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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Damit Ihre Rechte bei den beeinspruchten Mietkosten gewahrt bleiben, ist es erforderlich, sich als einzelner Hauptmieter den eingebrachten Schlichtungsstellen-Anträgen anzuschließen. Andernfalls verfällt zumindest der Anspruch für das Abrechnungsjahr 2004!

Der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof bzw. die Antragsteller werden deshalb in der nächsten Zeit durch die Anlage gehen und die Mietparteien fragen, ob sie sich den Anträgen anschließen möchten.

Sofern wir Sie in Ihrer Wohnung nicht antreffen, wird der Mieterbeirat auch an jedem Montag und Dienstag von 18 – 20 Uhr im Mieterbeiratslokal (Deutschordenstraße 28, Erdgeschoß) Ihre Unterschrift entgegennehmen und stellt die Unterschriftslisten auch hier in diesem Beitrag zur Verfügung.

Senden Sie die richtige Version (Achtung, abhängig vom Datum des gültigen Mietvertrags!) ausgefüllt und unterschrieben entweder an den Mieterbeirat oder leiten Sie - noch besser - das Schreiben direkt an die Schlichtungsstelle weiter:

Wiener Schlichtungsstelle, Dezernat II, 1190 Wien, Muthgasse 62.
Einschreiben oder persönliche Abgabe empfehlenswert!

Denken Sie auch an eine (ggf. bestätigte) Evidenzkopie für sich selbst!

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Antworten auf diese Diskussion

Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Mittwoch, 06. Mai 2009 09:55
An: 'schli01@ma50.wien.gv.at'
Betreff: Zahl: MA 50 - Schl-II/2872/20008,MA 50 - Schl-II/2874/20008,MA 50 - Schl-II/2875/20008

Sehr geehrte Frau Magister Hillebrand,

beiliegend sende ich Ihnen die ersten Unterlagen von Mietern des HUGO BREITNER HOFES, die sich den oben angeführten Schlichtungsstellenanträgen anschließen.

Ich ersuche Sie, mir mitzuteilen, ob ein Nachreichen der Originalbelege zum momentanen Zeitpunkt notwendig ist.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber
Obmann des Mieterbeirates
Hugo Breitner Hof

___________________________________

Anmerkung des Mieterbeirats:

Die Beilagen wurden aus Datenschutzgründen nicht online gestellt. Ob, bis wann bzw. in welcher Form eine weitere Möglichkeit besteht, sich dem Verfahren anzuschließen, wird durch den Mieterbeirat geklärt.
From: ernst.schreiber@gmx.at
To: walter3101@yahoo.de; helga.sadik@tele2.at
Subject: Schlichungsstelle - Bezirksgericht
Date: Mon, 11 May 2009 10:55:19 +0200

Hallo,

mich hat soeben Frau Mag. Hillebrand von der Schlichtungsstelle angerufen und mir mitgeteilt, dass unsere Schlichtungsstellenanträge bereits dem Bezirksgericht Fünfhaus übermittelt wurden und dort unter der Zahl 12 MSCH 8/09 V geführt werden. Die Originalunterschriften der Mieter sind daher nicht mehr bei der Schlichtungsstelle nachzureichen. Ob diese vom Bezirksgericht benötigt werden, soll man sich bei dem dortigen Referenten erkundigen, was ich in Kürze tun werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst

 

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