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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Die Kosten für Mietwohnungen in Österreich sind in den vergangenen zehn Jahren extrem stark gestiegen, zeigt eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer (AK). Während die Löhne um durchschnittlich 22 Prozent zulegten, nahmen die Mieten österreichweit im Schnitt um mehr als 34 Prozent zu. Betroffen sind vor allem Altbaumieten, die in Wien mit einem Plus von 67 Prozent regelrecht explodierten. Preistreiber sind dabei nicht die Betriebskosten, sondern alleine der Hauptmietzins.

 

„Dramatische“ Steigerung bei Altbau
1,6 Millionen Familien leben in Österreich in Mitwohnungen - das ist beinahe jeder zweite Haushalt. Die Kosten für private Wohnungen sind in den vergangenen zehn Jahren regelrecht explodiert. Das ergab eine am Mittwoch in Wien präsentierte Analyse der Arbeiterkammer (AK). Demnach fressen die Wohnkosten einen immer größeren Teil des Einkommens auf.

„Fürs Wohnen müssen die Mieter immer tiefer ins Geldbörsel greifen“, sagte Gabriele Zgubic, Leiterin der AK-Abteilung für Konsumentenpolitik. „Das ist vor allem für junge Menschen und Familien sehr schmerzhaft. Die Wohnkosten fressen einen immer größeren Teil ihres Einkommens auf.“ Während die Löhne von 2000 bis 2010 um durchschnittlich 22 Prozent stiegen und die Inflation bei 21 Prozent lag, erhöhten sich die Mieten österreichweit im Schnitt um mehr als 34 Prozent.

 

Steigerungen von bis zu 67 Prozent
Eine „dramatische“ Teuerungen gab es laut Gabriele Zgubic bei privaten Altbaumietwohnungen: „Da gibt es eine Steigerung von ganzen 45 Prozent in den letzten zehn Jahren. Wenn man diese Mieten auch noch auffächert und Betriebskosten und Umsatzsteuer wegrechnet, so ergibt sich gar eine Steigerung von 58 Prozent und für Wien ganze 67 Prozent Steigerung.“ Speziell in Wien liege der gesamte Mietanstieg deutlich über Inflationsrate, Einkommensentwicklung und Österreich-Schnitt.

 

Vorwiegend befristete Verträge
Einen Grund für den enormen Anstieg sieht Zgubic in der Tatsache, dass aufgrund von Befristungen immer öfter neue Mietverträge abgeschlossen werden: „62 Prozent aller Neuabschlüsse werden bei Altbaumieten nur noch befristet vergeben, und das führt natürlich auch zu starken Erhöhungen der Mieten. Denn es ist leichter, eine Miete nach drei Jahren stärker anzuheben, als wenn sie immer mit der Inflation steigen würde.“

 

Vermieter wehren sich: Sanieren ist teuer
Die Wiener Immobilientreuhänder wehren sich gegen die Vorwürfe der AK und orten den Grund für die stark gestiegenen Mieten vielmehr in den zahlreichen Sanierungen und Wohnungszusammenlegungen: „In den Substandardwohnungen, die früher 1,54 Euro pro Quadratmeter gekostet haben, will heute niemand mehr wohnen“, sagte Fachgruppenobmann Oliver Brichard am Mittwoch. „Ein fairer Vergleich wäre eine Wohnung, die z. B. 1995 saniert und 2000 neu vermietet worden ist. Hier sind die Hauptmietzinse bis heute unterhalb der Inflationsrate geblieben“, so Brichard.

Dass ein Teil des Anstiegs auf Sanierungen und Wohnungszusammenlegungen zurückzuführen sei, räumte auch AK-Experte Walter Rosifka ein, aber: „Sanieren tun alle, die Gemeinnützigen sogar überproportional, und sie sind trotzdem billiger als private Vermieter.“ Zudem stiegen die Betriebskosten laut AK-Analyse im Vergleichszeitraum nur im Rahmen der Inflation. Die Preissteigerung sei damit allein auf die Hauptmietzinsen zurückzuführen.

 

Hohe Mieten gefährden Arbeitsplätze
Das Ergebnis sei, dass die Einnahmen der Immobilienbesitzer immer mehr zulegten, die Mieter hätten durch den geringeren Anstieg der Löhne jedoch immer weniger Geld zur Verfügung. „Steigen die Mieten, sinkt auch der gesamtwirtschaftliche Konsum, was sich auf die Arbeitsplätze niederschlägt“, argumentierte die AK. „Es ist daher davon auszugehen, dass der Anstieg der Hauptmietzinse von knapp 20 Prozent über der Inflation zwischen 2000 und 2010 zum Verlust von mehreren tausend Arbeitsplätzen führen kann.“

 

Transparentes Richtwertmietsystem gefordert
Die AK fordert nun eine spürbare Entlastung für Mieter. Das Richtwertmietsystem soll transparent und die Zuschläge mit maximal 20 Prozent begrenzt werden. Außerdem sollen Grundsteuer, Versicherungskosten und Kosten für die Hausverwaltung nicht mehr über die Betriebskosten den Mietern verrechnet werden, verlangt die AK. Dem vor kurzem veröffentlichten Vorschlag des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder (ÖVI), das Mietrecht völlig neu aufzusetzen, kann AK-Expertin Zgubic wenig abgewinnen: „Richtig, das Mietrecht ist komplex, eine gesetzlich klare Regelung ist für uns jedenfalls aber wesentlich.“

 

http://news.orf.at/stories/2101527/

 

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Rathauskorrespondenz vom 25.01.2012:

Ludwig fordert klare gesetzliche Regelungen damit Wohnen auch für private MieterInnen leistbar bleibt


In Wien werden jährlich rund 20.000 Wohnungen des privaten Sektors neu vermietet. Aufgrund fehlender oder unklarer bundesgesetzlicher Regelungen und mangelnder Transparenz im Richtwertsystem steigen die Kosten bei privaten Vermietungen stärker an als die Löhne. Das zeigt eine heute von der AK präsentierte Analyse der Mikrozensus-Daten der Statistik Austria. "Dieser Entwicklung kann wirkungsvoll nur durch eine bundesgesetzliche Regelung entgegengewirkt werden. Das Mietrechtsgesetz sollte die Mieterinnen und Mieter vor der Preis-Willkür der Vermieter und Hauseigentümer schützen. Gerade beim Preis- und Kündigungsschutz herrscht dringender Handlungsbedarf. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf klare gesetzliche Regelungen, die fair und transparent sind und eine hohes Maß an Rechtssicherheit bieten", so dir Forderung von Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die derzeit geltende Rechtslage führe dazu, dass immer weniger Mietverhältnisse in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen. Dadurch würden immer mehr Wohnungen dem Schutzbereich des MRG ganz oder teilweise entzogen, so Ludwig.

Mehr als 60 Prozent aller privaten Neuvermietungen sind befristet, die durchschnittliche Befristungsdauer liegt unter fünf Jahren. "Nur bei Vorliegen bestimmter Gründe - wie etwa bei Eigenbedarf - sollte die Möglichkeit einer Befristung vorgesehen sein. Der Befristungsabschlag von 25 Prozent kommt in der Praxis nicht zum Tragen", hält Ludwig fest. Hier bedürfe es entsprechender Regelungen, wie sie etwa in der BRD bereits umgesetzt seien, so Wiens Wohnbaustadtrat.

 

Wohnkosten durch Begrenzung der Zuschläge senken
Die für Richtwertmietverhältnisse relevanten Zu- und Abschläge müssen in Mietverträgen weder angeführt noch begründet werden, es können von Vermietern de facto neue erfunden werden. "Aufgrund der Fülle von möglichen Zuschlägen besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende, weil für sie nicht nachvollziehbar ist, welche Zuschläge zur Anwendung kommen. Durch eine Vielzahl von Zuschlägen kann fast jede auf dem Markt erzielbare Miete gerechtfertigt werden - damit wird das Ziel, die Mieten zu begrenzen, weit verfehlt", führt Ludwig aus. Die Zuschläge würden zwar intensiv genutzt, die im Gesetz vorgesehenen Abschläge jedoch faktisch nicht angewendet, stellt der Wohnbaustadtrat fest. Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und deren verpflichtender Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig Obergrenzen einzuführen. "Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter willkürlich in die Höhe getrieben werden", so Ludwig: "Die Summe der Zu- und Abschläge soll klar begrenzt werden und im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit verpflichtend auch im Mietvertrag festgehalten werden müssen."

 

Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Die Stadt Wien bietet mit der Schlichtungsstelle der MA 50 eineunabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen. Unterstützt wird die Schlichtungsstelle dabei von der MA 25, die in ihrem Auftrag Gutachten zur Überprüfung der erlaubten Zinse erstellt. So wurden bei der Schlichtungsstelle 2011 insgesamt rund 5800 Verfahren bearbeitet. 93,6 Prozent aller Hauptmietzinsverfahren und 77 Prozent der Betriebskostenüberprüfungsverfahren entfielen auf den privaten Wohnungsmarkt.

Abschließend betont Wohnbaustadtrat Ludwig: "Im geförderten Wiener Wohnbau oder im stadteigenen Bereich der Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge und auch keinen Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben schnellen lässt." Die hohe Anzahl geförderter Wohnungen - 220.000 Gemeindewohnungen und mehr als 200.000 gefördert errichtete - wirken damit preisdämpfend auf den gesamten Wiener Wohnungsmarkt.

 

Service
MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle:
Muthgasse 62, 1190 Wien
Telefon: 01 4000-74510
www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle

Rückfragehinweis für Medien:
Christian Kaufmann
Mediensprecher StR Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81277
E-Mail: christian.kaufmann@wien.gv.at

 

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2012/01/25014.html

 

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