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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Sonntag, 14. März 2010 19:32
An: 'silvia.celand@wien.gv.at'
Cc: 'walter3101@yahoo.de'
Betreff: Aufzugskostenbefreiung

Sehr geehrte Frau Celand,

betreffend einer Aufzugskostenbefreiung für Mieter des HUGO BREITNER HOFES teilten Sie mir mit Ihrem Mail vom 18. Mai 2009 mit:

Auf Grund des umfassenden Kritierenkataloges, welcher in jedem Fall individuell abgearbeitet werden muss, wäre eine flächendeckende Erhebung im Vorfeld erforderlich. Wenn es seitens der Mieterberiates gewünscht ist, könnte allerdings im speziellen Falle „Hugo Breitner-Hof“ einmalig und nur für diese Wohnhausanlage eine diesbezügliche Ermittlung in Auftrag gegeben werden."

Wiener Wohnen wird aber nun Ihre E-Mail zum Anlass nehmen, um diese Erhebung zu beauftragen.

Leider ist mir bis heute keinerlei positive Information seitens Wiener Wohnen zugekommen und daher erlaube ich mir nachzufragen, ob eine solche Erhebung in Auftrag gegeben wurde. Sollte es aus irgend einem Grunde nicht geschehen sein, lassen Sie mich das bitte wissen, denn einige Mieter haben bei mir bereits urgiert.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WrW 14/15/16 Kanzlei [mailto:kanzlei-16@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Freitag, 19. März 2010 09:00
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Aufzugskostenbefreiung - BITTE VIA KANZLEIUSER AN HERRN SCHREIBEN ÜBERMITTELN!!!

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Die Erdgeschosswohnungen der Wohnhausanlage wurden sowohl durch die Wiener Wohnen Haus- und Aussenbetreuungsges.m.b.H. als auch durch die zuständige Wohnberaterin im Zeitraum Juli und August 2009 auf objektive Nutzbarkeit der Liftanlagen überprüft.

Jene Mietobjekte, deren Bewohner definitiv keine Nutzung des Aufzuges in Anspruch nehmen können, wurden rückwirkend mit 1. Jänner 2009 von der Aufzugsgebührenvorschreibung befreit, die betroffenen Mieter am 8. September 2009 schriftlich von dieser Veranlassung in Kenntnis gesetzt und die eingehobenen Aufzugsakonti für das Jahr 2009 an diese refundiert.

Allen Erdgeschosswohnungen, welche gemäß der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der Republik Österreich vom 24. März 1998 (GZ 5 Ob 58/98k) eine objektive Nutzungsmöglichkeit der Liftanlage bieten (entweder Keller, Waschküche oder Dachgeschossbereich mit Aufzug erreichbar), werden die Aufzugsakontierungen nach wie vor verrechnet.

Wir verbleiben in der Hoffnung, Ihnen mit dieser Veranlassung und Information zufriedenstellend gedient haben zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen:

Ihre Hausverwaltung
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Montag, 22. März 2010 10:28
An: 'WrW 14/15/16 Kanzlei'
Betreff: WG: Aufzugskostenbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,

definitiv geht es um die Erdgeschoßmieter des Hauses Hanakgasse 8. Gibt es in dieser Stiege im Dachgeschoß einen Trockenboden, bzw. einen Gemeinschaftsraum?

Ich ersuche Sie um dringende Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
E. Schreiber
Von: WrW 14/15/16 Kanzlei [mailto:kanzlei-16@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Montag, 22. März 2010 14:03
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Aufzugskostenbefreiung - BITTE VIA KANZLEIUSER WEITERLEITEN!!!

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Laut Erhebungen der zuständigen Wohnberaterin sich in dem Objekt Hanakgasse 8 sowohl die Waschküche als auch der Dachbodenbereich mit dem Aufzug erreichbar, weshalb eine objektive Nutzungsmöglichkeit gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen:

Ihre Hausverwaltung
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Mittwoch, 24. März 2010 09:38
An: 'WrW 14/15/16 Kanzlei'
Betreff: WG: Aufzugskostenbefreiung - BITTE VIA KANZLEIUSER WEITERLEITEN!!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorerst herzlichen Dank für die prompte Antwort. Bedauerlicherweise muss es sich dabei um einen Irrtum handeln, da unter dieser Adresse KEINE Waschküche existiert! Laut Auskunft von XXXX – zuständige Hausbesorgerin für diesen Bereich – wurde der im Dachboden befindliche Gemeinschaftsraum (Trockenboden?) an eine Mieterin vermietet. Aus diesem Grund ersuche ich die Wohnberaterin um nochmalige Überprüfung und um sofortige Befreiung der Aufzugskosten für die vier Erdgeschoßmieter.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 13. April 2010 13:44
An: 'silvia.celand@wien.gv.at'
Betreff: WG: Aufzugskostenbefreiung

Sehr geehrte Frau Celand,

leider bekam ich auf mein Mail vom 22.3.2010 bis heute keine Antwort, betreffend die Befreiung der Aufzugsgebühr für die Erdgeschoßmieter in der Hanakgasse 8. Nachdem eine Mieterin, wohnhaft in Top x, mittels Brief von WW vom 19.3.2010 verständigt wurde, dass sie rückwirkend ab Jänner 2010 von der Aufzugsgebühr befreit wurde, erlaube ich mir die Frage, wann die restlichen drei Mieter von dieser ebenfalls befreit werden.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber
Von: WrW 14/15/16 Kanzlei [mailto:kanzlei-16@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Donnerstag, 22. April 2010 08:02
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Aufzugskostenbefreiung

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Nach Überprüfung Ihres Anliegens um Aufzugsbefreiung für die Erdgeschossmieter in Wien 14., Hanakgasse 8 erlaubt sich die Stadt Wien - Wiener Wohnen mitzuteilen, dass Ihren Ansuchen nicht statt gegeben werden kann.

Einen Geschmeinschaftsraum (Waschküche, Trockenboden usw) befindet sich nicht in der Hanakgasse 8, aber die Mieter können die Waschküche in der Hanakgasse 4 benützen und diese ist im Dachgeschoss, somit ist eine objektive Nutzungsmöglichkeit gegeben.

Mit freundlichen Grüssen

Wiener Wohnen
für den 14., 15. und 16. Bezirk
Opfermanngasse 1
1160 Wien
Tel: 05 75 75 75
Fax: 05 75 75-99-16670

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