Zumeist sind die Dateien auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.

 

Wenn Sie die jüngsten Beiträge sehen wollen, klicken Sie in der verlinkten Seite auf die Überschrift "Geändert am".

 

Sie können die Inhalte aber auch nach Name oder Größe sortieren.

 

Bildarchiv

 

HIER finden Sie die Ablage für Fotos und Scans (auf Flickr).

 

Die Bilder sind dort nach Themen gruppiert.

 

Zumeist sind sie auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.

 

Aktuelle Video-Clips

Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


Miniaturansicht

Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


Miniaturansicht

Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


Miniaturansicht

Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Gesetzesänderung noch vor Ende März

Weniger hart als derzeit noch im Gesetz vorgesehen dürfte heuer die gesetzliche Mietzinsanpassung von Richtwertwohnungen über die Bühne gehen. Nachdem bereits die AK die per 1. April anstehende Indexanpassung bei Richtwertmieten scharf kritisierte, kommt nun vom Justizministerium Entwarnung. Da mittlerweile die Inflation deutlich gesunken ist, wird das erst ein Jahr alte Gesetz noch vor Ende März wieder geändert.

Mieter können aufatmen
Nachdem die Arbeiterkammer (AK) angesichts der bevorstehenden gesetzlich vorgesehenen Inflationsanpassung vor einem empfindlichen Preisschub bei Richtwertwohnungen gewarnt hat, können mehrere hunderttausend heimische Mieter nun aufatmen.
Das Justizministerium stellte am Dienstag jedenfalls in Aussicht, dass die Erhöhung mit 1,3 Prozent deutlich niedriger ausfallen werde, als derzeit noch im Gesetz vorgeschrieben ist.

"Unverhältnismäßige Erhöhung"
In dem Gesetz sei die Berechnungsbasis damals - in Reaktion auf die hohe Dezember-Inflation - auf die Jahresinflation umgestellt worden.
"Mittlerweile ist sie aber gesunken, daher wird eine weitere Änderung des Gesetzes noch vor Ende März kommen", sagte ein Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.
Betroffen ist das erst im Frühjahr 2008 verabschiedete und derzeit noch in Kraft befindliche Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MILG), das laut Justizministerium in diesem Jahr zu einer "unverhältnismäßigen Erhöhung der Richtwertmieten" geführt hätte.

Ins Gegenteil verkehrt
Dabei war die damalige Justizministerin Maria Berger (SPÖ) im Vorjahr in bester Absicht für die Mieter von Richtwertwohnungen in die Bresche gesprungen, um diese ausgerechnet vor zu starken inflationsbedingten Zinsanpassungen zu schützen.
Die Dezember-Inflation 2007 war mit 3,6 Prozent weitaus höher als die Jahresinflation (2,2 Prozent). Deshalb sollte laut MILG fortan die durchschnittliche Jahresteuerung als Grundlage für die Mieterhöhungen herangezogen werden.
Was vor einem Jahr noch gut für die Mieter war, verkehrte sich gleich im ersten Jahr ins Gegenteil: Statt einer Mieterhöhung um 1,3 Prozent nach dem alten Gesetz stand bis zur Stunde eine fast dreimal so hohe Mieterhöhung um 3,2 Prozent per 1. April 2009 im Raum.

Alte Regelung
Mit einer raschen Gesetzesänderung will das Justizministerium nun ebenso rasch Abhilfe schaffen, wie es vor einem Jahr mit der Einführung des MILG geschah. Konkret soll wieder die alte Regelung gelten.
Da die Dezember-Inflation 2008 nur 1,3 Prozent betrug, würden auch die Richtwertmieten nur um diesen Wert erhöht. Andernfalls würde das Gesetz die Mieten gleich im ersten Jahr seines Bestehens in die Höhe schnellen lassen und sich selbst ad absurdum führen.

650.000 Betroffene
Richtwertmieten gelten in Österreich für rund 350.000 Haushalte in Altbauten, die nach dem 1. März 1994 vermietet wurden. Die Justizministerin ist nach derzeitiger Rechtslage dazu verpflichtet, die Richtwerte, die je nach Bundesland unterschiedlich sind, jedes Jahr im April an die Inflationsentwicklung anzupassen.
Von dieser Maßnahme sind auch 300.000 Mieter von Genossenschaftswohnungen betroffen, für die der burgenländische Richtwert mit einem 30-prozentigen Abschlag gilt.

"Lediglich Hausherren profitieren"
Angesichts der mit 1,3 Prozent auf ein Mehrjahrestief gesunkenen Inflationsrate hat die Arbeiterkammer (AK) am Dienstag die bisher geltende Regelung der Mietzinsanpassung bei Richtwertwohnungen infrage gestellt.
Der Grund: Laut dem derzeit geltenden Gesetz würde ab 1. April eine Mietzinsanpassung um die Jahresinflation 2008, also um 3,2 Prozent, drohen, wie AK-Präsident Herbert Tumpel per Aussendung anprangerte.

"Nächste Belastungslawine"
Tumpel zeigte jedenfalls wenig Verständnis dafür, dass wegen der Inflationsanpassung auf die Mieter "die nächste Balastungslawine" zurolle, und ortete beim Gesetzgeber dringenden Handlungsbedarf.
Die AK forderte eine Aussetzung der vorgesehenen Indexanpassung und eine sofortige Änderung des Mietrechtsgesetzes bzw. der Mietenvalorisierungsregelung, die noch vor dem 1. April 2009 wirksam werden sollte.

"Überteuerte Richtwertmieten"
Konkret sollte die inflationsgebundene Erhöhung der Richtwerte nicht mehr jährlich, sondern erst bei einem zehnprozentigen Indexschwellenwert erfolgen. Indexgebundene Erhöhungen würden dann erst alle drei bis fünf Jahre kommen (je nach Höhe der Inflation), wie die AK per Aussendung vorrechnet.
Zudem solle künftig nur die Hälfte der Inflationsrate für die Berechnung der Erhöhung herangezogen werden.
Es müsse auch klar gesetzlich festgelegt werden, dass die laut AK ohnehin "überteuerten Richtwertmieten" auch bei bestehenden Mietverträgen nur im Ausmaß der gesetzlich vorgesehenen Richtwertsteigerung erhöht werden dürfen.

"Undifferenzierte Forderung"
Ablehnend auf den AK-Vorstoß reagierte der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI), der von einer "undifferenzierten Forderung" spricht.
Laut ÖVI-Präsident Udo Weinberger würde hier die Wertanpassung als "Mieterhöhung" verkauft. Eine Einschränkung der Wertanpassung hätte zudem zur Folge, dass - anders als in den vergangenen 15 Jahren - die Investitionstätigkeit auf dem Immobilienmarkt nachhaltig zurückgehen würde.

250.000 Betroffene
Betroffen von der drohenden Mieterhöhung sind laut AK rund 250.000 Mieter in privaten Zinshäusern. Auf der anderen Seite würden sich Hausherren dank der inflationsgetriebenen Erhöhungen regelmäßig auf steigende Renditen freuen, ohne dafür irgendwelche Leistungen zu erbringen, wie die AK kritisierte.

300 Euro Mehrkosten
Die Richtwerte sind je nach Bundesland verschieden. In Wien beträgt der bloße Richtwert derzeit 4,73 Euro pro Quadratmeter. Die tatsächlichen Mieten liegen aber weit darüber, denn zum bloßen Richtwert werden meist noch Zuschläge gerechnet. Hinzu kommen dann noch die Betriebskosten und die zehnprozentige Umsatzsteuer.
Für eine durchschnittliche Richtwertwohnung sind damit bereits rund elf Euro pro Quadratmeter zu zahlen, also für eine 80-Quadratmeter-Wohnung rund 880 Euro im Monat.
Ohne Gesetzesänderung müssten Mieter für eine durchschnittliche 80-Quadratmeter-Richtwertmietwohnung im privaten Altbau ab April um rund 25 Euro inklusive zehnprozentige Umsatzsteuer mehr zahlen, was laut AK im Jahr 300 Euro an Mehrkosten bringt.


http://news.orf.at/090127-34342/index.html

Seitenaufrufe: 7

© 2025   Erstellt von Webmaster.   Powered by

Badges  |  Ein Problem melden  |  Nutzungsbedingungen