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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; franz.lerch@oevp-wien.at; post@bv14.wien.gv.at; wolfgang.krisch@gruene.at; barbara.mader@kurier.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; h.gandler@gmx.net
Subject: Artikel im heutigen KURIER, Seite 13 „300 Prozent Preiserhöhung“
Date: Sat, 24 May 2008 12:44:55 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf den Artikel im heutigen KURIER, Seite 13 „300 Prozent Preiserhöhung“ fordern wir Sie gemäß § 14 Abs. 1 des Mietermitbestimmungsstatuts auf, unverzüglich das in dem Artikel genannte Leistungsverzeichnis aus dem Februar 2007 – samt den eingeholten Sachverständigen-Gutachten, Preiskalkulationen und sonstigen Basisdokumenten, auf denen dieses Leistungsverzeichnis beruht - vorzulegen. Als Vergleich dazu fordern wir auch das bis dahin gültige Leistungsverzeichnis zur unverzüglichen Übergabe an.

Da gemäß § 15 Abs. 4 des Mietermitbestimmungsstatuts eine Verständigung des Mieterbeirats vor solchen Ausschreibungen erforderlich wäre - und eine solche bei uns nicht eingetroffen ist - gehen wir davon aus, dass seither keine Ausschreibungen/Auftragsvergaben für unseren Bau erfolgt sind. Wir fordern Sie auf, dies schriftlich zu bestätigen.

Sollte dies aber doch der Fall sein, fordern wir Sie – gemäß § 14 Abs. 1 des Mietermitbestimmungsstatuts – auf, uns unverzüglich bekannt zu geben, welche Ausschreibungen oder Auftragsvergaben auf dieser Basis für unsere Anlage vorgenommen wurden und welche Zu- und Abschläge hierbei zur Anwendung gelangt sind. Die Unterlagen dafür sind ebenfalls unverzüglich bereitzustellen - samt Begründung dafür, wieso gegen das Mietermitbestimmungsstatut § 15 Abs. 4 verstoßen worden ist.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta
http://www.hugo-breitner-hof.at.tt/

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Antworten auf diese Diskussion

Subject: Ihre E-Mail-Anfrage vom 24.5.2008
Date: Tue, 27 May 2008 16:27:13 +0200
From: margit.aass@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Wir nehmen freundlichen Bezug auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 24.05.2008.

Zunächst dürfen wir zu dem von Ihnen zitierten Kurier-Artikel festhalten, dass darin lediglich die in zwei (anonymen) Anzeigen ohne nähere Begründung oder Beweise erhobenen Vorwürfe wiedergegeben werden. Derzeit sind aufgrund der erwähnten anonymen Anzeigen behördliche Ermittlungen durch die dafür zuständigen Behörden (Staatsanwaltschaft bzw Bundeswettbewerbsbehörde) im Gange, im Rahmen derer die Stichhaltigkeit der erhobenen Vorwürfe näher untersucht wird. Selbstverständlich kooperiert die Stadt Wien - Wiener Wohnen eng mit den ermittelnden Behörden und stellt diesen alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

Sie fordern nun die Stadt Wien - Wiener Wohnen gemäß § 14 Abs 1 des Mietermitbestimmungsstatuts auf, das im Kurier-Artikel genannte Leistungsverzeichnis aus dem Februar 2007 samt eingeholtem Sachverständigen-Gutachten, Preiskalkulationen und sonstigen Basisdokumenten, auf denen dieses Leistungsverzeichnis beruht, sowie das derzeit gültige Leistungsverzeichnis vorzulegen. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass der von Ihnen zitierte § 14 Abs 1 des Mietermitbestimmungsstatuts keine Grundlage für die von Ihnen geforderte Vorlage dieser Unterlagen bietet; bei keinem der von Ihnen geforderten Dokumente handelt es sich nämlich um "die Verwaltung der Wohnhausanlage betreffende Aufzeichnungen, Abrechnungen, Zahlungsbelege oder sonstige Unterlagen". Abgesehen davon handelt es sich bei den von Ihnen geforderten Dokumenten - sie umfassen im Übrigen über tausend Seiten - um vertrauliche Unterlagen aus einem laufenden Vergabeverfahren; die Stadt Wien - Wiener Wohnen ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, den vertraulichen Charakter aller Unterlagen aus einem laufenden Vergabeverfahren ebenso wie alle sowohl den Auftraggeber als auch die Bieter und deren Unterlagen betreffenden Angaben zu wahren (vgl insbesondere § 23 Abs 1 Bundesvergabegesetz 2006). Wir dürfen Ihnen diese Unterlagen daher zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht übergeben.

Schließlich ist klarzustellen, dass die von Ihnen angesprochene Verständigungspflicht gemäß § 15 Abs 4 des Mietermitbestimmungsstatuts ausschließlich Ausschreibungen über konkrete Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten Ihrer Wohnhausanlage umfasst. Dies ist hier gerade nicht der Fall: Gegenstand des - im von Ihnen zitierten Kurier-Artikel angesprochenen - Vergabeverfahrens ist ein auf drei Jahre befristeter Rahmenvertrag betreffend Leistungen der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation für Instandhaltungen bzw Aufkategorisierungen in allen (und nicht bloß: in einzelnen) von der Stadt Wien - Wiener Wohnen verwalteten Wohnhausanlagen. Ob überhaupt (und wenn ja: welche) Arbeiten aus diesem Rahmenvertrag in Ihrer Wohnhausanlage während der Vertragslaufzeit anfallen werden, lässt sich aus heutiger Sicht nicht abschätzen. Im Übrigen wurde die Ausschreibung sowohl im Supplement zum Amtsblatt der EU als auch im Amtsblatt der Stadt Wien und auf der Homepage der Stadt Wien (www.wien.gv.at) für jedermann ausreichend publik gemacht. Von einem Verstoß gegen § 15 Abs 4 des Mietermitbestimmungsstatuts kann mithin keine Rede sein.

Abschließend dürfen wir noch einmal betonen, dass die Stichhaltigkeit der gegen die Stadt Wien - Wiener Wohnen bzw einzelne Mitarbeiter in anonymen Anzeigen erhobenen Vorwürfe gegenwärtig von der Justiz untersucht wird. Wir sind zuversichtlich, dass die zuständigen Behörden möglichst rasch Ihre Ermittlungen abschließen können. Diese Ermittlungsergebnisse müssen jedenfalls abgewartet werden.

Wir hoffen, Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Die Direktorin:
i.V.
Dr. Kessler
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: sylvia.kessler@wien.gv.at
CC: buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; franz.lerch@oevp-wien.at; post@bv14.wien.gv.at; wolfgang.krisch@gruene.at; barbara.mader@kurier.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; h.gandler@gmx.net
Subject: Unsere E-Mail-Anfrage vom 24.5.2008 / KURIER-Artikel, „300 Prozent Preiserhöhung“
Date: Tue, 27 May 2008 20:02:35 +0200

Sehr geehrte Frau Doktor Kessler,

wir wissen Ihre freundliche Antwort ebenso zu würdigen wie Ihre dokumentierte Offenheit und Kooperationsbereitschaft und erlauben uns, Ihrer Antwort in aller Kürze Rechnung zu tragen:

Keine Grundlage für die von uns geforderte Vorlage dieser Unterlagen:

Diese Auslegung des Mietermitbestimmungsstatuts können wir leider in keiner Weise nachvollziehen, da „sonstige Unterlagen“ wohl weit genug gefasst ist. Dass diese unmittelbar, nämlich über die zur Verrechnung kommenden Kosten, auch unsere Anlage betreffen, wird ja schon in Ihrer Rückantwort selbst manifestiert: „auf drei Jahre befristeter Rahmenvertrag betreffend Leistungen der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation für Instandhaltungen bzw Aufkategorisierungen in ALLEN (und nicht bloß: in einzelnen) von der Stadt Wien - Wiener Wohnen verwalteten Wohnhausanlagen.“

Die Behauptung „Ob überhaupt (und wenn ja: welche) Arbeiten aus diesem Rahmenvertrag in Ihrer Wohnhausanlage während der Vertragslaufzeit anfallen werden, lässt sich aus heutiger Sicht nicht abschätzen.“ kann daher - bestenfalls - als reine Schutzbehauptung durchgehen (wäre eine überaus eigenartige Generalvergabe aufgrund eines einheitlichen Leistungskatalogs oder wollen Sie uns erklären, Sie gingen davon aus, dass innerhalb von 3 Jahren für einen Gemeindebau mit 1.384 Mietobjekten keine Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation für Instandhaltungen bzw Aufkategorisierungen stattfinden könnten?).

Über tausend Seiten Umfang:

Wir sind – aufgrund neuerlicher gravierender Fehler in der zum zweiten Mal falsch vorgelegten Abrechnungs-CD für 2006 (!!) wohl in Kürze (??) damit beschäftigt, zum DRITTEN Mal die 10.200 Abrechnungspositionen für unsere Anlage zu durchforsten. Glauben Sie wirklich, dass wir uns durch über 1000 Seiten Umfang dieser Dokumente abschrecken lassen?

Vertrauliche Unterlagen aus einem laufenden Vergabeverfahren:

Der zur Diskussion stehende Katalog stammt aus dem Februar 2007 (!!). Wir können doch hoffentlich davon ausgehen, dass die Vergabe „für einen auf drei Jahre befristeten Rahmenvertrag betreffend Leistungen der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation für Instandhaltungen bzw Aufkategorisierungen in allen (und nicht bloß: in einzelnen) von der Stadt Wien - Wiener Wohnen verwalteten Wohnhausanlagen“ mittlerweile längst abgeschlossen ist. Sonst wäre die Effizienz solcher Verfahren doch mehr als nur fragwürdig. Daher können wir wahrscheinlich sogar davon ausgehen, dass wir einige relevante Beträge daraus bereits in unserer in spätestens einem Monat vorzulegenden und zur Kontrolle anstehenden Abrechnung für das Jahr 2007 vorfinden werden (andere Hausverwaltungen sind ihrer Verpflichtung diesbezüglich längst nachgekommen – und nicht zum spätest möglichen Termin!). Auf welche „Geheimhaltung“ wollen Sie sich daher berufen? Und auf welche berufen Sie sich für den ebenfalls angeforderten Leistungskatalog, der davor Geltung hatte???

Verständigungspflicht gemäß § 15 Abs 4 des Mietermitbestimmungsstatuts ausschließlich Ausschreibungen über konkrete Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten:

Auch hier ist in keiner Weise nachvollziehbar, woher Sie diese Auslegung beziehen. Das ist die konkrete Textierung des besagten Paragraphen:

§ 15 Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten

(1) Der Mieterbeirat ist berechtigt, die Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten im Rahmen der vorhandenen Mittel (zum Beispiel Mietzinsreserve, Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag) zu verlangen. Er kann eine zweckmäßige Koordination und Reihung dieser Arbeiten begehren, die sich am Stand der Technik, den finanziellen Auswirkungen oder anderen wichtigen Interessen der Bewohner orientieren sollen.
(2) Die Stadt Wien - Wiener Wohnen ist verpflichtet, den Mieterbeirat über Erhaltungsarbeiten größeren Umfangs sowie über Verbesserungsarbeiten eingehend zu informieren, sofern die beabsichtigten Maßnahmen eine Erhöhung des Mietzinses zur Folge haben. Dazu sind die Kostenschätzung der Arbeiten, die Finanzierung, die finanziellen Auswirkungen für die einzelnen Mieter sowie Beginn und Dauer der Arbeiten bekannt zu geben. Der Mieterbeirat kann binnen einem Monat ab Kenntnis begründete Einwendungen gegen unterbreitete Vorschläge erheben. In diesem Fall soll versucht werden, wenigstens eine Annäherung der Standpunkte zu erreichen. Ist keine Einigung zu erzielen und findet eine Klärung nicht durch ein Verfahren nach §§ 18 ff MRG statt, kann die Wohnungskommission zwecks Vermittlung angerufen werden.
(3) Vor Beauftragung sonstiger Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten, die nicht unter Abs. 2, 6 oder 7 fallen, ist der Mieterbeirat schriftlich zu verständigen. Dazu sind die Kostenschätzung der Arbeiten, die Finanzierung, die finanziellen Auswirkungen für die einzelnen Mieter sowie Beginn und Dauer der Arbeiten bekannt zu geben. Seine Rückäußerung hat binnen 14 Tagen zu erfolgen. Unterbleibt die fristgerechte Rückäußerung des Mieterbeirats, gilt seine Zustimmung zu den Arbeiten als erteilt. Ist keine Einigung zu erzielen, kann die Wohnungskommission zwecks Vermittlung angerufen werden. Die Wohnungskommission kann sachkundige Magistratsbedienstete beiziehen.
(4) Sind Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten von der Stadt Wien - Wiener Wohnen auszuschreiben, ist der Mieterbeirat so rechtzeitig zu verständigen, dass sich auch Gewerbetreibende seines Vertrauens, sofern diese die Voraussetzungen zur Übernahme von Aufträgen erfüllen, an der Ausschreibung beteiligen können.
(5) Der Mieterbeirat ist berechtigt, Einsicht in die Kostenvoranschläge eines mit Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten beauftragten Unternehmens zu nehmen, Mängel bei der Durchführung der Arbeiten aufzuzeigen sowie deren Behebung von der Stadt Wien - Wiener Wohnen zu verlangen.
(6) Ausgenommen von der Informationspflicht und dem Erfordernis der Herstellung des Einvernehmens sind:
Baugebrechen und Soforteinsätze;
sonstige gesetzlich für den Hauseigentümer vorgeschriebene Maßnahmen sowie
Schadensbehebungen an Ver- und Entsorgungsleitungen oder maschinellen Einrichtungen; zum Beispiel Aufzug, Waschküche.
(7) Beim Instandsetzen von Leerwohnungen ist der Mieterbeirat über Verlangen zur Begehung der Leerwohnung einzuladen. Es ist ihm ein Protokoll über den Umfang der Instandsetzungsarbeiten und deren Finanzierung auszuhändigen.
(8) Auf Wunsch des Mieterbeirates hat die Stadt Wien - Wiener Wohnen spätestens vor Ablauf eines jeden Kalenderjahres eine Beratung über die für das nächste Kalenderjahr in Aussicht genommenen Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, über deren Kosten und Bedeckung sowie über die sonst vorhersehbaren Aufwendungen oder Belastungen abzuhalten (Vorausschau).


Gerade die Heraushebung des Absatz 2 (im Gegensatz zu Absatz 3 und 4) beweist, dass im Rest sehr wohl laufende Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten (wie z.B. Aufkategorisierungen) gemeint sind – und nicht Erhaltungsarbeiten gemäß Absatz 2.

Es mag sein, dass die momentanen (und historischen) Gepflogenheiten bei Wiener Wohnen nicht darauf ausgelegt sind/waren – doch gehen wir wohl mit einiger Berechtigung davon aus, dass diese Gepflogenheiten (Vergabeverfahren für einen auf drei Jahre befristeter Rahmenvertrag für Instandhaltungen bzw. Aufkategorisierungen in allen von der Stadt Wien - Wiener Wohnen verwalteten Wohnhausanlagen) den Bestimmungen und Vereinbarungen anzupassen sind – nicht umgekehrt!

Sollten für solche Vergabeverfahren keine Verständigungen des Mieterbeirats/der Mieterbeiräte und Möglichkeiten für Gewerbetreibende seines/ihres Vertrauens vorgesehen sein, so kann mit Fug und Recht behauptet werden, dass dadurch Rechte des Mietermitbestimmungsstatuts untergraben bzw. gänzlich ausgeschaltet werden – wenn die Angaben im Kurier auch nur einigermaßen auf Tatsachen beruhen (wenn nicht, warum dann nicht sofort eine Klage gegen diese Zeitung?): Offenbar sehr zu Lasten der Mieterinnen und Mieter.

Ihre Ausführungen nehmen wir daher als Beleg dafür, dass auch in diesem Fall – wie in so vielen anderen auch – seitens Wiener Wohnen gegen das Mietermitbestimmungsstatut verstoßen worden ist.

Im Supplement zum Amtsblatt der EU als auch im Amtsblatt der Stadt Wien und auf der Homepage der Stadt Wien (www.wien.gv.at) für jedermann ausreichend publik gemacht:

Der Artikel 4 des § 15 Mietermitbestimmungsstatut spricht eindeutig von einer Verständigung (also einer Bringschuld Wiener Wohnens) – nicht von einem „Du hättest ja überall nachforschen können. Wenn Du nichts findest: Selber schuld!“.

Aufgrund der o.a. Ausführungen fordern wir Sie noch einmal nachdrücklich dazu auf, die in unserem Mail vom 24.5.2008 geforderten Unterlagen unverzüglich und vollständig bereit zu stellen!

Zu Aspekten, die sich auf horrende Preiserhöhungen (ca. 180%) bei gleichzeitig skandalöser Leistung beziehen (Gartenbetreuung) - nicht auf Basis anonymer Anzeigen sondern durch Wahrnehmungen, Berechnungen und Auskünfte von Wiener Wohnen selbst belegbar - stehen die Rückäußerungen seitens Wiener Wohnen übrigens nach wie vor aus – ebenso die unverzügliche Wiederherstellung akzeptabler, marktgerechter Rahmenbedingungen.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kuchta
http://www.hugo-breitner-hof.at.tt/

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Anmerkung des MBR:

Hier ein Screenshot, welche Ausschreibungen laut der von Dr.Kessler erwähnten EU-Seite derzeit bezüglich Wiener Wohnen laufen.

Die diskutierten Installationsarbeiten sind (natürlich) nicht mehr dabei.

Und man sieht auch sehr schön die für das Verfahren üblichen Fristen ...!
Subject: Ihre E-mail vom 27.5.2008
Date: Tue, 17 Jun 2008 09:14:55 +0200
From: katarina.russ@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: daniela.strassl@wien.gv.at; josef.cser@wien.gv.at; silvia.celand@wien.gv.at

Sehr geehrter Herr Kuchta !

In Beantwortung Ihrer E-mail vom 27.5.2008 dürfen wir mitteilen, dass wir aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage sind, die von Ihnen angeforderten Verträge offen zu legen:

-) Dies zum einen deshalb, weil es sich bei diesen Verträgen - wie bereits mitgeteilt - um Rahmenverträge handelt, die alle Wohnbauten von Wiener Wohnen treffen. § 14 Abs. 1 des Mietermitbestimmungsstatuts räumt Ihnen ein Einsichtsnahmerecht nur in jene Aufzeichnungen ein, welche "die Verwaltung der Wohnhausanlage" (und also: die Verwaltung des konkreten Gemeindebaus) betreffen; dies ist bei einem Rahmenvertrag regelmäßig nicht der Fall.

-) Zum anderen erlaubt § 14 Abs. 2 des Mietermitbestimmungsstatuts Wiener Wohnen eine Auskunftserteilung an den Mieterbeirat nur dann, wenn dem kein "gesetzliches Hindernis" entgegensteht. Die Vertragspartner von Wiener Wohnen haben aber einen zivil- und datenschutzrechtlichen Anspruch darauf, dass ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dauerhaft gewahrt bleiben und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die von Ihnen geforderte Offenlegung würde uns schadenersatzpflichtig machen und unsere Vertragspartner zur Kündigung der Leistungsverträge berechtigen; sie muss daher auch aus diesem Grund unterbleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sylvia Kessler

Sekretariat:
Russ Katarina
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Controlling und Interne Revision
1082 Wien, Doblhoffgasse 6/5. Stock/Zimmer 527
Tel: 05 75 75 75 - 74625
Fax: 05 75 75 99 - 74 625
email: katarina.russ@wien.gv.at
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: sylvia.kessler@wien.gv.at
CC: daniela.strassl@wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; franz.lerch@oevp-wien.at; post@bv14.wien.gv.at; wolfgang.krisch@gruene.at; josef.cser@wien.gv.at; silvia.celand@wien.gv.at; katarina.russ@wien.gv.at; andreas.anzenberger@kurier.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; h.gandler@gmx.net
Subject: RE: Ihre E-mail vom 27.5.2008
Date: Wed, 18 Jun 2008 22:34:09 +0200

Sehr geehrte Frau Doktor Kessler,

wenn Erwartungshaltungen erfüllt werden, ist dies nicht immer erfreulich - aber doch zumindest beruhigend.

Sie beziehen sich auf unser Mail vom 27.5.2008 und die darin von uns angeforderten Verträge.

Aber eigentlich ging es in dem besagten Mail um die beiden LEISTUNGSKATALOGE (VOR der diskussionswürdigen Veränderung und DANACH!), sowie Dokumente, die zu dieser - angeblich - problematischen Neufestsetzung geführt haben.

Die Leistungskataloge selbst müssen, wie schon gesagt, bereits Gegenstand von öffentlichen Ausschreibungen gewesen sein - der eine stammt aus dem Februar 2007, der andere ist noch weit älter. Sie selber haben ja auf die diesbezüglichen Seiten der Europäischen Union verwiesen. Wo liegt also diesbezüglich Ihr "Geheimhaltungsproblem"? Aber bitte ...!

Dass wir im Zusammenhang mit den geäußerten Vorwürfen Einsicht in die Sachverständigengutachten nehmen wollen, die zu den fragwürdigen Erhöhungen geführt haben, ist wohl zu verstehen. Dem stattzugeben wäre im Sinn der von Ihnen selbst apostrophierten Bereitschaft zur Transparenz eigentlich ein Ding der Selbstverständlichkeit. Wenn diese Bereitschaft nicht nur eine leere Floskel ist ...!

Bezüglich der "Rahmenverträge, die alle Wohnbauten von Wiener Wohnen treffen": Also wäre nach Ihrer Auslegung keinerlei Einsicht in Dokumente möglich, die mehrere Anlagen betreffen - was bei den um sich greifenden Gepflogenheiten (General-Vergaben) bedeuten würde, dass der Mieterbeirat (der "weiter gestärkt werden soll") so gut wie keine Einsichtnahme mehr durchführen kann. Das mag vielleicht im Sinn mancher Unternehmen bzw. Konstellationen sein, keinesfalls aber im Sinn einer transparenten Leistungsverrechnung und Prüfungsmöglichkeit auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von Abrechnungen. Nach Ihren Ausführungen wäre es ja sogar fraglich, ob wir dann Rechnungen oder Arbeitsbescheinigungen sehen dürften, die mehrere Anlagen betreffen (was durchaus üblich ist).

Bezüglich der Auslegung des Mietermitbestimmungsstatuts trennen uns mittlerweile nicht nur Welten, sondern bereits ganze Galaxien! Den Ausführungen in Ihrem Mail widersprechend bleiben wir dabei, dass durch Ihre Auffassung Rechte des Mietermitbestimmungsstatuts untergraben bzw. gänzlich ausgeschaltet werden – offenbar sehr zu Lasten der Mieterinnen und Mieter. Bezüglich der Information des Mieterbeirats über Ausschreibungen als Bringschuld Wiener Wohnens ist Ihre Rückäußerung ausständig.

Wir werden im Rahmen der bereits eingeleiteten Verfahren zur Abklärung bringen, wer von uns hier einem Irrtum unterliegt. Dem Vernehmen nach dürfte auch ein einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung Penzing die Situation nicht wirklich in Ihrem Sinn beurteilen.

Jedenfalls werden wir in der Überprüfung von Jahresabrechnungen für sämtliche Kostengruppen entsprechende Klärungen über die Schlichtungsstelle bzw. das Gericht herbeiführen.

Aufgrund der o.a. Ausführungen fordern wir Sie noch einmal nachdrücklich dazu auf, die in unseren Mails vom 24.5. und 27.5.2008 geforderten Unterlagen unverzüglich und vollständig bereit zu stellen!

Wie im Protokoll festgehalten wurde uns bei der Rechnungseinschau (Abrechnungsjahr 2006) am 15.10.2007, 9 -13 Uhr in den Räumen von Wiener Wohnen, 1160 Wien, Opfermanngasse 1 bezüglich der Aufzugskosten (Punkt 1 des Protokolls) von Wiener Wohnen ein Schriftstück übergeben. Zitat: "Der Vertragstext über die Vollwartung wurde dem MB ausgehändigt (gilt für ganz Wien)". Wir erlauben uns daher die Frage, ob und bis wann Sie in dem Zusammenhang Selbstanzeige wegen der Verletzung zivil- und datenschutzrechtlicher Ansprüche erstatten werden - oder ob wir das für Sie erledigen sollen!

Da die Vertragspartner von Wiener Wohnen einen zivil- und datenschutzrechtlichen Anspruch darauf haben, dass ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dauerhaft gewahrt bleiben und nicht an Dritte weitergegeben werden - Wiener Wohnen daher durch die Offenlegung schadenersatzpflichtig geworden sein müsste, Vertragspartner zur Kündigung der Leistungsverträge berechtigt sind, etc. stellt sich uns die wohl berechtigte Frage, wer in der Geschäftsführung von Wiener Wohnen für diesen Schaden kommunalen Ausmaßes zur Verantwortung zu ziehen ist!

Der guten Ordnung halber teilen wir Ihnen mit, dass wir bezüglich der Grünflächenpflege heute - wie angekündigt - Strafanzeige erstattet haben. Daher ersparen wir Ihnen eine Rückäußerung zu den horrenden Preiserhöhungen bei gleichzeitig skandalöser Leistung in diesem Bereich. Die Wiederherstellung marktgerechter und qualitativ akzeptabler Bedingungen haben wir aufgrund Ihres Nicht-Handelns selbst in die Hand genommen. Sie erhalten in absehbarer Zeit Nachricht diesbezüglich.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
http://www.hugo-breitner-hof.at.tt/
Gesendet: 02.08.2008 09:56

Wenigstens die Gemeinderatssitzungen (wie z.B. am 4.6.2008) werden durch unsere Themen etwas kurzweiliger:

So richtig zur Sache geht es etwa ab Seite 54 - allerdings ist erschreckend, wie leicht man sich auch dort abspeisen und vertrösten lässt!

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