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Hugo Breitner Hof
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Überprüfung der Jahresabrechnung für 2016 und dem Vergleich mit der Betriebskosten-Akontierung für 2017 hat sich ergeben, dass hier offensichtlich für 2017 ungerechtfertigt hohe Akontozahlungen von den Mietern verlangt wurden und weiterhin werden.
Das Mietrechtsgesetz sieht in § 21 (3) vor: Der Vermieter darf zur Deckung der im Lauf eines Kalenderjahres fällig werdenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben zu jedem Zinstermin einen gleichbleibenden Teilbetrag zur Anrechnung bringen (Jahrespauschalverrechnung), der vom Gesamtbetrag der Betriebskosten und der öffentlichen Abgaben des vorausgegangenen Kalenderjahres zu errechnen ist und im Fall einer zwischenzeitlichen Erhöhung von Betriebskosten oder den öffentlichen Abgaben um höchstens 10 vH überschritten werden darf. ...
Nach unseren Berechnungen liegt der diesbezüglich verrechnete Wert weit darüber (über 15 %). Ein belegtes Beispiel für eine Wohnung ohne Liftbenutzung liegt diesem Mail bei. Und wir müssen leider davon ausgehen, dass eine große Anzahl an Mietern - vor allem in unserer Wohnhausanlage (wenn nicht sogar alle Mieter bei uns) - von solchen Gegebenheiten betroffen sind.
Bedenklich, wenn der diesbezüglich zuständige Stadtrat gleichzeitig in einem Kurier-Interview meint: "Deswegen setze ich mich bis zum 15. Oktober dafür ein, dass die SPÖ so stark im Parlament wird, damit wir die Interessen der Mieter durchsetzen können. ...."
Wir fordern Sie daher auf, diesem potentiellen Gesetzesbruch unverzüglich nachzugehen und für ALLE Betroffene in Ihrem Zuständigkeitsbereich gegebenenfalls unverzüglich Korrekturen in die Wege zu leiten - allenfalls auch rückwirkend für bereits geleistete zu hohe Akontozahlungen.
Es ist wohl müßig darauf hinzuweisen, dass Sie außerdem nach wie vor die Akonti ungerechtfertigt vom falschen Betriebskostenjahr weg berechnen. Der Sachverhalt liegt in den inzwischen anhängigen Mietrechtsverfahren auf und wird gegebenenfalls Gegenstand diesbezüglicher gerichtlicher Entscheidungen sein.
Mit Ihnen vorliegender Vollmacht meiner Ehefrau/Ihrer Mieterin Hanna Kuchta und für die durch die Erhöhung betroffene Wohnung 1140 Wien, Nikischgasse 8/13 teile ich Ihnen außerdem mit, dass der Mietzins (nun auch aus diesem Aspekt betrachtet) nur unter Vorbehalt der folgenden rechtlichen Klärung und darauf basierenden allfälligen Rückforderung geleistet wird. Die Klärung der Sachlage wird - falls keine vollständige und nachvollziehbare Korrektur durch Sie erfolgt - zu gegebener Zeit in die Wege geleitet werden.
Gerhard Kuchta
Tags:
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 16. Oktober 2017 08:55
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Zu hohes Betriebskosten-Akonto für 2017
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender,
danke für Ihre Nachricht.
Wir werden Ihr Anliegen so rasch als möglich bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Das dazu heute eingetroffene Schreiben von Wiener Wohnen.
Aber bitte beachten Sie weiterhin den o.a. Hinweis des Mieterbeirats zu dieser Rückerstattung!
Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement <bm@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 23. Oktober 2017 13:58
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: Gerhard Kuchta - Zu hohes Betriebskosten-Akonto für 2017; SAP 1391 3152
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Herr Hofrat Ing. Josef Neumayer hat Ihre E-Mail vom 13.10.2017 an das Beschwerdemanagement mit der Bitte weiterleitet, Ihnen direkt zu antworten.
Nach Rücksprache mit den damit befassten Organisationseinheiten erlauben wir uns mitzuteilen, dass das Betriebskosten a conto für 2017 rückwirkend auf den zulässigen Wert herabgesetzt wird.
Detailinformationen an alle Mieterinnen und Mieter erfolgen gesondert.
Wiener Wohnen entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten und verbleibt
mit freundlichen Grüßen
Brigitta Müllner
Dezernatsleiterin Stv. Beschwerdemanagement
Stadt Wien - Wiener Wohnen
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ACHTUNG! WICHTIGER HINWEIS des Mieterbeirats dazu:
Wir empfehlen Ihnen dennoch DRINGEND, nach Absenkung des Betriebskostenakontos bzw. Rückvergütung für die vergangenen Monate diese Beträge NICHT auszugeben, sondern sich vielmehr per August des nächsten Jahres auf stattliche NACHZAHLUNGEN für das Abrechnungsjahr 2017 einzustellen, die seitens Wiener Wohnen voraussichtlich zu erwarten sind.
Natürlich werden auch diese Betriebskosten neuerlich auf Mieterseite beeinsprucht werden, was aber nichts an den erforderlichen zu leistenden Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung ändert.
Die (ungeachtet dessen erfolgte) Beeinspruchung des zu hohen Akontos und die Rückforderung hatte verfahrenstaktische Gründe.
Hier auch ein AUSHANG in den Schaukästen dazu.
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