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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Gestern wurde von vier Mietern ein

 

bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.

 

Weitere Informationen dazu folgen!

 

 

 

 

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Antworten auf diese Diskussion

 

Subject: WG: Schli-I/3071/2012 - Linzer Straße 299-325
Date: Tue, 21 Aug 2012 13:27:34 +0200
From: irene.hillebrand@wien.gv.at
To: ernst.schreiber@gmx.at; gerhard_kuchta@hotmail.com

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie sind an einem Verfahren gemäß § 21 MRG beteiligt. Die Gegenseite hat zu diesem Verfahren die angeschlossene Stellungnahme abgegeben. Sie können sich zu dieser binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Schreibens äußern.

In die Kopien betreffend die Wasser- und Abwasserbescheide, die in Papierform an die Schlichtungsstelle übermittelt wurden, können Sie zu den Parteienverkehrszeiten (Mo u. Mi: 8:00- 13:00 u. Do. 15:30 – 17:30) Einsicht nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I

_____________________________________________________________________________________

Von: Winter Herbert
Gesendet: Montag, 06. August 2012 09:59
An: Hillebrand Irene
Cc: Leber Barbara; Widek Stefan; Celand Silvia
Betreff: Schli-I/3071/2012 - Linzer Straße 299-325

 

Sehr geehrte Frau Magister!

Unter Bezugnahme auf das zur obgenannten Geschäftszahl an uns übermittelte Schreiben hinsichtlich der Betriebskostenbeeinspruchung des Rechnungsjahres 2008 durch den Mieterbeirat der städtischen Wohnhausanlage 1140 Wien, Linzer Straße 29—325 („Hugo Breitner-Hof“) darf binnen folgender Frist Nachstehendes mitgeteilt werden:

 

Versicherung

Die Versicherungspolizze für das Jahr 2008 darf angeschlossen werden, in welcher auch exakt die Prämienvorschreibung inklusive Gutschrift ausgewiesen ist. Weitere Belege sind nicht angeschlossen, da diese ausschließlich elektronisch gemäß dem Überrechnungsmodus ausgestellt und somit wenig aussagekräftig sind. Schätzgutachten über einen fiktiven Neubauwert liegen nicht vor.

Nutzflächenaufstellung

Hier wurde eine aktuelle Mieterliste mit Stand 6. August 2012 erstellt. Sollten Sie eine Detailaufstellung per 31. Dezember 2008 benötigen, darf höflichst um kurze diesbezügliche Rückantwort gebeten werden.

Hausbesorgerverträge und –leistungen

Diesbezüglich wurde Ihr Schreiben an den Leiter des Referates für Hausbesorgerangelegenheiten, Herrn Peter Kardinal, weitergeleitet, da der Kundendienststelle keine Information und Unterlagen hinsichtlich dieser Positionen vorliegen.

Eine Außenanlagenplan, erstellt durch die Magistratsabteilung 25 am 9. Oktober 2008, darf in der Anlage beigeschlossen werden.

Entrümpelungsrechnungen

Die diesbezüglichen Belege sind beigeschlossen, wobei allerdings angemerkt werden darf, dass der Mieterbeirat der Wohnhausanlage auf Grund eines Spezialvertrages berechtigt ist, mit der Sperrmüllentrümpelung die Firma Gerhard Rammel GmbH zu beauftragen, wobei die Preis- und Leistungsangemessenheit durch den Mieterbeiratsobmann selbst bestätigt werden muss. Diesbezüglich ist mit einer Beeinspruchung somit wohl eher nicht zu rechnen.

Da die beiden Entrümpelungen, welche im Jahre 2008 darüber hinaus durch die Magistratsabteilung 48 vorgenommen wurden, die Entfernung von herrenlosem Sperrmüll im öffentlichen Bereich betreffen, wurde keine Ankündigungsschreiben und Dokumentationen angefertigt, wobei zusätzlich angemerkt werden darf, dass diesbezügliche Fotodokumentationen erst ab dem Jahre 2010 verfügbar wären.

Wasser- und Abwasserscheide

Die Bescheidkopien können aus Ressourcengründen (25 MB Datenvolumen!!!) nicht elektronisch übermittelt werden und wurden mit heutigem Tage auf dem Dienstpostwege in Papierform (zwei Pakete!!!) an Sie übermittelt.

Als Rechnungsbelege der Positionen „Wasser/AbwasserW wurden lediglich die Verstopfungsbehebungen beigeschlossen, da die restlichen Belege wieder elektronische Überrechnungen beinhalten.

Gewerbebetriebe

Die Auswertung der Lokalräumlichkeiten ist beigeschlossen, wobei anzumerken ist, dass nur das Mietobjekt Stiege 114, Top. Nr. R1 (Mieter XXXX) eine Subwasserzähler besitzt.

Gesamtnutzfläche

Die betriebskostentragende Nutzfläche belief sich im Rechnungsjahr 2008 auf 71.799,41 m² (ohne die ausgegliederte ehemalige „Alte Leute-Siedlung“ Hanakgasse 1a) , die aus beigeschlossener Betriebskostenabrechnungskurzfassung ersichtlich ist

Schädlingsbekämpfung

Die diesbezüglichen Belege sind beigeschlossen.

Stromrechnungen

Hier wurden lediglich die Belege über die Störungsbehebungen des Elektroinstallationsunternehmens Ludwig Leuchten GmbH beigeschlossen, da die restlichen Belege (Materialbeistellung durch Magistratsabteilung 54 und Gebühren von Wien Energie lediglich als elektronische Überrechnungen, welche keine große Aussagekraft besitzen, vorliegen.

Rauchfangkehrer

Auch hier sind lediglich elektronische Überrechnungen verfügbar.

Grundsteuer

Die diesbezüglichen Bescheide sowie die Detailberechnung der Grundsteuervorschreibung für das Rechnungsjahr 2008 (erstellt durch die Magistratsabteilung 6 – Buchhaltungsabteilung 11) sind beigeschlossen. Die Belege stellen neuerlich nur elektronische Überrechnungen dar.

Gartenbetreuung

Die Belege sind beigeschlossen.

Verzeichnis sämtlicher Adresse der Anlage

Die Auflistung der Stiegenadressen ist beigeschlossen.

 

Ich verbleibe in der Hoffnung, Ihnen mittlerweile mit dieser Veranlassung zufriedenstellend gedient haben zu dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen:

Herbert WINTER

(Kfm. Referatsleiter)

1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07

_____________________________________________________________________________

Anmerkung des MBR:

Die mit diesem Mail von der Schlichtungsstelle übermittelten 18 Beilagen (18,3 MB) enthalten teilweise sensible Daten (z.B. eine komplette Mieterliste - konkretes Objekt, Vor- und Nachname des Mieters, Kategorie und Wohnungs-Quadratmeter: Das zur nicht möglichen Übermittlung an den Mieterbeirat wegen Datenschutz!) bzw. redundante Informationen zu dem, was der Mieterbeirat sowieso bereits als CD-Inhalt veröffentlicht hat. Es werden daher in der Folge (nach kompletter Sichtung) nur Teile der Mail-Beilagen online gestellt werden.

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: WG: Schli-I/3071/2012 - Linzer Straße 299-325‏
Date: Fri, 7 Sep 2012 23:02:25 +0200
 
 
Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

innerhalb der gesetzten Frist nehme ich zur Übermittlung der MA 50 vom 21.8.2012 im Rahmen des Mietrechtsverfahrens Schli-I/3071/2012 wie in der Beilage ausgeführt Stellung.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; schli01@ma50.wien.gv.at
Subject: WG: Schli-I/3071/2012 - Linzer Straße 299-325‏
Date: Wed, 10 Oct 2012 14:17:18 +0200
 
Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,
 
ich beziehe mich auf mein Mail vom 7.9.2012 und die darin enthaltene Beilage. Insbesondere hieß es darin gleich auf Seite 1:


Sollte eine Stellungnahme der Antragsgegnerin zu den eingebrachten Antragspunkten bereits eingelangt sein oder noch einlangen, ersuche ich um unverzügliche Übermittlung, damit sich die Antragstellerseite auf eine noch anzuberaumende mündliche Verhandlung ausreichend vorbereiten und gegebenenfalls eine schriftliche Äußerung dazu vorbereiten kann. 

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir die Anfrage, wann die mündliche Verhandlung zum Verfahren stattfinden wird. Aushänge oder sonstige Informationen dazu sind bisher noch nicht verfügbar.

 

Ich erlaube mir den Hinweis darauf, dass bisher keinerlei Informationen Ihrerseits dazu eingetroffen sind, und in unserer Wohnhausanlage bisher auch keine Aushänge eines allfälligen Verhandlungstermins auffindbar waren, obwohl sich die Dreimonats-Frist laut § 40 (2) MRG, ab deren Verstreichen das Gericht angerufen werden kann, langsam dem Ende zu neigt (Einreichung des Antrags am 18.7.2012).

 

Ich ersuche Sie daher um umgehende Rückäußerung.

 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 

 

Subject: AW: Schli-I/3071/2012 - Linzer Straße 299-325‏
Date: Wed, 17 Oct 2012 14:35:14 +0200
From: irene.hillebrand@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

 

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Zu Ihrer Anfrage wird Ihnen mitgeteilt, dass bis dato abgesehen von der Übermittlung der zusätzlichen Unterlagen (mittlerweile wurden auch die Dienstverträge der Hausbesorger vorgelegt) keine weitere Stellungnahme der Antragsgegnerin eingelangt ist. Die Antragsgegnerin hat mittlerweile Herrn Rechtsanwalt Dr. Gerhard Schlager mit ihrer Vertretung bevollmächtigt. Es ist geplant die mündliche Verhandlung Anfang Dezember durchzuführen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I

 

 

Subject: WG: Elektronisches Fax von +4314052388 (MID=138122)
Date: Wed, 28 Nov 2012 10:11:53 +0100
From: irene.hillebrand@wien.gv.at
To: ernst.schreiber@gmx.at; gerhard_kuchta@hotmail.com; ilse.mayer3@chello.at

 

Die Stellungnahme des Antragsgegnervertreters wird Ihnen zur Kenntnis gebracht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Fax 014052388
Gesendet: Dienstag, 27. November 2012 19:46
An: Hillebrand Irene
Betreff: Elektronisches Fax von +4314052388 (MID=138122)

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Mietrechtsverfahren Schli-I/3071/2012
Date: Mon, 3 Dec 2012 21:39:18 +0100
 
Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

zur Äußerung der Antragsgegnerin gemäß Übermittlung der MA 50 vom 28.11.2012 nehme ich wie in der Beilage ausgeführt Stellung.
 
Diese Stellungnahme wird grundsätzlich auch die Basis für die Verhandlung am 4.12.2012 darstellen. Es können aber in der Folge auch Erweiterungen oder Abänderungen in der Argumentation aufgrund von weiteren Erkenntnissen oder bedingt durch den Verhandlungsverlauf stattfinden.
 
Dieses Dokument wird gleichzeitig mit der Übermittlung an Sie auch dem Antragsgegnervertreter und den übrigen derzeit bekannten Antragstellern übermittelt. Letzteren steht es frei, sich dieser Äußerung anzuschließen oder selbst Vorbringen zu erstatten.
 
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 

 

From: ilse.mayer3@chello.at
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Mietrechtsverfahren Schli-I/3071/2012
Date: Mon, 3 Dec 2012 22:27:00 +0100

 

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

ich schließe mich der Stellungnahme zum obigen Verfahren, welche Ihnen Herr G. Kuchta heute per Mail übermittelte, vollinhaltlich an.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Mayer

 

 

Hier die Details zur Schlichtungsstellen-Verhandlung am 4.12.2012 (laut eingetroffener Ladung).

 

 

Hier das Protokoll aus der Schlichtungsstellen-Verhandlung vom 4.12.2012.

Bitte würdigen Sie auch die Feststellung auf Seite 3 (ganz oben).

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com

To: irene.hillebrand@wien.gv.at

CC: rudeck-schlager@aon.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de

Subject: Mietrechtsverfahren Schli-I/3071/2012 - Teilaspekt Heizanlagen für DG-Wohnungen

Date: Wed, 12 Dec 2012 15:42:44 +0100

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,
 
zum bestrittenen Betriebskostenpunkt "Strom" und dem Teilaspekt der möglichen Stromentnahme für die Heizanlagen der Dachgeschoßwohnungen aus dem allgemeinen Beleuchtungsstrom gebe ich für die Antragsteller bekannt, dass wir bereits einen Stromzähler der Wiengas in unserer Wohnhausanlage entdeckt und auch dokumentiert haben. Da unser Fokus zu diesem Zeitpunkt allerdings ganz auf die Verrechnung des Aufzugsstroms innerhalb des allgemeinen Beleuchtungsstroms gerichtet war, und als eigentliche Vertragspartner für die Warmwasserversorgung der Dachgeschoßwohnungen die Fernwärme Wien bzw. Energie Comfort genannt worden sind, ist uns der Zusammenhang mit den Heizhäusern damals schlicht entgangen.
 
Wir bedauern den Irrtum, für den wir uns hiermit entschuldigen, aufrichtig und ziehen den Teilaspekt unserer Beeispruchung zur Betriebskostenposition "Strom", aus dem allgemeinen Beleuchtungsstrom würden auch die Heizanlagen für die Dachgeschoßwohnungen betrieben werden, hiermit zurück. Die übrigen Aspekte zum weiterhin beeinspruchten Betriebskostenteil "Strom" bleiben nach wie vor aufrecht und wurden aus unserer Sicht in der Verhandlung vom 5.12.2012 zum Mietrechtsverfahren 12 MSCH 8/12 y für das vorangegangene Abrechnungsjahr 2007 sogar weiter erhärtet. Ein Verweis auf das diesbezügliche Protokoll geht Ihnen ab Erhalt und Verfügbarkeit unverzüglich zu.
 
Anbei finden Sie eine Auflistung des Stiegenhausstroms für unsere Wohnhausanlage, aus der Sie die Unterschiede und Schwankungen entnehmen können, wobei darauf hinzuweisen ist, dass sich für die Außenbeleuchtung, Waschküchen und Aufzüge separate Stromzähler in unserer Wohnhausanlage bzw. in unseren Abrechnungen befinden.
 
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Mietrechtsverfahren Schli-I/3071/2012
Date: Tue, 8 Jan 2013 11:23:31 +0100

 
Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,
 
bezugnehmend auf mein Mail vom 12.12.2012 übermittle ich Ihnen, wie angekündigt, den Link zum Protokoll aus der Verhandlung vom 5.12.2012 zum Mietrechtsverfahren 12 MSCH 8/12 y für das vorangegangene Abrechnungsjahr 2007, das insbesondere Zeugenaussagen enthält, die auch für die im laufenden Mietrechtsverfahren Schli-I/3071/2012 beeinspruchten Punkte von Relevanz sind.
 
Außerdem ersuche ich Sie um Auskunft, ob die Beauftragungen der MA 25, wie in der Verhandlung vom 4.12.2012 vereinbart, bereits erfolgt sind.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Mietrechtsverfahren Schli-I/3071/2012
Date: Thu, 10 Jan 2013 20:10:14 +0100

 

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

zum o.a. Mietrechtsverfahren übermittle ich Ihnen eine Äußerung zum Protokoll aus der Verhandlung vom 5.12.2012 im Rahmen des Mietrechtsverfahrens 12 MSCH 8/12 y (Vorverfahren zum bei Ihnen streitgegenständlichen Mietrechtsverfahren), welche ab Seite 3 zu den Bestreitungspunkten Rauchfangkehrerkosten, Hausbesorgerkosten und Stromkosten Anmerkungen enthält, die in sinngemäßer Analogie im gleichen Maß für das streitgegenständliche Abrechnungsjahr 2008 gelten.

 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

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