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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
StR Ludwig: Neues Merkblatt für Dachgeschossausbauten
Utl.: Neues Merkblatt zur Erdbebensicherheit

Wien (OTS) - Der Eurocode 8 ist ein technischer Standard, der europaweit den neuesten Stand der Erdbebensicherheit von Gebäuden darstellt. Die Bestimmungen des Eurocode 8 wurden inhaltlich bereits weitgehend in die ÖNORM 4015 (jetzt auch gültige Erdbebennorm in Österreich) aufgenommen. Zurzeit gelten - im Rahmen einer Übergangsregelung - die Bestimmungen der ÖNORM 4015 und des Eurocode 8. Ab 1.1.2009 kommen ausschließlich die Regelungen des Eurocode 8 zur Anwendung. Das neue Merkblatt "Statische Vorbemessung" schafft nun Rechtssicherheit, wie die Bestimmungen über Dachbodenausbauten - nach dem 1.1.2009 - in der Praxis gehandhabt werden. Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig gab heute, Donnerstag, die Veröffentlichung des neuen Merkblatts gemeinsam mit DI Hermann Wedenig, Magistratsdirektion - Stadtbaudirektion und Dr. Gerhard Cech, Chef der Baupolizei - MA 37, bekannt.****

"Das neue Merkblatt 'Statische Vorbemessung', dient dazu, die Planungs- und Rechtssicherheit bei Dachausbauprojekten zu erhöhen.
Durch eine präzise Formulierung der zulässigen Grenzen und erforderlichen Nachweise wird klargestellt, welche Bedingungen durch gesetzliche Bestimmungen und Normen erfüllt werden müssen. Damit wird - nach aktuellstem technischen Standard der Erdbebensicherheit von Gebäuden - erhöhten Sicherheitsaspekten für die Bewohnerinnen und Bewohner Rechnung getragen. Unser Ziel war es, die wirtschaftliche Machbarkeit von Dachgeschossausbauten - unter Einhaltung aller Sicherheitsaspekte für die Bewohnerinnen und Bewohner - auch weiterhin zu erhalten. Wenn die Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden und das Stadtbild gewahrt bleibt, so können sie auch weiterhin gebaut werden", hielt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig fest.

Zwtl.: Richtlinien für Dachgeschossausbauten ab 2009

Das neue Merkblatt wurde unter der Federführung der Magistratsdirektion der Stadt Wien von ExpertInnen u.a. der MA 37-Baupolizei, der Architektenkammer, der Wirtschaftskammer sowie des Hauptverbandes der Sachverständigen erarbeitet.
Wesentliche Bedingungen für den Dachausbau, die im Merkblatt erläutert und definiert werden, sind:

o für Dachaus- bzw. -einbauten mit nur einer neuen Wohnebene und zusätzlich etwa 50 Prozent der ersten Fläche in einer zweiten Ebene (insgesamt also etwa 1 ½ neue Geschosse), die in Leichtbauweise und ohne maßgeblichen Zusatz an Masse hergestellt werden, muss kein Nachweis der Ableitung der Erdbebenkräfte über den Bestand geführt werden. Die maximale zusätzliche Belastung bei solchen Dachausbauten beträgt bei "typischen Gründerzeithäusern" 720 kg/m2. Werden mehr als 50 Prozent der Fläche der ersten Ebene auf der zweiten Ebene ausgebaut, so ist durch einen Statiker nachzuweisen, dass dennoch eine gleiche Sicherheit erreicht wird (z.B. indem leichter gebaut wird als 720 kg/m2).
o wenn die Maximalbelastung bzw. der Umfang über diese Obergrenze hinausgeht, so muss das Gebäude den aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Eurocode 8 wie für einen Neubau entsprechen, d.h. Wände, Decken und Fundamente des Bestandsgebäudes müssen entsprechend verstärkt werden.
Für "schwere Dachausbauten" und Aufstockungen gelten also weiterhin die Bestimmungen, die im Wesentlichen bereits in der ÖNORM 4015 verankert sind, dass die Statik und Erdbebensicherheit eines Gebäudes dem aktuellen Stand der Technik wie für einen Neubau anzupassen ist
o bei Umbauten sowie bei baulichen Änderungen muss nicht generell der "ursprüngliche" (= seinerzeitige Zustand als Neubau) Bau- bzw. Sicherheitszustand eines Gebäudes wieder hergestellt werden. Wesentlich ist, dass (solche unmaßgeblichen Änderungen) keine Verschlechterung des bestehenden Sicherheitszustands nach sich ziehen, wobei auch die horizontale Ableitung von Erdbebenkräften nicht verschlechtert werden darf. Dies alles natürlich unter der Voraussetzung, dass die relevanten Bauteile auch nachweislich tragfähig sind und dass sich das Gebäude in einem "gebrauchstauglichen Zustand" befindet. Hierfür ist ein sogenannter "Ingenieurbefund" zu erstellen.

Zwtl.: Ab wann gilt das neue Merkblatt, wo und ab wann ist es abrufbar?

Das neue Merkblatt "Statische Vorbemessung" stellt eine Überarbeitung des gleichnamigen Merkblatts vom 5. April 2006 dar und ist bereits gültig. Für InteressentInnen steht es ab sofort auf der Homepage der Wiener Baupolizei zum Download zur Verfügung: www.bauen.wien.at , unter "Downloadservice" und dann unter "Merkblätter Bauverfahren" (Schluss) da

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Christiane Daxböck
Mediensprecherin StR. Dr. Michael Ludwig
Tel.: 4000/81 869
E-Mail: christiane.daxboeck@wien.gv.at


http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080410_OTS0...

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Antworten auf diese Diskussion

Kommentar des Mieterbeirats dazu:

Nun, schön dass ein Problem erkannt und für die Zukunft beseitigt wurde – auf den ersten Blick gesehen!

Auf den zweiten aber fragt sich, wie die wieder einmal Cinemascope-Medienpräsenz unseres Stadtrats dazu passt, dass es in dem Merkblatt (lediglich) heißt:

Dieses Merkblatt legt keinen (neuen) Stand der Technik fest, sondern stellt (lediglich) die Auslegung desselben bzw. der einschlägigen Normen und Erfahrungen der Baupraxis und der technischen Wissenschaften ............... dar.“

Der Berg kreißte - und eine Maus ward geboren ??

Fragt sich darüber hinaus: Geht es tatsächlich (nur) um das Thema „Erdbeben“? Wien mag auf der Thermenlinie liegen – aber, ohne etwas verschreien zu wollen, eine vitale Bedrohung daraus ist nicht unbedingt spürbar. Oder geht es um allgemeine statische Gegebenheiten aus Dachausbauten?

Und hellhörig / nachdenklich wird man bei einem weiteren kleinen Wörtchen: „Beim Nachweis der Ableitung der vertikalen (Eigengewicht, Nutzlasten) und horizontalen Beanspruchungen (Erdbeben, Wind) ...........!“

Bemerkenswert, dass man sich einer eventuell vielleicht irgendwann eintretenden Bedrohung mit so großem Getöse stellt – aber eine offenbar wenig beachtet, mit der wir gegenwärtig (wirklich, im wahrsten Sinn des Wortes - gerade aus dem Schlaf gerissen) und auch zukünftig wohl –zig Mal im Jahr konfrontiert sind: Mit Orkan-Sturmstärken (sogar Tornados?)!

Der Mieterbeirat hat dieses Problem längst erkannt und es auch zu einem Thema in der Mieterversammlung vom 13.3.2008 gemacht – siehe Protokoll!

Fragt sich:

Wie ruhig schläft man in einem Haus, das VOR Gültigkeit dieses Merkblatts errichtet wurde?

Und wie getrost kann man z. B. als Mieter einer Dachgeschosswohnung in die Zukunft schauen, wenn die Verantwortlichen - im wahrsten Sinn des Wortes - einem aufziehenden Sturm zu wenig Bedeutung beimessen?

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