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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Donnerstag, 22. Mai 2025 10:07
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: Angedrohte Entfernung von Mieteranpflanzungen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
  
wir finden in einigen Stiegenhäusern den als Foto beigefügten Aushang von Ihnen vor, der sich gegen die Anpflanzung in den Grünflächen unserer Wohnhausanlage durch Mieter wendet und ein Verbot solcher Anpflanzungen in der Haus- und Gartenordnung anführt. Es werden die Mieter zur umgehenden Entfernung ihrer Anpflanzungen bis spätestens 17.6.2025 aufgefordert. Andernfalls würde die Entfernung dieser Anpflanzungen durch Wiener Wohnen beauftragt werden.
  
Dazu weisen wir darauf hin, dass ein solches Verbot in der Hausordnung nicht besteht (aktuelle Fassung anbei). Auch in der Gartenordnung (aktuelle Fassung anbei) - die eigentlich nur für Mietergärten gilt, die bei manchen Erdgeschoßwohnungen angeschlossen sind - findet sich kein solches Verbot. Ja ganz im Gegenteil: Wendet man die Bestimmungen der Gartenordnung hier analog auch auf die gemeinschaftlichen Grünanlagen an, dann wäre sogar die Anpflanzung von Bäumen bis zu einer Höhe von acht Metern gestattet! 
  
Auch in den Mietverträgen findet sich - abgesehen von deren unterschiedliche Gestaltung über die Besiedelungszeit für unsere Anlage hinweg - keine Bestimmung, wie sie hier laut Aushang angewendet werden soll.
  
Daher ist dieser Aushang von Ihnen unrichtig, obsolet und könnte eine Entfernung der Anpflanzungen allenfalls sogar als Besitzstörung geahndet werden.
  
Die Aushänge sind daher umgehend zu entfernen. Eine Beauftragung der Entfernung dieser Anpflanzungen ist nicht durchzuführen!
  
Ganz abgesehen davon brüstet sich die Bezirksvorstehung seit geraumer Zeit mit den diversen Anpflanzungen in öffentlichen Grünflächen, zuletzt erst gestern gleich vis a vis unserer Wohnhausanlage, wo die Menschen im Hugo Breitner Hof auch zu Gieß-Partnerschaften eingeladen werden. Diese Anpflanzungen kosten in dem Fall öffentliche Gelder. Im Fall der Anpflanzung durch Mieter kosten sie - auch für die Pflege - keinen Cent! Im Gegenteil, eigentlich verringert sich dadurch die Fläche, die als Rasen von Wiener Wohnen betreut werden muss. Die Pflanzen helfen Bienen, Schmetterlingen und anderen Insekten.
  
Daher ist diese Maßnahme in keiner Weise nachzuvollziehen. Aber insbesondere: Sie hat keine Grundlage, wie Sie eine solche behaupten!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)
  

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WRW Fachbereich HV & KB 
Gesendet: Mittwoch, 28. Mai 2025 10:38
An: Gerhard Kuchta
Betreff: WG: Angedrohte Entfernung von Mieteranpflanzungen

Sehr geehrter Herr Kuchta,

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 22.05.2025 erlauben wir uns nach interner Abklärung folgendes mitzuteilen:

Zur Planung von Beeten durch Mieter*innen muss vorab Kontakt mit der Hausverwaltung aufgenommen werden, damit klar definiert ist wer bzw. welche Fläche betreut wird.

Bei der uneingeschränkten Bepflanzung der allgemeinen Grünfläche durch unbekannte Personen bestehen unsererseits Bedenken hinsichtlich der Nutzbarkeit für die Allgemeinheit – insbesondere wenn die Betreuung der Beete eingestellt wird.

Auch ist – insbesondere bei größeren Bäumen und Sträuchern – bei nicht genehmigten Bepflanzungen durch unbekannte Personen mit immensem Kostenaufwand zu rechnen.

Gerne können sich Mieter*innen an uns wenden, welche ein Mieterbeet betreuen möchten. Diesbezüglich ersuchen wir um Information wo das Beet angelegt werden soll und Information welche Pflanzen geplant sind. Sofern keine Einwände bestehen wird eine schriftliche Genehmigung erteilt und der jeweilige Mieter verpflichtet sich zur Betreuung.

Freundliche Grüße

XXX

Hausverwaltung und Kundenbetreuung

Gebietsteil West

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Mittwoch, 28. Mai 2025 12:00
An: WRW Fachbereich HV & KB 
Cc: Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Bürgermeister; Wohnservice Wien; Wiener Grüne; Penzinger Grüne; Greenpeace; WWF; Global 2000; Diverse Medien; Ernst Schreiber; Helmut Hartmann; Thomas Kainz
Betreff: WG: Angedrohte Entfernung von Mieteranpflanzungen
 
Sehr geehrter Herr XXX,

wozu seitens Wiener Wohnen Bedenken bestehen und was man sich von dieser Seite wünscht ist das Eine, was aber in den diesbezüglichen Regeln steht, allgemein mitgeteilt wird und die Mieter daher auch anwenden, das ist etwas ganz anderes!

Hierzu müssen wir leider das schon lange bestehende Durcheinander bei der Hausordnung (etc.) von Wiener Wohnen für Mieter im Wiener Gemeindebau, Besucher etc. thematisieren - und das nicht zum ersten Mal! Wobei auch auf das traurige Resümee zum Neugestaltungsversuch durch namhafte Mietervertreter vom 26.11.2013 (!!) hinzuweisen ist.

Fakt ist: 

Das von Wiener Wohnen behauptete Verbot von Anpflanzungen durch die Mieter besteht weder in der Hausordnung noch in der Gartenordnung (siehe unser Mail vom 22.5.2025)!

Daher entbehrt die angedrohte Entfernung dieser Anpflanzungen durch Wiener Wohnen der behaupteten Grundlage. Eine Nutzbarkeit der allgemeinen Grünfläche für die Allgemeinheit kann durchaus auch in der Anpflanzung von Blumen und anderen Pflanzen bestehen, solange anderen Personen der Zugang zu diesen Anpflanzungen nicht wirksam verwehrt wird. Dies schränken Sie aber nun für Mieter, die eine solche Anpflanzung bereits durchgeführt haben, willkürlich - und ohne tatsächlich vorliegende rechtliche Grundlage in Form einer Bestimmung in der Hausordnung oder Gartenordnung - ein. Ja mehr noch: Sie drohen die Vernichtung / Entfernung ihrer bereits erfolgten Anpflanzungen an und schädigen sie damit in ihrem Besitz durch den Schaden in ihren bereits getätigten Anschaffungen und Aufwänden für oft langjährige Pflege der Pflanzen, die sie der Allgemeinheit bereichernd zur Verfügung gestellt haben.

Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass allein schon der eingeschränkte Bereich einer solchen Anordnung und Maßnahme auf einen einzigen Innenhof unserer viele Hektar großen Anlage nicht nachvollziehbar ist.

Aber auch im Kontext zur gerade laufenden Aktion "Blühendes Zuhause" ist diese jetzt verhängte Maßnahme geradezu grotesk!

Zitat aus den Texten dazu:

Liebe Wienerinnen und Wiener, mit Ihren eigenen wunderschönen Grünoasen lassen Sie Wien zu einer bunten und florierenden Stadt werden. Es freut mich immer wieder zu sehen, wie Sie ihr Pflanzenparadies pflegen und hegen, sich selbst daran erfreuen und damit auch der Nachbarschaft einen blumigen Einblick gewähren. Auch heuer steht der beliebte Fotowettbewerb der Stadt Wien unter dem Motto „Wien blüht auf!“. Zeigen Sie uns auch dieses Jahr Ihr „Blühendes Zuhause“ und ich freue mich schon jetzt auf viele bunte Blumenkisterl, Ihren Balkon, Garten oder Indoor-Garten sowie Ihre Terrasse oder Ihre Grünoase in der Kategorie „Urbanes Garteln“. Ihre Kathrin Gaál ... Wir suchen die schönsten Grünoasen auf Balkonen, Terrassen, in Blumenkisterln, Gärten und Indoor-Gärten sowie in Gemeinschaftsgärten, mobilen Beeten, Innenhöfen oder begrünten Baumscheiben. „Blühendes Zuhause“ ist ein Fotowettbewerb der Stadt Wien auf Initiative von Vizebürgermeisterin, Frauen- und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Irgendwelche Hinweise auf allfällige nötige Genehmigungen oder Absprachen mit z.B. Wiener Wohnen, obwohl die Teilnahmemöglichkeit auch für Mieter in Gemeindebauten gilt?

Selbstverständlich NICHT - auch nicht in den Teilnahmebedingungen!

Nur Propaganda oder ernst gemeintes Bemühen um eine grüne und blühende Stadt für die Bewohner und Besucher hier?

Natürlich steht Wiener Wohnen eine Abänderung der Hausordnung (etc.) frei. Jedoch können die Bestimmungen daraus erst ab Inkrafttreten und vertragskonformer Verlautbarung wirksam werden - und auch nicht rückwirkend für z.B. die Entfernung bereits bestehender Anpflanzungen gelten, die bereits vorher ohne bestehendes Verbot oder sonstige klare Regelungen durchgeführt wurden

Daher fordern wir nach wie vor die umgehende Entfernung der unzutreffenden Aushänge und eine schriftliche Bestätigung seitens Wiener Wohnen, dass KEINE Beauftragung der Entfernung der Mieter-Anpflanzungen erfolgen wird. Denn wie man sich gut vorstellen kann, ist die Aufregung bei den Bewohnern des betroffenen Bauteils mittlerweile groß! 
 
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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