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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: Beate Meinl-Reisinger (Neos)
CC: ernst.schreiber@gmx.at; Michael Fohler (Teilnehmer am Gespräch mit den Neos)
Subject: StRH III - StW-WW-3/15
Date: Thu, 7 Apr 2016 11:13:58 +0200

Sehr geehrte Frau Magistra Meinl-Reisinger,
 
vielen Dank für Ihren heutigen Anruf. Es ist hoch einzuschätzen - und NICHT der Normalfall, dass Sie bezüglich des o.a. Prüfberichts aktiv auf uns zugekommen sind.
 
Der (Nach-)Prüfbericht geht allerdings NICHT auf unser besprochenes Problem der Kostenverrechnung für die erteilten Genehmigungen ein, sondern lediglich auf die technischen/baulichen Aspekte.

Bemerkenswert bezüglich der für die Mieter relevanten Verrechnungsthemen ist aber z.B. der (Nach-)Prüfbericht StRH III - StW-WW-4/15, in welchem die auch von den Mietern immer wieder bemängelte fehlende Nachvollziehbarkeit der Buchungen/Belege kritisiert wird: Es war festzustellen, dass die von der Magistratsabteilung 6 im Auftrag der Magistratsabteilung 60 gelegten Abrechnungen bezüglich der erbrachten Leistungen in keine einzelnen Leistungspositionen aufgeschlüsselt waren, sondern nur die Geschäftszahl und den zu zahlenden Gesamtbetrag enthielten. Etc. etc.!

Auch zur Zahl der Delogierungen auf Seite 15 des Berichts ist darauf hinzuweisen, dass in der Zahl für das Jahr 2015 ja ein Quartal fehlt und sich daher die Zahl der Delogierungen nach wie vor auf einem weit höheren Niveau bewegt, als bis 2007 - was einerseits mit der wirtschaftlichen Entwicklung in Zusammenhang stehen dürfte, aber wohl auch mit der Mietzinspolitik von Wiener Wohnen.

Der Prüfbericht StRH V - StW-WW-4/15 z.B. unterstreicht die Probleme, die wir immer wieder bezüglich Dokumentation der technischen Gegebenheiten feststellen: So war es für Wiener Wohnen nicht möglich, dem Stadtrechnungshof Wien im Zuge der Überprüfung einen Gesamtüberblick über Ort, Anzahl und Art der verwalteten Außenbeleuchtungsanlagen zu geben. Es gab nur vereinzelt Planwerke mit punktuellen Informationen zu diesen Anlagen. Weiters fehlten die verpflichtenden elektrotechnischen Prüfbefunde zum sicheren Betrieb dieser Anlagen. Überprüfungen der bautechnischen Sicherheit von Masten und lichttechnische Beurteilungen der vorhandenen Beleuchtungsanlagen wurden nicht durchgeführt. Wie der Stadtrechnungshof Wien feststellte, gab es keine Wartungspläne für diese Anlagen. Die Außenbeleuchtungsanlagen wurden anlassbezogen erhalten bzw. überwiegend im Zuge von Störungsbehebungen instand gesetzt
 
Letzteres ist insbesondere deswegen von Bedeutung, weil die Störungsbehebungen in vielen Fällen in die Betriebskosten statt in den Hauptmietzins einbezogen und deswegen von den MIETERN bezahlt werden.
 
Die Anzahl der Störungsbehebungen ist auffallend:
 
2012:  2561
2013:  2244
2014:  3320 (plus 48% ggü. 2013 - autarke Tätigkeit/Eigenbeauftragung der WW HAB???)
 
Ebenso die Kostenentwicklung pro einzelner Störungsbehebung:
2012:  119,88
2013:  114,08
2014:  157,23 (plus 38% ggü. 2013 - Preise der WW HAB???)
 
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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