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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Abrechnungen von höchst unterschiedlicher Qualität (der Standard, 22.5.2015)

Derzeit werden wieder viele Betriebskostenabrechnungen verschickt. Eine gute Hausverwaltung zeichnet aus, dass sich keine großen Rück- oder Nachzahlungen ergeben

Am 30. Juni endet die Frist, bis zu der Hausverwaltungen den Mietern eines Hauses die Betriebskostenabrechnungen für das jeweilige Vorjahr zur Verfügung stellen müssen. Das heißt, die Abrechnungen müssen zumindest per Aushang "an geeigneter Stelle" im Haus, etwa im Stiegenhaus, kundgemacht werden. Belege müssen nicht beigefügt werden, in diese muss Mietern aber auf Wunsch Einsicht gewährt werden bzw. auf Verlangen auch Kopien angefertigt werden.

Seriöse Hausverwaltungen stellen die Abrechnungen freilich direkt an die Mieter zu. Das sei aber noch lange nicht alles, was eine seriöse von einer unseriösen Hausverwaltung unterscheide, sagt die Unternehmensberaterin Ulrike Aichhorn. Sie ist Fachexpertin der "ÖQA - Quality Austria" für Qualitätssicherung in der Hausverwaltung und hat federführend an der Entwicklung eines Gütezeichens für Hausverwaltungen mitgewirkt. Dieses gibt es nun seit 2009, allerdings erst mit 13 Mitgliedsbetrieben; die meisten davon sind noch dazu Wohnbauträger (mit deren hausinternen Verwaltungen). Langsam fange man aber an, "eine Mauer zu durchdringen", sagt Aichhorn.

Zertifikat für drei Jahre

Genau 113 Kriterien wurden aufgestellt, die von einer Hausverwaltung eingehalten werden müssen, um das Gütezeichen zu bekommen. Diese werden jährlich überprüft; ein Zertifikat gilt für drei Jahre und kann auch entzogen werden.

"Nachvollziehbare, transparente Betriebskostenabrechnungen" sind ein wichtiges Kriterium, sagt Aichhorn. Nicht unbedingt gesetzlich verpflichtende "Features" wie Mehrjahresvergleiche machen den Qualitätsanspruch aus, zu dem sich zertifizierte Hausverwaltungen verpflichten müssen. Ebenso sollte eine Hausverwaltung so "nahe am Objekt" sein, dass sich aus den Betriebskosten-Akonti erst gar keine großen Nach- oder auch Rückzahlungen ergeben. Ein paar Dutzend Euro seien natürlich nicht zu vermeiden, "aber sobald ein dreistelliger Betrag herauskommt, sollte das zu denken geben". Mieter sollten sich dann fragen, ob von der Hausverwaltung das Gebäude "genau genug beobachtet wird".

MVÖ-Betriebskostenspiegel

Vergleichsdaten für Wien hat die Mietervereinigung Österreichs (MVÖ) vor wenigen Tagen wieder präsentiert. Laut der Auswertung zahlreicher der MVÖ zur Überprüfung vorgelegten Abrechnungen für das Jahr 2013 legten die Betriebskosten (ohne Liftkosten) im Vergleich zum Jahr davor von 1,72 Euro auf 1,78 Euro pro Quadratmeter und Monat zu. Das war eine Verteuerung von 3,48 Prozent. Ist ein Lift vorhanden, kommen im Schnitt 19 Cent je Quadratmeter und Monat dazu.

Für Wasser wird im Schnitt 33 Cent bezahlt, die Müllentsorgung kommt auf 21 Cent. Versicherungsprämien belaufen sich auf 42 Cent, Reinigungskosten auf 43 Cent. Für die Verwaltung werden im Schnitt 27 Cent je Quadratmeter und Monat verrechnet.

Guthaben nicht ausgezahlt

Sollten die eigenen Kosten signifikant von den Werten des vorliegenden Betriebskostenspiegels abweichen, empfiehlt die Mietervereinigung, die Abrechnung überprüfen zu lassen. Stellt ein Vermieter diese erst gar nicht zur Verfügung, kann man über die Schlichtungsstelle einen Antrag auf Vorlage stellen.

"Leider ist es bei manchen Hausverwaltungen üblich, zwar einen Negativsaldo den Mietern mit Sondervorschreibung vorzuschreiben, jedoch im Falle von Guthaben zugunsten der Mieter diese nicht auszuzahlen, sondern das Guthaben in die nächste Abrechnung vorzutragen. Dieses Vorgehen ist gesetzwidrig und muss nicht akzeptiert werden", sagt MVÖ-Geschäftsführerin Nadja Shah. Zieht ein Mieter aus, hat er nämlich nichts mehr davon, wenn das Guthaben in die nächste Abrechnung vorgetragen wird. (Martin Putschögl, 22.5.2015)

http://derstandard.at/2000016231519/Abrechnungen-von-hoechst-unters...

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