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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Heute wurde seitens dreier Antragsteller der hier nachzulesende Rekurs (quasi eine "Berufung") gegen den o.a. Sachbeschluss beim zuständigen Bezirksgericht Fünfhaus eingereicht.

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Antworten auf diese Diskussion

Eine Information in den Schaukästen des Mieterbeirats dazu.

Auch Wiener Wohnen hat einen Rekurs gegen den Sachbeschluss vom 20.1.2011 eingebracht!

Eine diesbezügliche Rekursbeantwortung durch die Antragstellerseite ist in Vorbereitung.

Heute wurde zum Rekurs von Wiener Wohnen eine - für den Leser wohl recht aufschlussreiche -  Rekursbeantwortung beim Bezirksgericht Fünfhaus eingereicht (das für die Entgegennahme von Rekursen und Rekursbeantwortungen noch zuständig ist).

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; kainzthomas@ymail.com; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; waltraud.roehsl@chello.at; gerin.trautenberger@gmail.com
Subject: Anfrage zum Rekurs
Date: Mon, 28 Mar 2011 08:05:35 +0200

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

zu den Verfahren 12 MSCH 6/09 z, 12 MSCH 7/09 x und 12 MSCH 8/09 v erlaube ich mir die Frage, ob die Antragsgegnerin eine Beantwortung des Antragsteller-Rekurses eingebracht hat.

Falls ja: Wird auch diese Rekursbeantwortung den Parteien zur Kenntnis gebracht / zugestellt?

Wenn diese Zustellung nicht erfolgt: Wo könnte man in den Akt Einsicht nehmen? Noch im Bezirksgericht Fünfhaus?

Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta

 

Subject: Antwort: Anfrage zum Rekurs
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
From: Ulrike.Hostek@justiz.gv.at
Date: Mon, 28 Mar 2011 10:11:42 +0200

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Die Rekursbeantwortung wird Ihnen per Post übermittelt und wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Hostek

 

Die vom Gericht zur Kenntnisnahme erhaltene Rekursbeantwortung von Wiener Wohnen.

 

Obwohl es auch hierzu viel zu sagen gäbe: Eine "Beantwortung der Beantwortung" ist im Rekurs nicht vorgesehen. Die Beurteilung der Sache liegt insgesamt nun beim Rekursgericht.

 

Kommentare dazu finden Sie in Kürze HIER.

 

 

Momentaner Stand des Verfahrens (25.5.2011)!

 

 

 

Der Teilsachbeschluss des Landesgerichts für ZRS Wien vom 24.4.2012 ist heute eingetroffen.

Weitere Schritte sind in Vorbereitung!

 

 

Subject: Kuchta, Schreiber - Stadt Wien
Date: Mon, 11 Jun 2012 17:03:45 +0200
From: office@prunbauer.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com; ernst.schreiber@gmx.at

M/57604Li, AZ 3034-11

 

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Sehr geehrter Herr Schreiber!

 

In der oben genannten Angelegenheit übermittle ich in Anlage den außerordentlichen Revisionsrekurs wie ich ihn nunmehr zur Absendung gebracht habe.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Prunbauer
1010 Wien, Schmerlingplatz 8

 

Anm.: Das ebenfalls beigefügte Verzeichnis der angeschlossenen Mieter wird hier nicht bereitgestellt.

 

 

Der Beschluss des OGH vom 17.12.2012.

Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses.

 

 

Dazu ein Schreiben des Antragsteller-Anwalts an die Rechtsvertretung von Wiener Wohnen vom 7.2.2013 (betreffend die Rückzahlung bereits rechtskräftig erkannter Überschreitungsbeträge).

 

 

Beschluss des BG Fünfhaus vom 25.2.2013.

 

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