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Hugo Breitner Hof
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Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Mittwoch, 22. Mai 2019 13:23
An: WrW West Kanzlei; Gaal Kathrin
Cc: Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Mag. Asoka Michael Schuster
Betreff: Abgelehnte Befreiung von den Betriebskosten für den Lift
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Stadträtin Gaal,
ein Mieter unserer Wohnhausanlage hat sich wegen einer von Wiener Wohnen abgelehnten Befreiung von den Betriebskosten für den Lift an den Mieterbeirat gewandt. Das Schreiben diesbezüglich finden Sie anbei.
Nun ist es aber so, dass im Verfahren nach § 17 MRG erst kürzlich - unseres Wissenstands nach nun bereits rechtskräftig - auch zur Aufteilung der Betriebskosten für den Lift entschieden wurde (Beschluss des BG Fünfhaus im Verfahren 12 MSch 22/16p vom 28. Mai 2018) und in diesem Beschluss das besagte Mietobjekt NICHT unter jenen Mietobjekten aufgeführt ist, die an diesen Betriebskosten zu beteiligen wären (Seite 10 von 15).
Es ist dazu weder ein Rekurs von Wiener Wohnen bekannt, noch wäre uns ein Vorbringen dazu in den Verfahren bei der Schlichtungsstelle und dem Bezirksgericht erinnerlich.
Zwar betrifft diese Entscheidung die Aufteilung der Betriebskosten für 2008, jedoch sind uns keinerlei bauliche oder organisatorische Maßnahmen bekannt, die seither eine diesbezügliche Veränderung der Gegebenheiten hergestellt hätten. Vielmehr ergibt sich aus der Ablehnung der Anschein des eher willkürlichen Umgangs mit rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen.
Bitte um Erklärung!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Tags:
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Mittwoch, 22. Mai 2019 14:19
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Abgelehnte Befreiung von den Betriebskosten für den Lift
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,
danke für Ihre Nachricht.
Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 27. Juni 2019 11:14
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: wg.: Abgelehnte Befreiung von den Betriebskosten für den Lift
Sehr geehrter Herr Kuchta,
bitte teilen Sie uns den Namen und die Anschrift des Mieters mit.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 27. Juni 2019 11:27
An: WrW West Kanzlei
Cc: Ernst Schreiber; Walter Kuchta
Betreff: AW: wg.: Abgelehnte Befreiung von den Betriebskosten für den Lift
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Mail vom 22.5.2019 war - wie auch erwähnt - Ihr Schreiben an den Mieter beigefügt.
Deshalb verstehe ich die Frage nicht, aber zu Ihrer Information (und das Schreiben noch einmal anbei):
XXX (Mieterdaten)
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Sehr geehrter Herr Kuchta,
bezüglich Ihrer Anfrage darf ich Ihnen nach erfolgter Rücksprache mit unserem Rechtsreferat Folgendes zu diesem Thema mitteilen:
Das Verfahren hinsichtlich des $ 17 MRG ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Richtig ist, dass im noch nicht rechtskräftigen Urteil festgehalten ist, dass die Molischgasse 3 Top 3 über keine Nutzungsmöglichkeit für den Aufzug verfügt.
Diesbezüglich handelt es sich jedoch um eine Feststellung aus vergangenen Jahren. Die Adresse Molischgasse 3 hat einen zweiten Ein- bzw. Ausgang, welcher bis zum Lift durch Anbau einer Rampe barrierefrei gestaltet wurde. Somit ist die faktische Nutzungsmöglichkeit des Aufzuges für den Mieter gegeben.
Mit dem Mieter selbst wurde heute auch telefonisch Kontakt aufgenommen. Ihm wurde im Zuge des Gesprächs auch mitgeteilt, dass er bzgl. dieser Entscheidung jederzeit auch die MA 50 – Schlichtungsstelle mit einer weiteren Beratung heranziehen kann.
Selbstverständlich erhielt der Mieter diese Entscheidung auch in schriftlicher Form.
Ich bedauere die etwas, aufgrund der dafür notwendigen Recherchen, verspätete Rückmeldung Ihrer Anfrage und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Sachbearbeiterin
Gebietsteil West (Bezirke 6., 7., 8., 9., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19.)
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Dienstag, 30. Juli 2019 08:19
An: gerhard_kuchta@hotmail.com <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: WG: 36021/2019: Gerhard Kuchta, Abgelehnte Befreiung von den Betriebskosten für den Lift, SAP 1476 3888
Sehr geehrter Herr Kuchta,
da die Erhebungen zum angesprochenen Urteil einige Zeit her sind und es bei manchen Stiegen Änderungen gegeben hat, werden wir die Stiegen, wo es zu befreiende Mietobjekte gibt, nochmals bezüglich der Befreiungen perlustrieren.
Wir werden Sie selbstverständlich über den Ausgang informieren. Dies wird jedoch aufgrund der Größe der Wohnhausanlage einige Wochen in Anspruch nehmen.
Mit dem Mieter wurde grundsätzlich im Telefongespräch alles abgeklärt.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Leiter Hausverwaltung & Kundenbetreuung (interim.)
Gebietsteil West (Bezirke 6., 7., 8., 9., 13., 14., 15., 16., 17., 18., 19.)
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Dienstag, 30. Juli 2019 08:50
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: AW: 36021/2019: Gerhard Kuchta, Abgelehnte Befreiung von den Betriebskosten für den Lift, SAP 1476 3888
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,
danke für Ihre Nachricht.
Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
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