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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Neues Gesetz soll Mieterhöhungen dämpfen
Die Mieter in privaten Zinshäusern können aufatmen: Laut Gesetz wären die Richtwertmieten per 1. April um die Jahresinflation 2008 – also um 3,2 Prozent – gestiegen. Eine rasche Gesetzesänderung soll das jetzt verhindern.

Gute Absicht vor einem Jahr
In Reaktion auf die hohe Dezember-Inflation war das Gesetz vor einem Jahr geändert worden: Nicht mehr die Preissteigerungen im letzten Monat des Jahres sollten die Berechnungsbasis für die Richtwertmieten sein, sondern die Jahresinflation. Das hat damals durchaus Sinn gemacht und in bester Absicht für Mieter: 2007 war die Dezember-Inflation mit 3,6 Prozent weitaus höher als die Jahresinflation (2,2 Prozent).

Dezember-Inflation als Grundlage
Was vor einem Jahr noch für die Mieter gut war, hat sich jetzt ins Gegenteil verkehrt: Statt einer Mieterhöhung um 1,3 Prozent nach dem alten Gesetz ist jetzt eine Mieterhöhung um 3,2 Prozent per 1. April 2009 im Raum gestanden, so die Warnung der Arbeiterkammer. Das Justizministerium hat heute angekündigt, mit einer Gesetzesänderung rasch Abhilfe zu schaffen. Im Mietrechtsgesetz soll wieder die alte Regelung gelten: Das heißt, für die Anpassung der Mieten im April wird die Dezember-Inflation herangezogen, die 2008 bei nur 1,3 Prozent gelegen ist.

Saftige Mieterhöhung hat gedroht
Die Arbeiterkammer hat heute Alarm geschlagen: Wenn das Gesetz nicht geändert wird, käme auf die 250.000 Mieter in privaten Zinshäusern ein ordentlicher Preisschub bei den Mieten zu. Eine durchschnittliche 80-Quadratmeter-Richtwertmietwohnung hätte ab 1. April um rund 25 Euro mehr im Monat gekostet. Mit der vom Justizministerium angekündigten Gesetzesänderung gilt das nicht mehr.

AK: Mieterhöhung nur alle drei bis fünf Jahre
Die Arbeiterkammer beharrt aber auf ihrer Forderung nach längeren Abständen zwischen den Mietanpassungen. Die inflationsgebundene Erhöhung der Richtwerte solle nicht jährlich, sondern erst bei einem Zehn-Prozent-Schwellenwert erfolgen – das heißt, alle drei bis fünf Jahre je nach Inflationshöhe. Und auch dann sollte für die Berechnung der höheren Miete nur die Hälfte der Inflationsrate herangezogen werden, so die AK.


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