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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Viele Mietwohnungen zu teuer
Eine Überprüfung der Miete kann zu einer deutlichen Kostensenkung führen. 1,2 Millionen Euro wurden bereits zurückerstattet.

Frau N. zahlte einst für ihre knapp über 94 m² große Wohnung monatlich 756 Euro. Nun beträgt die Miete nur mehr 580 Euro. Außerdem hat sie von der Hausverwaltung 4959 Euro zurückbekommen. Frau N. hat die Höhe ihrer Miete überprüft. Da die monatlichen Belastungen deutlich über dem angegebenen Wert lagen, wurde ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle beantragt. Dabei einigten sich Frau N. und der Hauseigentümer auf einen deutlichen niedrigeren Zins.

Das ist kein Einzelfall. Wegen des komplizierten Mietrechts mit Zuschlägen - etwa für die Lage oder Ausstattung der Wohnungen - lohnt sich eine Überprüfung. "Eine deutliche Reduktion ist möglich, wenn man dafür sorgt, dass die geltenden Bestimmungen auch eingehalten werden", so David Ellensohn, nichtamtsführender Stadtrat der Grünen.

Rechtsanwalt Felix Ehrnhöfer hat eine Hompage (siehe Internet-Tipp unten) eingerichtet, mit deren Hilfe die Mieter feststellen können, ob für ihre Wohnungen das 1994 beschlossene Mietrecht gilt. Ausnahmen gibt es etwa für Dachausbauten oder Luxuswohnungen. Auch für Wohnungen gemeinnütziger Bauträger gelten andere Bestimmungen.

Kostencheck
Falls das Mietrecht gilt, kann man auf einer Homepage der Gemeinde Wien die Höhe der monatlichen Kosten überprüfen. Die Mietervereinigung hat in den vergangenen drei Jahren bei Verfahren vor der Schlichtungsstelle die Rückzahlung von insgesamt 1,2 Millionen Euro durchgesetzt.

Bei befristeten Verträgen ist laut Gesetz eine Reduktion der Miete von 25 Prozent vorgeschrieben. Das wird aber nicht immer eingehalten. Der Präsident der Mietervereinigung, Georg Niedermühlbichler, rät dringend dazu, Mietverträge spätestens bis drei Jahre nach Abschluss zu überprüfen, weil sonst die vom Gesetz vorgegebene Frist abläuft.

Artikel vom 16.06.2010 15:19 | KURIER | Andreas Anzenberger


http://kurier.at/nachrichten/wien/2009417

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