Was gibt es Neues?

Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...

Dokumentenarchiv

 

HIER finden Sie die Ablage für PDFs, Word, Excel, Power Point etc. (auf Skydrive).

  

 

Zumeist sind die Dateien auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.

 

Wenn Sie die jüngsten Beiträge sehen wollen, klicken Sie in der verlinkten Seite auf die Überschrift "Geändert am".

 

Sie können die Inhalte aber auch nach Name oder Größe sortieren.

 

Bildarchiv

 

HIER finden Sie die Ablage für Fotos und Scans (auf Flickr).

 

Die Bilder sind dort nach Themen gruppiert.

 

Zumeist sind sie auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.

 

Aktuelle Video-Clips

Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


Miniaturansicht

Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


Miniaturansicht

Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


Miniaturansicht

Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
"Neue" Hausmeister schon ab 2011?
Arbeitsminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) will das neue Bundesgesetz für Hausbesorger noch im Sommer vor der Wiener Gemeinderatswahl zur Begutachtung ausschicken. Damit könnten die "neuen" Hausmeister schon 2011 zu arbeiten beginnen. Das berichtete der "Kurier" (Montag-Ausgabe). Bei der Wiener Volksbefragung im Februar hatten sich 84 Prozent für Hausmeister mit neuem Berufsbild ausgesprochen.

Hundstorfer habe seinen Entwurf für Verhandlungen mit den Sozialpartnern und dem Koalitionspartner ÖVP fertig. Einer der Eckpunkte des neuen Gesetzes soll die Freiwilligkeit sein. Das heißt, ob ein Hausmeister eingestellt wird, entscheidet der Hauseigentümer.

Dienstwohnung Vereinbarungssache
Nur wenn dadurch die Betriebskosten um mehr als zehn Prozent steigen, müssten die Mieter befragt werden, die mit Mehrheit entscheiden. Dienstwohnungen können vereinbart werden, für sie gilt im Fall der Kündigung eine Räumungsfrist von sechs Monaten. Geplant ist eine 40-Stunden-Arbeitswoche, die Höhe der Gehälter soll mit der Gewerkschaft verhandelt werden.


http://orf.at/ticker/363238.html

Seitenaufrufe: 54

Antworten auf diese Diskussion

Die neuen Hausmeister
Arbeitsminister Hundstorfer hat den Entwurf für ein neues Hausmeister-Gesetz fertig. Privilegien wie Dienstwohnung sind nicht vorgesehen.

Arbeitsminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) will den Hausmeister möglichst ab 2011 wieder arbeiten lassen. Der Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz für "HausbesorgerInnen" soll noch vor der Wiener Gemeindesratswahl und damit im Sommer zur Begutachtung verschickt werden.
Das alte Gesetz hatte Schwarz-Blau im Jahr 2000 abgeschafft. Seither durften keine neuen Hausbesorger eingestellt werden, alte Verträge liefen weiter. Bei der Wiener Volksbefragung diesen Februar haben sich 84 Prozent für Hausmeister mit neuem Berufsbild ausgesprochen.

Nach Vorgesprächen hat Hundstorfer seinen Entwurf für Verhandlungen mit den Sozialpartnern und dem Koalitionspartner ÖVP fertig. Dem KURIER hat er die Details verraten.

Eine verpflichtende Dienstwohnung oder einen umfassenden Kündigungsschutz wie früher enthält der Entwurf nicht. Hundstorfer: "Wir wollen mit dem neuen Gesetz die Probleme der Vergangenheit vermeiden und den Menschen ein attraktives Angebot machen, ohne dass es einen Zwang gibt."

Die Eckpunkte:
Freiwillig
Ob ein Hausmeister eingestellt wird, entscheidet der Hauseigentümer. Steigen dadurch die Betriebskosten um mehr als zehn Prozent, müssen die Mieter befragt werden. Sie entscheiden mit Mehrheit.

Tätigkeiten
Generell ist es Aufgabe des Hausmeisters in Vertretung des Eigentümers darauf zu achten, dass im Haus alles in Ordnung ist. Dazu zählt: Reinigen des Gehsteiges, der Außenanlagen und Grünflächen; Kontrolle- und Wartung von Anlagen (Aufzug, Heizung etc.); Der Hausmeister ist Kontaktperson für die Mieter gegenüber dem Eigentümer.

Arbeitszeit
Vorgesehen ist eine 40-Stunden-Woche. Von Samstag 18.00 bis Montag 6.00 Uhr gilt zwar Arbeitsruhe, gewisse Tätigkeiten werden davon aber ausgenommen. So soll gewährleistet werden, dass im Winter die Gehsteige geräumt werden oder im Fall technischer Gebrechen im Haus auch am Wochenende reagiert werden kann. Wann die 40 Stunden erfüllt werden, ist Vereinbarungssache.

Gehalt
Muss mit der Gewerkschaft verhandelt werden, Supergagen soll es nicht mehr geben.

Dienstwohnung und Kündigung
Eine Dienstwohnung, an deren Kosten sich der Hausmeister beteiligt, kann vereinbart werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Gibt es eine Dienstwohnung, gilt eine Räumungsfrist von sechs Monaten. Ohne Dienstwohnung muss es einen versperrbaren Raum und eigene sanitäre Anlagen geben.

Artikel vom 28.03.2010 21:27 | KURIER | Patricia Haller


http://kurier.at/nachrichten/wien/1989933.php?mobil

RSS

© 2024   Erstellt von Webmaster.   Powered by

Badges  |  Ein Problem melden  |  Nutzungsbedingungen