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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Vorsicht bei Betriebskostenabrechnung
Bis Ende Juni müssen die Verwalter von privaten Häusern die Abrechnung der Betriebskosten vorlegen. Die Mietervereinigung rät zur Vorsicht: Von rund 8.000 Abrechnungen war im Vorjahr mehr als jede Zweite falsch.

Falsche Posten verrechnet
Müllentsorgung, Lift, Reinigung oder Versicherungen für das Wohnhaus: Das alles sind Kosten, die den Mietern verrechnet werden. Oft seien die Beträge aber zu hoch und es finden sich Posten auf der Abrechnung, die dort nichts zu suchen haben, so Mietervereinigungs-Präsident Georg Niedermühlbichler.

Konkret werden mit der Betriebskostenabrechnung die vom Mieter im Voraus bezahlten geschätzten Beträge mit den tatsächlichen Aufwendungen des Vermieters verglichen und abgerechnet. Von diesen Kosten sind Reparaturarbeiten aber klar zu trennen.

Ein Beispiel: Wenn ein Lichtschalter gewartet werden muss, dann darf das in der Abrechnung aufscheinen. Wenn er aber repariert oder komplett erneuert wird, dann müssen die Mieter dafür theoretisch nicht bezahlen.

Zahlungen aus Mietzinsreserve
Nicht in der Betriebskostenabrechnung aufscheinen dürfen also Ausgaben für Reparaturen und Erhaltungsarbeiten am Wohnhaus. Diese Arbeiten sind vom Vermieter aus der Mietzinsreserve zu bezahlen.

Zu Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten zählen Reparaturen am Dach, am Kamin oder an der Zentralheizung. Ebenso das Ausmalen des Stiegenhauses, die Sanierung der Fassade, der Austausch der Fenster oder Anschlusskosten an Kanal und Wasserleitung.

Nicht als Betriebskosten verrechnet werden dürfen weiters auch Reparaturen an elektrischen oder anderen Leitungen und Gemeinschaftsanlagen wie die Gegensprechanlage. Dasselbe gilt auch für Bankspesen, Bearbeitungsgebühren, Schreibkosten, Drucksorten oder unangemessen hoch verrechnete Ausgaben, wie beispielsweise überhöhte Versicherungsprämien

Strengere Maßnahmen bei Missbrauch gefordert
Auch wenn die Betriebskosten von Haus zu Haus unterschiedlich sind: Durchschnittlich liegen sie in Wien bei rund 1,70 pro Quadratmeter und Monat. Ein Verwalter, der bei den Abrechnungen betrügt, und erwischt wird, muss jedenfalls den zuviel verrechneten Betrag zurückzahlen.

Bei der Mietervereinigung forderte man aber strengere Maßnahmen. Hausverwaltungen sollten entweder mehr zurückzahlen oder sogar eine Strafe bezahlen müssen. Dann würde sich die Trickersei nicht mehr lohnen, hieß es.

Zur Kontrolle der Betriebskostenabrechnung muss Mietern übrigens die Einsichtnahme in die Belege ohne größeren Aufwand und über eine ausreichende Zeit möglich sein. Nach neuerer Judikatur muss der Vermieter beziehungsweise Hausverwalter nur noch sechs Monate nach Rechnungslegung die Kopien ausfolgen.

http://wien.orf.at/stories/517410/

 

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