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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Heute wurde seitens dreier Antragsteller der hier nachzulesende Rekurs (quasi eine "Berufung") gegen den o.a. Sachbeschluss beim zuständigen Bezirksgericht Fünfhaus eingereicht.

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Antworten auf diese Diskussion

 

Die Beantwortung von Wiener Wohnen und der daraus resultierende Folgeauftrag des Gerichts.

 

 

Die Bekanntgabe von Wiener Wohnen dazu vom 26.3.2013.

 

 

Schreiben des BG Fünfhaus vom 10.4.2013, hinterlegt am 16.4.2013.

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: m.zingher@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; DG-Mieter
Subject: Aktenzahl 12 MSCH 6/09 z – Äußerung zum Beschluss des BG Fünfhaus vom 10.4.2013
Date: Sat, 4 May 2013 12:39:24 +0200

 

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

 

zum im Betreff angeführten Beschluss des BG Fünfhaus vom 10.4.2013, zugestellt am 16.4.2013, äußere ich mich fristgerecht gemäß Mail-Anhang.

 


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 

 

Das gelegte Verzeichnis der Verfahrenskosten der Antragsgegnerin.

 

 

 

Beschluss des BG Fünfhaus vom 21.1.2013.

 

 

 

Eine Bekanntgabe von Wiener Wohnen dazu vom 29.1.2013.

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: m.zingher@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; DG-Mieter
Subject: 12 MSCH 6/09 z – Äußerung zum Auftrag des Gerichts vom 21.1.2013
Date: Fri, 1 Mar 2013 17:33:24 +0100

 

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

zum im Betreff angeführten Auftrag des Gerichts äußere ich mich wie in den Beilagen zu diesem Mail ausgeführt:

Stellungnahme an das BG XV 01-03-2013.PDF

Baustrom 2004.PDF

Baustrom 2005.PDF

Baustrom 2006.PDF

 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

 

Das Schreiben unseres Anwalts an Wiener Wohnen.

 

Antwort von Frau Dr. Zingher (Anwältin von Wiener Wohnen) vom 7.3.2013.

 

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de
CC: herbert.winter@wien.gv.at; irene.hillebrand@wien.gv.at
Subject: Gesprächsnotiz zum Mietrechtsverfahren 2004 - 2006
Date: Tue, 16 Apr 2013 13:22:55 +0200


Zur Information:
 
Im Anschluss an die heutige Verhandlung bei der Wiener Schlichtungsstelle (Belegeinschau für 2011) berichtete Herr Winter (Wiener Wohnen), dass bezüglich der bereits rechtskräftig entschiedenen Überschreitungen bei den Betriebskosten aus den Jahren 2004 - 2006 die Berechnungen so weit fortgeschritten seien, dass in Kürze mit einer Vergütung an die erste Tranche der Antragsteller gerechnet werden darf. 
 
Ich habe daraufhin eingewandt, dass bei Stadtrat Dr. Ludwig wegen einer Rückvergütung an ALLE Mieter angefragt worden sei.
 
Herr Winter meinte daraufhin, dass eine diesbezügliche Weisung von Stadtrat Dr. Ludwig widerrufen worden wäre.
 
 
Fazit:
 
Bei rund 1.400 Mietobjekten in unserer Wohnhausanlage, aber nur rund 300 Antragstellern (weniger als ein Viertel der Mieter) für die besagten Abrechnungsjahre erspart sich Wiener Wohnen auf diese Weise etwa drei Viertel des Rückzahlungsbetrags. Allein für die im konkreten Fall von Wiener Wohnen errechnete schon rechtskräftige Betriebskostenüberschreitung wären das - rund gerechnet - EUR 38.000,- (Gesamtbetrag EUR 51.527,01).


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

 

Subject: AW: Gesprächsnotiz zum Mietrechtsverfahren 2004 - 2006
Date: Tue, 16 Apr 2013 13:58:55 +0200
From: herbert.winter@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de
CC: irene.hillebrand@wien.gv.at; silvia.celand@wien.gv.at

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Ich betone ausdrücklich, keineswegs die Aussage getätigt zu haben, der amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung habe irgendeine Aussage widerrufen!

Sowohl Frau Mag. Hillebrand als auch ich wiesen lediglich darauf hin, dass generell entsprechende Auszahlungen unter Berücksichtigung der Parteienstellung gemäß § 37 MRG getätigt werden. Hinsichtlich diesbezüglich eventuell einzeln hinausgehende Zusagen des Herrn Wohnbaustadtrates verfügen wir über keine Kenntnis!

Ich ersuche sie daher um dringende Korrektur Ihrer diesbezüglich getätigten und gegebenenfalls veröffentlichten Aussage.

Mit freundlichen Grüßen:

Herbert WINTER

(Kfm. Referatsleiter)

 

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