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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Nach der großen Kälte laufen die Arbeiten an den Baustellen in Wien langsam wieder an. Bewohner rund um Baustellen müssen oft mit monate-, manchmal sogar mit jahrelangem Baulärm leben. Das wird immer seltener hingenommen, die Anrainerbeschwerden steigen.

Vom Presslufthammer in der Früh geweckt zu werden, macht nicht nur schlechte Laune, sondern kann auf Dauer sogar die Gesundheit gefährden. Eine Baustelle ist selten leiser als 60 Dezibel, und das ist der Richtwert, ab dem Lärm auch Schäden nach sich ziehen kann. Der Wiener Umweltmediziner Hans Peter Hutter warnt: „Man weiß, dass tagsüber, wenn der Dauerschallpegel über 60 Dezibel geht, dass hier das Herz-Kreislauf-Risiko im Sinne von Bluthochdruck, aber auch das Herzinfarktrisiko steigen.“

Gutes Baustellenmanagement wichtig

Hutter kritisiert vor allem den langen Zeitrahmen, in dem Baufirmen arbeiten dürfen. Von 6.00 bis 20.00 Uhr die ganze Woche, auch an Sonntagen und Feiertagen, in Ausnahmenfälle sogar in der Nacht darf gearbeitet werden. Hutter betont, dass ein gutes Baustellenmanagement mit Ansprechpersonen für die Anrainer wichtig ist, um potenzielle Konflikte wegen des Baulärms professionell zu behandeln.

Polizei, Bezirksamt oder Bürgerdienst

Viel können Anrainer aber ohnehin nicht tun, denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind vor allem für die Baufirmen gemacht. So sind Ausnahmegenehmigungen zu bekommen, wenn es sich um Arbeiten handelt, die eine unmittelbare Gefahr beseitigen. Diese Regelungen sind im Baulärmgesetz festgeschrieben. Der Straßenbahn- und U-Bahn-Bau fällt nicht darunter, der unterliegt dem Eisenbahnrecht.

Anrainer haben eigentlich nur die Möglichkeit, den Baulärm entweder zu ertragen oder sich beim Bezirksamt, dem Bürgerdienst, der Polizei, bei eigens eingerichteten Hotlines oder auch bei Ombdusmännern zu beschweren.

 

http://wien.orf.at/news/stories/2522183/

 

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