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Hugo Breitner Hof
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Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Tags:
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Ihre E-Mail vom 31.07.2023 an die Präsidialabteilung des Herrn Bürgermeisters Dr. Michael Ludwig, das Büro der Frau Vizebürgermeisterin und amtsführenden Stadträtin für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, Kathrin Gaál, sowie weitere Adressaten wurde uns zur Beantwortung übergeben.
Dazu können wir Ihnen nach Rücksprache mit dem zuständigen Dezernat Mietrechtssupport mitteilen, dass die Magistratsabteilung 50 – Schlichtungsstelle niemals USB-Sicks annimmt. Notwendige Verfahrensunterlagen müssen entweder per E-Mail oder in Papierform übermittelt werden. Dies gilt sowohl für eine Antragstellerin / einen Antragssteller als auch für die/den Antragsgegner*in.
Bei Rückfragen zu Schlichtungsstellenverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Dezernat Mietrechtssupport gerne unter unserer Service-Nummer 05 75 75 75 oder per E-Mail an kanzlei-west@wrw.wien.gv.at zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Referentin
Dezernat Beschwerdemanagement
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement
Gesendet: Freitag, 11. August 2023 16:04
An: Gerhard Kuchta
Betreff: zur E-Mail vom 02.08.2023 SAP 16792338
Sehr geehrter Herr Kuchta,
um interessierten Mieter*innen zu ermöglichen, die Abrechnungen etwa einfach zuhause am PC lesen zu können, bietet Wiener Wohnen als freiwillige Serviceleistung Sticks mit den entsprechenden Daten an. Mit diesem Angebot soll die Auseinandersetzung mit den komplexen Unterlagen erleichtert werden.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Referent
Dezernat Beschwerdemanagement
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Freitag, 11. August 2023 18:21
An: WrW Dezernat Beschwerdemanagement
Cc: Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Bürgermeister; Schlichtungsstelle; Stadtrechnungshof Wien; Ernst Schreiber
Betreff: AW: zur E-Mail vom 02.08.2023 SAP 16792338
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihr heutiges Mail - das allerdings die gestellte Frage in keiner Weise beantwortet!
Dass Wiener Wohnen interessierten Mietern Datenträger mit der Belegsammlung des jeweiligen Abrechnungsjahres anbietet, um diese zu Hause am PC lesen zu können, ist ja durchaus begrüßenswert - übrigens nicht nur aus Sicht der Mieter, sondern insbesondere auch der von Wiener Wohnen, da dort wohl kaum die hinreichende personelle Kapazität besteht, um einer Einschau vor Ort bei Wiener Wohnen in die Originalbelege bzw. die Ausdrucke dieser Belege (wie es das Mietrechtsgesetz andernfalls vorsieht) bei so einer großen Mieterzahl auch nur annähernd nachzukommen.
Die Frage war ja - Zitat aus meinem vorangegangenen (hier noch einmal beigefügten) Mail: .... weshalb Wiener Wohnen für die Belegsammlung offenbar ihren Mietern - gegen Entgelt (!) - neuerdings nur Informationsträger anbietet, die diesen Anforderungen NICHT genügen, oder aber umgekehrt die Wiener Schlichtungsstelle die Anweisung hat, Beweismittel in einem Verfahren nach Außerstreitgesetz zurückzuweisen, die sehr wohl den Anforderungen dieses Gesetzes gerecht werden!
Und diese Frage harrt nach wie vor einer BEANTWORTUNG!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement
Gesendet: Donnerstag, 17. August 2023 09:26
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Betreff: zur E-Mail vom 14.08.2023 SAP 16792338
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Alle Mieter*innen erhalten von uns die Kurzfassung der Abrechnung. Die Langfassung finden Sie bei einer Hausbesorgerin bzw. bei einem Hausbesorger. Sollte es in einer Wohnhausanlage keine Hausbesorgerin bzw. keinen Hausbesorger geben bzw. kann die Abrechnung an keiner geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter*innen aufgelegt werden, liegt die Langfassung in unserem Service-Center in 1030, Rosa-Fischer-Gasse 2 bereit.
Auf Wunsch können, wie vom Mietrechtsgesetz vorgegeben und entsprechend der Judikatur des Obersten Gerichtshofs , innerhalb von sechs Monaten ab Abrechnung die Originalrechnungen eingesehen, kontrolliert und die Herstellung und Ausfolgung von Kopien gegen Kostenersatz verlangt werden. In diesen Fällen ersuchen wir aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Informationen dazu sind auch unserer Homepage (https://www.wienerwohnen.at/mieterin/wohnkosten/betriebskostenabrec...) zu entnehmen.
Was die Verrechnung von Kosten betrifft, so verweise ich auf § 21 Abs. 3 des Mietrechtsgesetzes, wonach auf Verlangen einer Hauptmieterin/eines Hauptmieters Abschriften von der Abrechnung und (oder) den Belegen auf ihre/seine Kosten anzufertigen sind.
Zu den gesetzlichen Vorgaben für Verfahren vor der Schlichtungsstelle kann Wiener Wohnen als Hausverwaltung keine Auskunft geben. Diesbezüglich ersuche ich Sie, sich direkt an die Schlichtungsstelle zu wenden.
Ich hoffe, ich konnte Sie ausreichend informieren!
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Referent
Dezernat Beschwerdemanagement
Gerhard Kuchta
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