Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.4.2015 - also vorige Woche - läuteten an unserer Wohnungstür (Nikischgasse 8/13) zwei Installateure, die über Auftrag von Wiener Wohnen wegen eines angeblichen Wassermehrverbrauchs in unserer Stiege die Wasserentnahmestellen in den Mietobjekten auf Dichtheit überprüfen sollten.
Da ich nicht schreckhaft bin - und so eine Überprüfung bei einem unerklärlich höheren Wasserverbrauch durchaus sinnvoll ist - habe ich den Zutritt zur Wohnung gestattet. Es konnte in unserem Mietobjekt keine Undichtheit oder sonstige Erklärung für den Mehrverbrauch gefunden werden.
Anzumerken ist aber, dass vor dieser Überprüfung keinerlei Ankündigung dieser Maßnahme durch Wiener Wohnen stattgefunden hat - weshalb auch, laut Auskunft des einen Arbeiters, vorsichtige Mieter den Zutritt zu ihrer Wohnung verwehrt haben. Angesichts der Gefahr von Einschleichversuchen eine durchaus berechtigte Vorsichtsmaßnahme der Mieter, wenn eine diesbezügliche Information durch den Vermieter fehlt!
Nun erst befinden sich in unserer Stiege Ankündigungen (wieder nicht durch Wiener Wohnen, sondern durch die beauftragte Firma) einer - neuerlichen - Überprüfung am 13.5.2015. Wobei sich nicht nur die Frage ergibt, ob die schon besuchten Mieter dann neuerlich zu Hause sein müssen (doch hoffentlich nicht, ein Hinweis wäre diesbezüglich zweckdienlich gewesen), sondern auch nach der Verrechnung der anfallenden und zu einem Gutteil vermeidbaren Kosten für diese Überprüfung.
Insbesondere weil schon im Vorjahr so eine Überprüfung stattgefunden hat - offenbar ohne Auffinden einer Ursache, sonst wäre die Wiederholung der Maßnahme wohl mit einiger Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen. Daher fragt sich, ob man bei der Überprüfung und dem Vergleich des Wasserverbrauchs berücksichtigt hat, dass sich auf unserer Stiege nicht nur eine Waschküche befindet, sondern von dem Wasserzähler unter Umständen auch Zuleitungen zum Heizhaus der Energiecomfort über uns im Giebelboden führen, die gegebenenfalls auch einen Mehrverbrauch (in welcher Höhe?) verursachen.
Wir werden daher die Verrechnung für die Aktion im Auge behalten (ggf. auch beeinspruchen) und ersuchen Sie dringend, in Hinkunft solche Maßnahmen mit der gebotenen Professionalität abzuwickeln.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)