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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: michael.ludwig@gws.wien.gv.at
CC: buergermeister@magwien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; christine.marek@oevp.at; bernhard.dworak@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; mieterecho@gmx.at; office@wmbr.at; asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; waltraud.roehsl@chello.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Verrechnung von Vandalismusschäden als Betriebskosten
Date: Wed, 18 May 2011 12:13:47 +0200

 
Sehr geehrter Herr Stadtrat Doktor Ludwig,
 
auf der Seite http://www.mieterecho.at/db_comment_einzel.php?recordID=498 ist ein Brief von Ihnen - offenbar an Mieter eines Wiener Gemeindebaus gerichtet - veröffentlicht, in dem Sie den Einsatz einer Videoüberwachung argumentieren, und wo es auf Seite 1 wörtlich heißt:
 
"Solche Beschädigungen ziehen mitunter hohe Kosten nach sich, die teilweise über die Betriebskosten abgerechnet werden müssen." (Zitat Ende)
 
Da ich vor wenigen Tagen die von Wiener Wohnen angebotene Schulung zur Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnung besucht und dort andere Informationen zu dem Thema erhalten habe, bin ich nun - wohl nachvollziehbar - verunsichert und ersuche Sie um Aufklärung darüber, in welchen Fällen die von Ihnen angesprochenen Vandalismusschäden im Rahmen der Betriebskosten verrechnet werden bzw. auch laut Mietrechtsgesetz und aktueller Judikatur tatsächlich verrechnet werden dürfen.
 
Besteht nicht gemäß § 23 (1) MRG, der da lautet "Die Hausbetreuung umfaßt die Reinhaltung und Wartung jener Räume des Hauses, die von allen oder mehreren Hausbewohnern benützt werden können, solcher Flächen und Anlagen der Liegenschaft und der in die Betreuungspflicht des Liegenschaftseigentümers fallenden Gehsteige einschließlich der Schneeräumung sowie die Beaufsichtigung des Hauses und der Liegenschaft." vielmehr die Gefahr, dass Wiener Wohnen eines Tages im Rahmen einer durchaus zulässigen Auslegung des Gesetzes von der heutigen Zusage abrücken könnte, keine Verrechnung für die Videoüberwachung durchzuführen und die Mieter dadurch mit dann höheren Betriebskosten belastet sein könnten? Der Hauseigentümer Wiener Wohnen würde sich dadurch Kosten aus Vandalismusschäden ersparen (die laut meinem Informationsstand vom Hauseigentümer aus dem Hauptmietzins zu finanzieren wären, nicht über die Betriebskosten zu Lasten der Mieter), die Mieter würden dafür finanziell aufkommen müssen ...!

Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir die Zusatzfrage, wie die Stromversorgung der Videoanlagen derart gestaltet wurde, dass deren Verbrauch nicht über den Beleuchtungsstrom der Wohnhausanlage abgerechnet wird. 

 

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)

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Detail am Rande:

Rein zufällig handelt es sich bei der hier angesprochenen Schulungsveranstaltung um jene, die teilweise zeitgleich zur Rathaus-Gala für Mieterbeiräte stattgefunden hat.

 

Es ist doch manchmal ganz praktisch, wenn man bei der Wahl "Wissen oder Wiener Schnitzel?" seine Prioritäten richtig setzt ...

 

 

From: politik@henriettefrank.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: AW: Verrechnung von Vandalismusschäden als Betriebskosten
Date: Mon, 23 May 2011 08:50:00 +0200


Sehr geehrter Herr Kuchta!

Ich bin überzeugt, dass Sie den von mir verlangten Kontrollamtsbericht (http://www.kontrollamt.wien.at/ausschuss/04/04-19-KA-III-K-6-10.pdf) gelesen haben. Es ging mir hier neben allen Problemen, die mit einer Sanierung des Hauses einhergehen, vor allem auch darum, dass extrem hohe Mietzinsreserve-Minusstände ausgewiesen sind. Das Kontrollamt hat nun festgestellt, dass den Mietern lediglich jene Kosten angelastet werden dürfen, die zum Erhalt des Hauses bzw. zur Sicherung von Personen getätigt werden. Kosten, die allein der Verschönerung dienen (eventuell ausmalen, …) – vor allem auch bei leer stehenden Wohnungen, die adaptiert werden – sind nicht Gegenstand von Kosten zu Lasten der Mieter.

Vielleicht ist dieser Beitrag eine Hilfestellung.

Mit freundlichen Grüßen

Henriette Frank
Landtagsabgeordnete & Gemeinderätin

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: politik@henriettefrank.at
CC: asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; ludwig-rymski@hotmail.com; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: AW: Verrechnung von Vandalismusschäden als Betriebskosten
Date: Mon, 23 May 2011 16:47:14 +0200



Sehr geehrte Frau Gemeinderätin Frank,
 
vielen Dank für den Hinweis.
 
Der Kontrollamtsbericht ist uns bekannt (den Hinweis-Link darauf habe ich soeben verbessert) - und er bestätigt auch grundsätzlich unsere Kritik.
 
Ähnliche Äußerungen haben uns ja zur gegenständlichen Anfrage an Dr. Ludwig, aber insbesondere zu unserer Nachfrage bezüglich der aktuellen Hauptmietzinsreserve für unsere Wohnhausanlage veranlasst. 
 
Wir teilen die Meinung laut Kontrollamtsbericht bezüglich der Zuordnung von Kosten für "Verschönerungen" (keine Hauptmietzins-Erhaltungsaufwände).
Und keinesfalls kann es sich hier - nach unserer Meinung - um Betriebskosten handeln.
 

  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)

 

Die heute (18.7.2011) eingetroffene Stellungnahme von Wiener Wohnen dazu.

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at
CC: daniela.strassl@wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; christine.marek@oevp.at; dworak@kutzendoerfer.at; politik@henriettefrank.at; post@bv14.wien.gv.at; franz.lerch@bev.gv.at; wolfgang.krisch@gruene.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at (Adressierungsfehler, nachträglich versendet); ludwig-rymski@hotmail.com; walter3101@yahoo.de; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at
Subject: Videoüberwachung und Verrechnung von Vandalismusschäden
Date: Mon, 1 Aug 2011 09:38:00 +0200  

 


Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 18.7.2011 - unter anderem zum Thema Videoüberwachung und Verrechnung von Vandalismusschäden:

  
Sie schreiben: "Selbstverständlich erfolgt die Beseitigung der typischen Vandalismusschäden, welche sich in Sachbeschädigungen manifestieren durch Wiener Wohnen als Hauseigentümerin aus den Mitteln der Hauptmietzinseinnahmen. Es kann jedoch immer wieder vorkommen, dass im Zuge eines Vandalenaktes auch Verschmutzungen der allgemeinen Teile des Hauses oder der Grünflächen auftreten, welche sodann einen höheren Reinigungsaufwand auslösen welcher - so kein konkreter Verursacher festgestellt werden kann - den Mietern als Betriebskosten verrechnet werden muss. Auch ein erhöhter Pflegebedarf der Grünanlagen kann durch Vandalismusakte hervorgerufen werden."

 

Vielen Dank für die Klarstellung bezüglich der Verwendung des Hauptmietzinses - und nicht der Belastung der Mieter über die Betriebskosten. Allerdings sind uns auch bezüglich der Verschmutzungen der allgemeinen Teile des Hauses oder der Grünflächen - abgesehen von der Beseitigung ekelerregender Verschmutzung - keine extra verrechenbaren Betriebskostenbestandteile bekannt, da hier Pauschalbeträge zur Anwendung kommen. Die Reinigungskosten der allgemeinen Teile des Hauses werden z.B. nach den Quadratmetern der Wohnnutzfläche berechnet, nicht nach dem Verschmutzungsgrad. Dem entsprechend ersuchen wir Sie, in Hinkunft mißverständliche oder gar unrichtige Äußerungen gegenüber der Presse zu unterlassen bzw. für entsprechende Richtigstellungen zu sorgen

  

 

Sie schreiben: "Hinsichtlich Ihrer Befürchtung betreffend der Installation von Videoüberwachungsanlagen darf mitgeteilt werden, dass dies nach gegenwärtigem Stand nicht geplant ist und auch keine entsprechenden Vorrichtungen in Ihrem Hause installiert sind.

Die Frage hinsichtlich etwaiger hiedurch erwachsener Stromkosten und deren Verrechnung ergibt sich demgemäß für Ihre Wohnhausanlage nicht."

 

Da Sie schreiben "nach gegenwärtigem Stand nicht geplant" und Wiener Wohnen offenbar dazu übergeht, Videoanlagen dort zu installieren, wo eine Genehmigung der Datenschutzkommission erwirkt werden kann - und anscheinend nicht mehr so sehr dem geäußerten Mieterwunsch entsprechend (abgesehen von der Problematik, wie dieser erhoben wird), ersuchen wir Sie neuerlich um Beantwortung der Frage, wie die Stromversorgung der Videoanlagen derart gestaltet wurde, dass deren Verbrauch nicht über den Beleuchtungsstrom der Wohnhausanlage abgerechnet wird. Dass die Antwort unter dem Aspekt "Das geht Euch eh nichts an" bisher verweigert wurde, lässt uns bezüglich der Aussage "Die Kosten für den Ausbau der Videoüberwachung und den laufenden Betrieb werden zur Gänze von Wiener Wohnen getragen. Die Mieterinnen und Mieter werden nicht belastet"  sehr nachdenklich werden. Daher unser neuerliches Ersuchen.

  

 

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

 

hochachtungsvoll

  

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

 

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