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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


Miniaturansicht

Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Montag, 31. Juli 2023 18:07
An: Stadträtin Kathrin Gaal
Cc: Wiener Bürgermeister; Wiener Wohnen; Schlichtungsstelle; Stadtrechnungshof Wien; Ernst Schreiber
Betreff: Datenträger für die Jahresabrechnung von Wiener Wohnen
 
Sehr geehrte Frau Stadträtin Gaal,
 
anlässlich der heutigen Abgabe eines leider notwendigen neuerlichen Antrags gegen eine Betriebskostenabrechnung von Wiener Wohnen bei der Wiener Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten wurde durch ein Telefonat der Mitarbeiterin im Infopoint mit der zuständigen Sachbearbeiterin evident, dass es im Zuge von Einreichungen solcher Anträge nicht gestattet ist, USB-Sticks mit der Belegsammlung zur Jahresabrechnung vorzulegen - und es den Mitarbeitern der Schlichtungsstelle untersagt ist, solche entgegenzunehmen.
 
Dies ist insoweit spannend, als ja schließlich die Unternehmung der Stadt Wien Wiener Wohnen dazu übergegangen ist, ausschließlich USB-Sticks statt früher CD's oder DVD's (die von der Schlichtungsstelle nach wie vor angenommen werden) mit der Belegsammlung zur jeweiligen Jahresabrechnung anzubieten - immerhin zu einem Kostenersatz von derzeit 13,08 EUR brutto!
 
Vielleicht können Sie - als immerhin politische Zuständige für BEIDE hier angesprochenen Bereiche der Stadt - diesbezüglich Klarheit herbeiführen! 
 
Denn so wie heute erlebt sieht es ja fast danach aus, als sollten mit so einer Vorgehensweise ausgerechnet Mietern im sozialen Wohnbau der Stadt Wien absichtlich Verfahrenseinreichungen bei falschen Betriebskostenabrechnungen von Wiener Wohnen erschwert werden.
 
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen
 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement
Gesendet: Mittwoch, 2. August 2023 16:10
An: Gerhard Kuchta
Betreff: Ihre E-Mail vom 31.07.2023, 215181/2023, SAP 16792338
 

Sehr geehrter Herr Kuchta,

 

Ihre E-Mail vom 31.07.2023 an die Präsidialabteilung des Herrn Bürgermeisters Dr. Michael Ludwig, das Büro der Frau Vizebürgermeisterin und amtsführenden Stadträtin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, Kathrin Gaál, sowie weitere Adressaten wurde uns zur Beantwortung übergeben.

 

Dazu können wir Ihnen nach Rücksprache mit dem zuständigen Dezernat Mietrechtssupport mitteilen, dass die Magistratsabteilung 50 – Schlichtungsstelle niemals USB-Sicks annimmt. Notwendige Verfahrensunterlagen müssen entweder per E-Mail oder in Papierform übermittelt werden. Dies gilt sowohl für eine Antragstellerin / einen Antragssteller als auch für die/den Antragsgegner*in.

 

Bei Rückfragen zu Schlichtungsstellenverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Dezernat Mietrechtssupport gerne unter unserer Service-Nummer 05 75 75 75 oder per E-Mail an kanzlei-west@wrw.wien.gv.at zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen  

XXX

Referentin

Dezernat Beschwerdemanagement

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 2. August 2023 16:50
An: WrW Dezernat Beschwerdemanagement
Cc: Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Bürgermeister; Schlichtungsstelle; Stadtrechnungshof Wien; Ernst Schreiber
Betreff: AW: Ihre E-Mail vom 31.07.2023, 215181/2023, SAP 16792338
 
Sehr geehrte Frau XXX,
 
vielen Dank für Ihr heutiges Mail, in welchem auch Sie (nach Rücksprache mit dem zuständigen Dezernat Mietrechtssupport) bestätigen, dass die Magistratsabteilung 50 – Schlichtungsstelle niemals USB-Sicks annimmt. Das deckt sich mit dem, was unsererseits in Erfahrung gebracht wurde.
 
Allerdings ist Ihr Zusatz "Notwendige Verfahrensunterlagen müssen entweder per E-Mail oder in Papierform übermittelt werden." so nicht ganz zutreffend. Denn am Montag, den 31.7.2023 wurde am Infopoint der Wiener Schlichtungsstelle - nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter - sehr wohl ein unveränderlicher Datenträger zu unserem eingebrachten Antrag mit der elektronischen Belegsammlung angenommen! Dafür haben wir auch schon eine schriftliche Bestätigung in der inzwischen erhaltenen Kopie des Einbringens aufgrund des weiteren Schriftverkehrs.
 
Hierzu ist auch auf die recht eindeutigen Bestimmungen des geltenden Außerstreitgesetzes zu verweisen:
 
§ 16. (1) Das Gericht (Anm.: gilt daher sinngemäß auch für die vorgeschaltete Schlichtungsstelle) hat von Amts wegen dafür zu sorgen, dass alle für seine Entscheidung maßgebenden Tatsachen aufgeklärt werden, und sämtliche Hinweise auf solche Tatsachen entsprechend zu berücksichtigen.
(2) Die Parteien haben vollständig und wahrheitsgemäß alle ihnen bekannten, für die Entscheidung des Gerichtes maßgebenden Tatsachen und Beweise vorzubringen beziehungsweise anzubieten und alle darauf gerichteten Fragen des Gerichtes zu beantworten.
 
§ 31. (1) Zur Feststellung des Sachverhalts kann jedes dafür geeignete Beweismittel verwendet werden.
(2) Das Gericht kann auch dann Beweise aufnehmen und Erkundigungen einholen, wenn sich alle Parteien dagegen aussprechen oder wenn das Gericht begründete Bedenken gegen Tatsachen hegt, die gesetzlich vermutet werden oder für die ein Beweismittel vorhanden ist, das vollen Beweis macht.
 
Daher wird es aufgrund Ihrer Ausführungen umso spannender, weshalb Wiener Wohnen für die Belegsammlung offenbar ihren Mietern - gegen Entgelt (!) - neuerdings nur Informationsträger anbietet, die diesen Anforderungen NICHT genügen, oder aber umgekehrt die Wiener Schlichtungsstelle die Anweisung hat, Beweismittel in einem Verfahren nach Außerstreitgesetz zurückzuweisen, die sehr wohl den Anforderungen dieses Gesetzes gerecht werden!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen
 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement
Gesendet: Freitag, 11. August 2023 16:04
An: Gerhard Kuchta
Betreff: zur E-Mail vom 02.08.2023 SAP 16792338

Sehr geehrter Herr Kuchta,

um interessierten Mieter*innen zu ermöglichen, die Abrechnungen etwa einfach zuhause am PC lesen zu können, bietet Wiener Wohnen als freiwillige Serviceleistung Sticks mit den entsprechenden Daten an. Mit diesem Angebot soll die Auseinandersetzung mit den komplexen Unterlagen erleichtert werden.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Referent

Dezernat Beschwerdemanagement

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Freitag, 11. August 2023 18:21
An: WrW Dezernat Beschwerdemanagement
Cc: Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Bürgermeister; Schlichtungsstelle; Stadtrechnungshof Wien; Ernst Schreiber
Betreff: AW: zur E-Mail vom 02.08.2023 SAP 16792338


Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihr heutiges Mail - das allerdings die gestellte Frage in keiner Weise beantwortet!

Dass Wiener Wohnen interessierten Mietern Datenträger mit der Belegsammlung des jeweiligen Abrechnungsjahres anbietet, um diese zu Hause am PC lesen zu können, ist ja durchaus begrüßenswert - übrigens nicht nur aus Sicht der Mieter, sondern insbesondere auch der von Wiener Wohnen, da dort wohl kaum die hinreichende personelle Kapazität besteht, um einer Einschau vor Ort bei Wiener Wohnen in die Originalbelege bzw. die Ausdrucke dieser Belege (wie es das Mietrechtsgesetz andernfalls vorsieht) bei so einer großen Mieterzahl auch nur annähernd nachzukommen.

Die Frage war ja - Zitat aus meinem vorangegangenen (hier noch einmal beigefügten) Mail: .... weshalb Wiener Wohnen für die Belegsammlung offenbar ihren Mietern - gegen Entgelt (!) - neuerdings nur Informationsträger anbietet, die diesen Anforderungen NICHT genügen, oder aber umgekehrt die Wiener Schlichtungsstelle die Anweisung hat, Beweismittel in einem Verfahren nach Außerstreitgesetz zurückzuweisen, die sehr wohl den Anforderungen dieses Gesetzes gerecht werden!

Und diese Frage harrt nach wie vor einer BEANTWORTUNG!

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement
Gesendet: Donnerstag, 17. August 2023 09:26
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Betreff: zur E-Mail vom 14.08.2023 SAP 16792338

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Alle Mieter*innen erhalten von uns die Kurzfassung der Abrechnung. Die Langfassung finden Sie bei einer Hausbesorgerin bzw. bei einem Hausbesorger. Sollte es in einer Wohnhausanlage keine Hausbesorgerin bzw. keinen Hausbesorger geben bzw. kann die Abrechnung an keiner geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter*innen aufgelegt werden, liegt die Langfassung in unserem Service-Center in 1030, Rosa-Fischer-Gasse 2 bereit.

Auf Wunsch können, wie vom Mietrechtsgesetz vorgegeben und entsprechend der Judikatur des Obersten Gerichtshofs , innerhalb von sechs Monaten ab Abrechnung die Originalrechnungen eingesehen, kontrolliert und die Herstellung und Ausfolgung von Kopien gegen Kostenersatz verlangt werden. In diesen Fällen ersuchen wir aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Informationen dazu sind auch unserer Homepage (https://www.wienerwohnen.at/mieterin/wohnkosten/betriebskostenabrec...) zu entnehmen.

Was die Verrechnung von Kosten betrifft, so verweise ich auf § 21 Abs. 3 des Mietrechtsgesetzes, wonach auf Verlangen einer Hauptmieterin/eines Hauptmieters Abschriften von der Abrechnung und (oder) den Belegen auf ihre/seine Kosten anzufertigen sind.

Zu den gesetzlichen Vorgaben für Verfahren vor der Schlichtungsstelle kann Wiener Wohnen als Hausverwaltung keine Auskunft geben. Diesbezüglich ersuche ich Sie, sich direkt an die Schlichtungsstelle zu wenden.

Ich hoffe, ich konnte Sie ausreichend informieren!

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Referent

Dezernat Beschwerdemanagement

Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Gesendet: Sonntag, 20. August 2023 09:38
An: Stadträtin Kathrin Gaal
Cc: Wiener Bürgermeister; WrW Dezernat Beschwerdemanagement; Schlichtungsstelle; Stadtrechnungshof Wien; Ernst Schreiber
Betreff: WG: zur E-Mail vom 14.08.2023 SAP 16792338
 
Sehr geehrte Frau Stadträtin Gaal,
 
da Wiener Wohnen offenbar nicht gewillt ist, eine tatsächliche Antwort darauf zu geben, warum seit geraumer Zeit problematische USB-Sticks statt CD's bzw. DVD's mit der Belegsammlung zur Jahresabrechnung ausgegeben werden - und seitens der Schlichtungsstelle bisher keine Stellungnahme zur aufgeworfenen Frage eingelangt ist, wenden wir uns neuerlich an Sie als politische Bereichszuständige, um hier Licht ins Dunkel zu bringen.
 
Schließlich haben wir erst diese Woche den Datenträger zur Jahresabrechnung 2022 erhalten - wieder einen USB-Stick mit einem Begleitschreiben, in welchem auf die Veränderbarkeit der Daten hingewiesen wird und dem Empfänger teils recht merkwürdige Sicherungsmaßnahmen für die Daten empfohlen werden.
 
Es hat den Anschein, als würde Wiener Wohnen eine Bestreitungsmöglichkeit für die Authentizität der übergebenen Daten in einem allfälligen Mietrechtsverfahren bei Beeinspruchung der Abrechnung durch Mieter suchen. Schließlich ist aktenkundig, dass wir auch schon einmal zu ein- und derselben Buchung von Wiener Wohnen sage und schreibe drei verschiedene Rechnungsversionen vorgelegt bekamen. 
 
Und warum die Schlichtungsstelle bestimmte Beweismittel nicht annimmt, wurde ebenfalls bisher nicht beantwortet!
 
Daher ersuchen wir Sie zu der Thematik um direkte Stellungnahme - auch weil wir von Herrn Wiederkehr gestern gehört haben, dass Politikerinnen und Politiker von Bezirksebene bis zum Gemeinderat täglich für die Bevölkerung da sind!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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