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Hugo Breitner Hof
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Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Freitag, 16. September 2016 12:02
An: Dr. Gertrude Brinek (Volksanwältin); minister.justiz@bmj.gv.at
Cc: MA 50; josef.neumayer@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; kurt.stuerzenbecher@spoe.at; georg.niedermuehlbichler@spoe.at; david.ellensohn@gruene.at; johann.gudenus@fpoe.at; guenter.kasal@fpoe-wien.at; gernot.bluemel@wien.oevp.at; wolfgang.ulm@wien.oevp.at; beate.meinl@neos.eu; ruth.becher@parlinkom.gv.at; reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at; eva.glawischnig@gruene.at; parlamentsklub@fpoe.at; parlamentsklub@neos.eu; parlamentsklub@teamstronach.at; christian.mayr@wienerzeitung.at; office@datum.at; wien@derstandard.at; andreas.koller@salzburg.com; redaktion@kleinezeitung.at; martin.stuhlpfarrer@diepresse.com; alexander.schoenherr@kronenzeitung.at; office@puls4.com; florian.tietze@atv.at; florian.skrabal@dossier.at; julia.herrnboeck@nzz.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
Betreff: Verspätete Rückforderung von Wohnbeihilfen in der Folge eines § 18-Verfahrens
Sehr geehrte Frau Volksanwältin Doktor Brinek,
sehr geehrter Herr Bundesminister Doktor Brandstetter,
anbei übermittle ich Ihnen eine Beschwerde und einen Gesetzesvorschlag zum o.a. Betreff
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Tags:
Sehr geehrte Frau Müllner,
vielen Dank für Ihr gestriges (hier beigefügtes) Mail.
Wie ohnehin aus unserem Mail klar ersichtlich ist, haben wir Wiener Wohnen in Cc. angeschrieben - da Wiener Wohnen nebst der Wiener Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten im Grund genommen der Verursacher der hier überhaupt zum Anlass gewordenen Misere ist. Und es ist eben nicht unsere Art, hinter dem Rücken von Beteiligten über diese zu reden oder zu schreiben.
Wenn Sie zum Inhaltlichen meinen, dass die Endabrechnung der Dachgeschosswohnungen und die der Sanierung gemäß § 18 Mietrechtsgesetz vollkommen unabhängig zu betrachten sind, da unterschiedliche Formalvorgaben und Förderungen zum Tragen kommen: Das hätten wir eigentlich auch vermutet - und daher wäre zu klären, weshalb im Zuge der Endabrechnung der Sanierung gemäß § 18 Mietrechtsgesetz dann eine Fülle an Rechnungen präsentiert worden ist, die bei genauerem Hinsehen die Errichtung der Dachgeschosswohnungen betreffen.
Wiener Wohnen ist zwar zu den Verfahren nicht Antragsteller - doch wäre es ausgesprochen interessant, wie zeitnah (oder nicht!) die MA 50 von den - noch nicht einmal rechtskräftig entschiedenen und schon daher, aber auch punkto der unterschiedlichen Rückzahlungshöhen betragsmäßig gar nicht nachvollziehbaren - geleisteten Rückzahlungen durch Wiener Wohnen in Kenntnis gesetzt worden ist.
Abschließend möchten wir Sie - für die nächsten allfälligen Auskünfte in solchen Belangen - darauf hinweisen, dass die Schlichtungsstelle für Wohnrechtsangelegenheiten für Wohnbeihilfeverfahren und im Zuge dessen erlassene Bescheide gar nicht zuständig ist, sondern - wie in der Rechtsmittelbelehrung zum Bescheid ohnehin angeführt - das Verwaltungsgericht. Die Einreichung der Beschwerde hat bei der MA 50 / Gruppe Wohnbeihilfe zu erfolgen - nicht bei der Schlichtungsstelle für Wohnrechtsangelegenheiten.
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Von: BV 14
Gesendet: Donnerstag, 02. November 2017 10:13
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: Hugo Breitner Hof
BV 14 - zu A 1484/90
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Es hat zwar lange gedauert, aber ich habe nun eine Antwort aus dem Stadtratbüro erhalten, die ich Ihnen gerne weiterleite.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kalchbrenner
Bezirksvorsteherin Penzing
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