Von: Ernst Schreiber *EXTERN* [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Mittwoch, 31. Oktober 2007 13:05
An: Winter Herbert
Betreff: Mietzinsvorschreibung
Sehr geehrter Herr Winter,
ich ersuche Sie, sich die Zinsvorschreibung August 2007 für die von mir gemietete Wohnung, 1140 Wien, Deutschordenstrasse 14/12, anzuschauen und mir die Unklarheiten zu erklären.
1) Warum wurde mir kein HMZ in Rechnung gestellt?
2) Warum wurde das Betriebskostenakonto nur mit brutto Euro 106,11 verrechnet?
Nachdem die Vorschreibung Mai 2007 auch nicht gestimmt hat (für das zuviel verrechnete Betriebskostenakonto Jänner bis April 2007 wurden zwei Monate beim HMZ korrigiert, die beiden anderen Monate konnten nicht berichtigt werden, weil sonst das komplette Datenverarbeitungssystem der Gemeinde Wien massiv beeinträchtigt worden wäre - siehe Ihr Mail vom 2.5.2007), kontrollierte ich auch die Vorschreibungen des abgelaufenen Jahres (2006).
Die Vorschreibungen von Jänner bis Juli 2006 betrugen immer Euro 281,88 pro Monat. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch einen größeren Betrag (rd. Euro 2.000,- von Wiener Wohnen zu bekommen hatte (Versicherungsentschädigung wegen Brand vom 7.1.2006), habe ich die Zinsvorschreibungen für Juni und Juli 2006 nicht zeitgerecht bezahlt. Im Juli 2007 bekam ich von Wiener Wohnen eine Terminmahnung mit Androhung gerichtlicher Schritte über Euro 530,16. Ich wunderte mich damals, wieso ein geringerer Betrag als zwei Monatsmieten (Euro 563,76) gemahnt wurden. Nunmehr musste ich feststellen, dass ich mit 19,- Mahngebühr belastet wurde und dass das geringere Betriebskostenakonto die gleiche Summe ausmacht wie das Guthaben der Betriebskosten gemäß Jahresabrechnung 2004.
Sollte meine Annahme stimmen, ersuche ich Sie, die mir verrechneten Mahnkosten umgehend wieder gutschreiben zu lassen. Zusätzlich ersuche ich Sie um eine Begründung, warum das Guthaben erst Jahre später berücksichtigt wurde. Hätte ich nämlich die monatlichen Vorschreibungen fristgerecht bezahlt, würde das Guthaben vielleicht heute auch noch bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
E. Schreiber