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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Seltsamer Abfluss im Gemeindebau
49 Installateure sollen laut Wettbewerbsbehörde zu viel verrechnet haben. Geschätzter Schaden für Wiener Wohnen: Rund 50 Millionen Euro.

Karl Sonderhof ist ein viel beschäftigter Mann. Als SPÖ-Bezirksrat ist er Vorsitzender des Finanzausschusses in Floridsdorf, der ein Budget von rund 19 Millionen Euro verwaltet. Er kandidiert in Wien bei der Wirtschaftskammerwahl und ist weiters Innungsmeister-Stellvertreter der Fachvereinigung der Installateure im Wirtschaftsverband sowie Innungsmeister-Stellvertreter der Landesinnung Wien. Außerdem führt er einen Installateurbetrieb in Floridsdorf.

Die Bundeswettbewerbsbehörde wirft 49 Installateur-Unternehmen, darunter der Firma Sonderhof, vor, gemeinsam an Preisabsprachen bei der Auftragsvergabe von Wiener Wohnen beteiligt gewesen zu sein (der KURIER berichtete mehrmals). Laut einem Gutachten beträgt der durch die Preisabsprachen entstandene Schaden für Wiener Wohnen und die Mieter im Gemeindebau zwischen 46 und 62 Millionen Euro.

Kartellgericht
Noch diese Woche gibt es den ersten Termin beim Kartellgericht. Dabei soll die Vorgangsweise für den mündlichen Prozess festgelegt werden. Im Falle einer Verurteilung drohen hohe Geldstrafen.
Sonderhof betont, er habe seine Vorgangsweise bereits bei der Vergabe der Aufträge von Wiener Wohnen von zwei Rechtsanwälten prüfen lassen. "Man hat mir gesagt, das sei alles rechtlich korrekt. Ich bin mir daher keiner Schuld bewusst." Es habe kein Kartell gegeben.

Er ist nicht der einzige SPÖ-Bezirksrat, dessen Unternehmen die Bundeswettbewerbsbehörde eine Beteiligung an Preisabsprachen vorwirft. Das gilt auch für die Bezirksräte Anton Prikowitsch (Firma Marischka, Brigittenau), Peter Juda (Favoriten) und Gerhard Korkisch (Hietzing).

Korkisch hat das operative Geschäft an seinen Enkel, Peter Hnidek, übergeben. "Die Vorwürfe sind aus der Luft gegriffen", sagt Hnidek. Rechtsanwalt Dieter Hauck (Kanzlei Preslmayr) vertritt die Firma Marischka und weitere acht Installateurfirmen. Er betont ebenfalls, es habe kein Kartell gegeben. Die Rechtsanwälte der Beschuldigten haben der Bundeswettbewerbsbehörde Gegenstellungnahmen zukommen lassen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Wettbewerbsbehörde kam hingegen zum Schluss, dass Sonderhof an der "übergeordneten Koordination" der Preisabsprachen beteiligt war. Wegen dieses Zitates hat Sonderhof den KURIER geklagt. Er wollte verhindern, dass sein Name im Zusammenhang mit Preisabsprachen genannt wird. Sonderhof hat das Verfahren in erster Instanz verloren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kartellbildung
Die Stellungnahmen der Beschuldigten haben die Wettbewerbsbehörde bislang nicht beeindruckt: Die Argumente seien "aus Sicht der Bundeswettbewerbsbehörde weder rechtlich noch faktisch geeignet, den Vorwurf der Kartellbildung im Zuge der Ausschreibung von Wiener Wohnen zu widerlegen".

Die angeblichen Preisabsprachen waren auch ein Thema in Floridsdorf. Bei einer Sitzung der Präsidiale machte die Bezirks-Klubobfrau Andrea Mayerhofer (ÖVP) die Anzeige zum Thema. "Die Reaktion war eindeutig. Die SPÖ-Politiker hatten keine Zweifel an Sonderhofs Unschuld und sahen auch keine Veranlassung, Konsequenzen zu ziehen." Die Klubobfrau der Floridsdorfer Grünen, Susanne Dietl, sprach ebenfalls auf die Vorwürfe an. "Auch FPÖ-Bezirkspolitiker haben Sonderhof verteidigt", erinnert sich Dietl.

Sollte vom Gericht ein Schaden durch Preisabsprachen festgestellt werden, dann will Wiener Wohnen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

Absprachen: Der Preis ist zu hoch
Kartellbildung
Immer wieder gibt es Vorwürfe, dass Firmen sich bei Ausschreibungen absprechen. Man einigt sich auf einen deutlich zu hohen Preis und teilt sich die Aufträge. Das ist möglich, weil keine Gefahr besteht, von einem Konkurrenten unterboten zu werden. Voraussetzung ist allerdings, dass auch alle Unternehmen mitmachen. Man spricht dann von einem illegalen Kartell. Deshalb ist das Kartellgericht zuständig.

Strafen
Vom Kartellgericht werden im Falle von Schuldsprüchen Geldstrafen gegen Unternehmen verhängt. Für Strafen gegen Personen ist das Kartellgericht jedoch nicht zuständig. Dafür gibt es ein eigenes Verfahren.

Artikel vom 09.02.2010 15:46 | KURIER | Andreas Anzenberger


http://kurier.at/nachrichten/wien/1976332.php

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