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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Mieterhöhung in Altbauten steht bevor
Mieter von rund 300.000 Altbauwohnungen nach dem Richtwertmietsystem müssen per 1. April mit Erhöhungen um knapp 3,8 Prozent rechnen. Die Arbeiterkammer (AK) forderte erneut die Verschiebung der "Preisanpassung".

AK kritisiert "Augenauswischerei"
Die derzeitige Vorgangsweise sei eine "Augenauswischerei", argumentierte die AK. Für die heurige Anpassung - im Vorjahr wurde die Mieterhöhung einmal ausgesetzt - sollte die Jahresinflation 2009 herangezogen werden, die bei 0,5 Prozent lag.

Nun wurde aber die Jahresinflation aus den Jahren 2008 (3,2 Prozent) und 2009 akkumuliert. "Der Vorteil aus dem Inflationslinderungsgesetz ist nun einfach wieder beseitigt worden", sagte AK-Wohnrechtsexperte Franz Köppl.

Justizministerium will Vereinbarung umsetzen
Nach mehreren Änderungen des Systems in den vergangenen zwei Jahren will die Justiz die 2009 getroffene Vereinbarung aber in jedem Fall umsetzen, war aus dem Justizressort zu hören.

"Was die AK fordert, ist unrealistisch", hieß es. Man könne auch nicht "jedes Jahr die Berechnungsgrundlage ändern".

Der vereinbarte Kompromiss
2008 hatte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner von einer eigentlich anstehenden Valorisierung Abstand genommen und die nächste Anhebung auf 2010 verschoben - eben auf das Datum 1. April.

Im März 2008 war das System geändert worden - statt wie in den Jahren davor üblich die Inflationsrate vom Dezember als Richtschnur für die Mieterhöhung wenige Monate danach zu nehmen, wurde die für die Mieter günstigere durchschnittliche Jahresinflationsrate herangezogen ("Inflationslinderungsgesetz").

Geänderte Situation Anfang 2009
Im Frühjahr 2009 hatte sich die Situation gedreht, weil wegen des Einsetzens der Wirtschaftskrise der Jahresendwert niedriger ausgefallen war als der Jahresdurchschnitt.

Die Justiz hatte daraufhin den neuen Erhöhungszeitpunkt um ein Jahr verschoben, den Maßstab der Durchschnittsmiete aber beibehalten. Damit würden im April zu einem aufgelaufenen "Rückstand" von 3,2 Prozent noch einmal 0,5 Prozent Inflation von 2009 kommen, so die Begründung.

AK für Fünfjahrestakt
Die AK, die das Richtwertsystem schon seit vielen Jahren als zu schwammig kritisiert, plädiert für klare Mietzinsobergrenzen. Nach einer Abschätzung der AK würde die Erhöhung den Mieter einer Wiener 80-Quadratmeter-Wohnung rund 300 Euro kosten.

Das Zusammenrechnen der beiden Inflationsjahre 2008 und 2009 bei der nun anstehenden Mieterhöhung fresse die Inflationslinderung wieder auf. Köppl plädierte für Anpassungen im Fünfjahrestakt. Die Inflation soll dabei nur zur Hälfte abgegolten werden.

Vermieter: "Eingriff in Eigentumsrecht"
Die Vermieter wehren sich unterdessen gegen einen solchen "Eingriff in das Eigentumsrecht" und drohen, im Fall einer erneuten Verschiebung vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen.

Die verlautbarten Richtwerte sind je nach Bundesland verschieden. Das Richtwertsystem macht Zuschläge auf die Richtwerte auf Basis von Lage und Ausstattung möglich. Die Richtwertmieten gelten für nach dem 1. März 1994 abgeschlossene Mietverträge für Altbauten.

http://oesterreich.orf.at/stories/432639/

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Antworten auf diese Diskussion

Erhöhung der Altbau-Mieten steht bevor
Ab 1. April erwartet Altbau-Mieter eine Preiserhöhung von 3,8 Prozent. Für die AK ist das ein schlechter Aprilscherz - sie fordert Aufschub.

Mieter von rund 300.000 Altbauwohnungen nach dem sogenannten Richtwertmieten-System müssen per 1. April mit Erhöhungen um knapp 3,8 Prozent rechnen. Die Arbeiterkammer (AK) fordert erneut die Verschiebung der "Preisanpassung" - mit dem Argument, die derzeitige Vorgangsweise sei eine "Augenauswischerei". Für die heurige Anpassung - im Vorjahr wurde die Mieterhöhung einmal ausgesetzt - sollte die Jahresinflation 2009 herangezogen werden, die lag bei 0,5 Prozent. Nun wurde aber die Jahresinflationen aus den Jahren 2008 (3,2 Prozent) und 2009 zusammengerechnet. "Der Vorteil aus dem Inflationslinderungsgesetz ist nun einfach wieder beseitigt worden", sagte AK-Wohnrechtsexperte Franz Köppl zur APA.

Nach mehreren Änderungen des Systems in den vergangenen zwei Jahren will die Justiz die 2009 getroffene Vereinbarung aber in jedem Fall umsetzen, war aus dem Justizressort zu hören. "Was die AK fordert ist unrealistisch", hieß es. Man könne auch nicht "jedes Jahr die Berechnungsgrundlage ändern."

Keine Linderung
Die AK, die das Richtwertsystem schon seit vielen Jahren als zu schwammig kritisiert, plädiert für klare Mietzinsobergrenzen. Nach einer Abschätzung der AK würde die Erhöhung den Mieter einer Wiener 80-Quadratmeter-Wohnung rund 300 Euro kosten. Das Zusammenrechnen der beiden Inflationsjahre 2008 und 2009 bei der nun anstehenden Mieterhöhung fresse die Inflationslinderung wieder auf. Köppl plädiert für Anpassungen im Fünf-Jahres-Takt. Die Inflation soll dabei nur zur Hälfte abgegolten werden.

Die Vermieter wehren sich unterdessen gegen einen solchen "Eingriff in das Eigentumsrecht" und drohen , im Fall einer erneuten Verschiebung vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen.

Die verlautbarten Richtwerte sind je nach Bundesland verschieden. Das Richtwertsystem macht Zuschläge auf die Richtwerte auf Basis von Lage oder Ausstattung möglich. Die Richtwertmieten gelten für nach dem 1. März 1994 abgeschlossene Mietverträge für Altbauten.

Hin und Her
2008 hatte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner von einer eigentlich anstehenden Valorisierung Abstand genommen und die nächste Anhebung auf 2010 verschoben - eben auf das Datum 1. April. Im März 2008 war das System geändert worden - statt wie in den Jahren davor üblich die Inflationsrate vom Dezember als Richtschnur für die Mieterhöhung wenige Monate danach zu nehmen, wurde die für die Mieter günstigere durchschnittliche Jahresinflationsrate herangezogen ("Inflationslinderungsgesetz"). Im Frühjahr 2009 hatte sich die Situation gedreht, weil wegen des Einsetzens der Wirtschaftskrise der Jahresendwert niedriger ausgefallen war als der Jahresdurchschnitt.

Die Justiz hatte daraufhin den neuen Erhöhungszeitpunkt um ein Jahr verschoben, den Maßstab der Durchschnittsmiete aber beibehalten. Damit würden im April zu einem aufgelaufenen "Rückstand" von 3,2 Prozent noch einmal 0,5 Prozent Inflation von 2009 kommen, so die Begründung.

Artikel vom 29.03.2010 14:51 | apa | cd


http://kurier.at/immo/serviceundrecht/1989987.php?mobil

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