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Hugo Breitner Hof
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Gültig ab kommendem Montag, 24.6.2013
Im Rahmen der ExpertInnenkommission zur Parkraumbewirtschaftung wurde festgelegt, das so genannte "Garagenkriterium" aufzuheben. Damit haben AnrainerInnen, die BesitzerInnen bzw. MieterInnen von Stellplätzen in Garagen sind, die Möglichkeit, ein Parkpickerl für ihren Wohnbezirk zu bekommen. Bisher war es nicht möglich, als AnrainerIn mit Garagenplatz ein Parkpickerl zu erwerben.
Ab kommenden Montag, den 24.6.2013, können dementsprechende Anträge in den zuständigen Magistratischen Bezirksämtern gestellt werden.
"Ziel der ExpertInnenkommission war es, Verbesserungen im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung zu identifizieren und praxisnahe Lösungen zu erarbeiten. Neben dem 15-Minuten-Parkschein, der ab 1.9.2013 gültig ist, wird es jetzt möglich, dass auch BewohnerInnen mit Garagenplatz ein Parkpickerl für ihren Bezirk beantragen können. Ab kommenden Montag ist es soweit", so Wiens Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou.
Die entsprechende Grundlage ist heute von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou unterzeichnet worden und wird nun den magistratischen Bezirksämtern übermittelt.
Rückfragehinweis für Medien:
Andreas Baur
Mediensprecher Vbgmin Maria Vassilakou
Telefon: 01 4000-81691
Mobil: 0664 831 74 49
E-Mail: andreas.baur@wien.gv.at
http://www.wien.gv.at/rk/msg/2013/06/19012.html
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