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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Kartell: Rekordstrafe für fünf Aufzugsbauer
Das Oberlandesgericht Wien hat fünf Aufzugs- und Rolltreppenproduzenten zu Geldstrafen von insgesamt 75,4 Mio. Euro verurteilt. Die Firmen sollen geheime Absprachen geführt haben. Die AK verlangt nun neue Wartungsverträge.

Bisher höchste Geldstrafe in Österreich
Die Unternehmen Otis, Kone, Schindler, Haushahn und Doppelmayr hätten mehrere Jahre lang geheime Absprachen über die Aufteilung von Projekten, über Preise sowie über sonstige sensible Marktinformationen getroffen, begründete das Gericht die höchste bisher in Österreich verhängte Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Schweizer Aufzugsbauer Schindler muss demnach 25 Millionen Euro Strafe zahlen, gegen die finnische Firma Kone wurde eine Strafe von 22,5 Mio. Euro verhängt. Otis (USA) muss 18,2 Mio. Euro zahlen, die zur Schindler-Gruppe gehörende Firma Haushahn sechs Millionen, die Vorarlberger Doppelmayr Aufzüge AG 3,7 Mio. Euro.

Monatelange Ermittlungen
Das Verfahren war nach umfangreichen und monatelangen Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beim Kartellgericht eingeleitet worden.

Die Absprachen hätten wesentliche Teile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen betroffen: das Geschäft für Neuerrichtung sowie Wartung und Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen.

Derartige Absprachen seien sowohl für die Volkswirtschaft als auch für die Verbraucher äußerst schädlich, so die BWB.

ThyssenKrupp als Kronzeuge straffrei
"Diese Entscheidung ist ein Erfolg für den Rechtsstaat und zeigt, dass Kartellbehörden rasch, zeitnah und effizient arbeiten", so BWB-Generaldirektor Theodor Thanner.

Das Verfahren wurde im Jahr 2005 durch ThyssenKrupp als Kronzeuge in Gang gesetzt. Das Unternehmen sagte aus, wofür ihm Straffreiheit gewährt wurde. Im Zuge der Ermittlungen sagte auch Otis als zweiter Kronzeuge aus, wofür eine Strafminderung vn 50 Prozent zugestanden wurde.

Schon im Februar 2007 waren gegen dieselben Konzerne Geldstrafen von der Europäischen Kommission wegen ähnlicher Kartellverstöße in anderen EU-Staaten verhängt worden.

AK: Neue Wartungsverträge verhandeln
Das Urteil könnte nach Ansicht der Arbeiterkammer bedeuten, dass Mieter und Wohnungseigentümer Geld von den Aufzugsfirmen zurückverlangen können.

Die AK empfiehlt Mietern und Wohnungseigentümern, von ihren Vermietern und Hausverwaltungen zu verlangen, die Wartungsverträge für die Liftanlagen neu zu verhandeln. Ob dann tatsächlich Geld zurückfließen wird, hänge davon ab, ob das Urteil rechtskräftig wird. Ziel sollte jedenfalls sein, dass die Kosten für Mieter gesenkt und überhöhte Beträge zurückgezahlt werden.

http://wien.orf.at/stories/242951/

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