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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

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Antworten auf diese Diskussion

Rathauskorrespondenz vom 30.05.2016:

Ludwig (1): Mieten im geförderten und kommunalen Wohnbau konstant und sicher

60 Prozent der WienerInnen leben in geförderten Wohnungen. Mieten sind an den Richtwert gekoppelt. Keine Befristungen, keinerlei Zuschläge, keine Provisionen und keine Kautionen!

Der Wiener Wohnbaustadtrat verwies heute in Zusammenhang mit den aktuellen Datenveröffentlichungen der Statistik Austria darauf, dass die Stadt Wien mit ihrem Wohnungsangebot sowohl im Bestand als auch im Wohnungsneubau dafür sorgt, dass auch weiterhin erschwinglicher Wohnraum zur Verfügung steht. Mehr als 60 Prozent der Wiener Bevölkerung wohnen derzeit im kommunalen und geförderten Wohnbau. Die Mieten im Gemeindebau als auch im geförderten Wohnbau sind direkt an den Richtwert gekoppelt. Damit ist sichergestellt, dass keine Teuerung über der allgemeinen Inflationsanpassung möglich ist. Es gibt auch keine Befristungen und keinerlei Zuschläge. Es werden auch keine Maklerprovisionen oder Kautionen eingehoben. „Mit schon bisher jährlich rund 10.000 neuen Wohneinheiten, davon etwa 7.000 aus dem geförderten Bereich, wird in Wien so viel gebaut, wie in keiner anderen europäischen Stadt“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Diese Neubauleitung wird nunmehr mit dem zusätzlichen Wohnbaupaket weiter ausgebaut und auf rund 13.000 Wohneinheiten, davon rund 9.000 gefördert, ab dem Jahr 2017 erhöht. (Schluss) csi

Rückfragehinweis für Medien:

Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81983
E-Mail: hanno.csisinko@wien.gv.at

https://www.wien.gv.at/rk/msg/2016/05/30014.html

Rathauskorrespondenz vom 30.05.2016:

Ludwig (2): Private Mieten oftmals überteuert. Neues Mietrechtsgesetz muss Transparenz und Konsumentenrechte sicher stellen

Amtliche Mietzinsüberprüfungen belegen, dass durchschnittlich um satte 3,37 € pro m² und Monat zu viel eingehoben wurde

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig unterstrich heute neuerlich die dringende Notwendigkeit eines fairen und transparenten Mietrechtes. „Die derzeitige Gesetzgebung – und insbesondere das System der Richtwert-Zuschläge – lässt jede Transparenz vermissen. Für die Konsumentinnen und Konsumenten sind Wohnungsangebote und Mietverträge weder vergleich- noch kontrollierbar. Das geltende österreichische Mietrecht ist unübersichtlich, zersplittert und auch für ausgewiesene Experten oft nicht eindeutig und klar“, so Ludwig. Das führe zu jenen Preissteigerungen am privaten Wohnungsmarkt, die nun auch die Detailauswertung der Mikrozensus-Daten der Statistik Austria verdeutlicht. Zudem würden viele Angebote sowie auch bereits abgeschlossene Verträge einer genauen Überprüfung nach einer gesetzesgemäßen Mietzinsbildung nicht standhalten, wie die von Amts wegen durchgeführten Mietzinsgutachten belegen. Ludwig erwartet sich, dass die zuletzt intensiv geführten Verhandlungen zu einem neuen Bundes-Mietrechtsgesetz rasch zu einem erfolgreichen Abschluss kommen und in Zukunft derartige Missstände durch gesetzliche Regelungslücken und Schlupflöcher ausgeschaltet sind. Denn: „Wir brauchen dringend ein faires und transparentes Mietrecht.“

Mit der Schlichtungsstelle, einer dem Gericht vorgelagerten Einrichtung, steht den Wienerinnen und Wienern auch eine eigene Stelle zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung. Gänzlich ohne finanzieller Belastungen und Risiken können Verfahren eingeleitet werden. Die Entscheidungen der Schlichtungsstelle sind rechtswirksam verbindlich. Der Vorteil für Mieterinnen und Mieter. Sie brauchen, anders wie bei Gericht, keine rechtsanwaltliche Vertretung und haben außerdem auch keine Verfahrenskosten zu tragen.

2.400 Mietzinsgutachten belegen, dass Mieten sehr oft überhöht Wie eine aktuelle Bilanz der Stadt Wien deutlich macht, zahlt sich eine solche Überprüfung auch aus. Denn nicht immer halten sich die Vermieter auch an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Auswertung von insgesamt 2.400 Mietzinsgutachten der Stadt Wien belegt, dass durchschnittlich um satte 3,37 € pro m² und Monat zu viel an Miete eingehoben wurde. Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 72m² sowie 10% USt bzw. 4% Verzugszinsen mussten alleine in diesen Fällen rund 8 Millionen Euro zurückerstattet werden. Neues Mietrecht muss Fairness und Transparenz sicherstellen „Die Verhandlungen zu der dringend notwendigen und umfassenden Reform des Mietrechtsgesetzes müssen nun endlich zu einem erfolgreichen Abschluss kommen“, so Ludwig. Das neue Mietrechtsgesetz sollte auch klare Mietzinsbegrenzungen, wie es sie im Bereich der Gemeindewohnungen und der geförderten Wohnungen bereits seit vielen Jahren gibt, sicherstellen“, fordert Ludwig.

Insbesondere die derzeit geltenden Zuschlagsregelungen bei den Altbaumieten sind intransparent und für MieterInnen in keiner Weise nachvollzieh- und überprüfbar. Das wird auch durch die aktuellen Erhebungen deutlich. „Daher brauchen wir eine klare taxative Ausweisung der Zu- und Abschläge und eine Deckelung der Zuschläge“, so der Stadtrat. Diese Punkte sind auch Teil des von ihm vorgelegten Transparenzpakets. Zudem sollten alle Mietverhältnisse, die der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen, erfasst und geschützt werden. (Schluss) csi

Rückfragehinweis für Medien:

Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81983
E-Mail: hanno.csisinko@wien.gv.at

https://www.wien.gv.at/rk/msg/2016/05/30015.html

Rathauskorrespondenz vom 03.06.2016:

Ludwig: Private Mieten oftmals überteuert – Stadt Wien bietet kostenlose und effiziente Unterstützung

Mietenrechner, Betriebskostenrechner und die ExpertInnen der Mieterhilfe helfen im privaten Mieten-„Dschungel“. Mieten im geförderten und kommunalen Wohnbau konstant und sicher

„Wir brauchen endlich ein faires und transparentes Mietrecht“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Dies werde durch die aktuellen, detaillierten Auswertungen der Mietpreisentwicklungen am privaten Wohnungsmarkt abermals deutlich unterstrichen. „Die derzeitige Gesetzgebung – und insbesondere das System der Richtwert-Zuschläge – lässt einfach jede Transparenz vermissen. Für die Konsumenten sind Wohnungsangebote in der Regel nicht vergleich-und kontrollierbar. Das führt letztlich zu jenen Preissteigerungen am privaten Wohnungsmarkt, die nun auch statistisch erfasst sind.“ Zudem würde eine Vielzahl von neu abgeschlossenen Verträgen einer genauen Überprüfung nach einer gesetzesgemäßen Mietzinsbildung nicht standhalten, wie eine Bilanz von 2.400 von Amts wegen durchgeführten Mietzinsgutachten belegt. Die Stadt Wien bietet deshalb ein umfassendes und vor allem kostenloses Service für alle WienerInnen. Das reicht von der individuellen Überprüfung über den Online-Mietenrechner über die kompetente Unterstützung der Mieterhilfe der Stadt Wien bis hin zur Durchsetzung der jeweiligen Rechtsansprüche bei der Wiener Schlichtungsstelle. Vor allem jene, die überlegen, private und auch noch befristete Mietverträge abzuschließen, sollten die Kosten und Vertragsbestimmungen vorher ganz genau überprüfen lassen, so der Wiener Wohnbaustadtrat.

Amtliche Mietzinsgutachten belegen, dass private Mieten sehr oft überhöht sind

Dass sich eine solche Überprüfung auch tatsächlich auszahlt, macht eine aktuelle Bilanz der Stadt Wien deutlich.Denn nicht immer halten sich die Vermieter auch an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Auswertung von insgesamt 2.400 Mietzinsgutachten der Stadt Wien belegt, dass durchschnittlich um satte 3,37 € pro m² und Monat zu viel an Miete eingehoben wurde. Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 72m² sowie 10% USt bzw. 4% Verzugszinsen mussten alleine in diesen Fällen rund 8 Millionen Euro zurückerstattet werden.

Neues Mietrecht muss Fairness und Transparenz sicherstellen

„Die Verhandlungen zur dringend notwendigen Reform des Mietrechtsgesetzes müssen endlich zu einem erfolgreichen Abschluss kommen“, so Ludwig. Das neue Mietrechtsgesetz sollte auch klare Mietzinsbegrenzungen, wie es sie im Bereich der Gemeindewohnungen und der geförderten Wohnungen bereits seit vielen Jahren gibt, sicherstellen“, fordert Ludwig.

Erschwingliche und sichere Mieten im kommunalen und geförderten Wohnbau

Die Stadt Wien sorgt jedenfalls mit ihrem Wohnungsangebot sowohl im Bestand als auch im Wohnungsneubau dafür, dass auch weiterhin erschwinglicher Wohnraum zur Verfügung steht. Mehr als 60 Prozent der Wiener Bevölkerung wohnen derzeit im kommunalen und geförderten Wohnbau. „Die Mieten im Gemeindebau als auch im geförderten Wohnbau sind direkt an den Richtwert gekoppelt. Damit ist sichergestellt, dass keine Teuerung über der allgemeinen Inflationsanpassung möglich ist. Es gibt auch keine Befristungen, keinerlei Zuschläge, keine Maklerprovisionen oder Kautionen“, bekräftigt der Wohnbaustadtrat.

Die Serviceangebote der Stadt Wien

Mieterhilfe der Stadt Wien
1010 Wien, Rathausstraße 2
Telefonische und persönliche Beratung: Mo bis Fr 8-17 Uhr
Telefon: 01 4000-25900
www.mieterhilfe.at

Die Service-Tools im Internet
Betriebskostenrechner
Welche Kosten in der Betriebskostenrechnung enthalten sein dürfen, ist im Mietrechtsgesetz festgehalten. Der Betriebskostenrechner ermittelt nach Eingabe der einzelnen Werte, ob die Abrechnung vergleichsweise niedrig, mittel oder zu hoch ist.
www.betriebskostenrechner.wien.at

Mietenrechner
Ist Ihre Miete angemessen? Im Gegensatz zu geförderten Wohnungen sind besonders bei privaten Mietverträgen zu hohe Mieten zu beobachten. Nicht immer lassen sich diese Mietpreise durch berechtigte Zuschläge auf einer gesetzlichen Basis erklären.
www.mietenrechner.wien.at

Online-Mietenrechner jetzt auch als App!
Mit der neuen App kann das Servicetool auch bequem unterwegs am Smartphone oder Tablet angewandt werden – z.B. bei oder nach einer Wohnungsbesichtigung.
Die Wiener Mietenrechner-App steht für iOS und Android unentgeltlich zur Verfügung.

Ablöserechner
Erfahren Sie, für welche Mietgegenstände oder Inventargüter Sie bei Wohnungswechsel Ablöse erhalten können – und in welcher Höhe!
www.abloeserechner.wien.at
(Schluss) csi

Rückfragehinweis für Medien:

Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81983
E-Mail: hanno.csisinko@wien.gv.at

https://www.wien.gv.at/rk/msg/2016/06/03018.html

Rathauskorrespondenz vom 30.05.2016:

Ludwig (3): "Stadt Wien bietet kostenlose und effiziente Unterstützung rund um das Thema Mieten"

Insbesondere PrivatmieterInnen profitieren von Mietenrechner, Betriebskostenrechner und den ExpertInnen der Mieterhilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

„All jene, die private und oft auch noch befristete Mietverträge abschließen, sind gut beraten, die Kosten genauestens zu überprüfen“, appelliert Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Die Stadt Wien bietet dafür ein umfassendes und vor allem kostenloses Serviceangebot. Das reicht von der individuellen Überprüfung über den Online-Mietenrechner, der ganz bequem von zuhause aus bedient werden kann, über die kompetente Unterstützung der Mieterhilfe der Stadt Wien bis hin zur Durchsetzung der Mietrechte bei der Wiener Schlichtungsstelle. Überprüfung von Richtwertmieten ist online und in den Servicestellen der Stadt möglich „Über den Wiener Mietenrechner, der unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar ist, bietet die Stadt Wien außerdem die Möglichkeit, den individuellen Mietzins rasch und unkompliziert zu überprüfen“, so Ludwig. „Darüber hinaus stehen den Wienerinnen und Wienern in unseren Servicestellen sowie am Mieterhilfe-Telefon mit der Nummer 4000-25900 kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für umfassende Beratung und Unterstützung zur Verfügung.“

Mit dem Wiener Mietenrechner, dem kostenlosen und praktischen Servicetool, kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses vor Abschluss eines Mietvertrages von Wohnungssuchenden errechnet oder von Mieterinnen und Mietern auch rückwirkend grundlegend überprüft werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale – dazu zählen etwa Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. – benötigt. „Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die somit mangelnde Transparenz für die Mieterinnen und Mieter sonst nicht möglich wäre", betont der Wiener Wohnbaustadtrat.

Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnung muss bis spätestens 30. Juni erfolgt sein

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Hausverwaltungen bzw. VermieterInnen bis spätestens 30. Juni die Betriebskosten für das zurückliegende Jahr abrechnen. Diese Betriebskosten und Hauptmietzinsabrechnung ist den MieterInnen verpflichtend offen zu legen. Den Bestimmungen zufolge sind darin alle Ausgaben für das vergangene Jahr in aufgeschlüsselten Positionen darzustellen. In die Betriebskosten können allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die, wie die Erfahrungen ebenfalls zeigen, nicht immer eingehalten wird. Zudem sind die Betriebskosten-Jahresabrechnungen für den Laien zumeist schwer lesbar. Eine Überprüfung und Kontrolle der Abrechnungen ist oftmals nur durch ExpertInnen möglich.

Die Serviceeinrichtungen und kostenlosen Serviceleistungen der Stadt Wien

Mieterhilfe der Stadt Wien
1010 Wien, Rathausstraße 2
Telefonische und persönliche Beratung: Mo bis Fr 8-17 Uhr
Telefon: 01/4000-25900
www.mieterhilfe.at

Die Service-Tools im Internet
Betriebskostenrechner
Welche Kosten in der Betriebskostenrechnung enthalten sein dürfen, ist im Mietrechtsgesetz festgehalten. Der Betriebskostenrechner ermittelt nach Eingabe der einzelnen Werte, ob die Abrechnung vergleichsweise niedrig, mittel oder zu hoch ist.
www.betriebskostenrechner.wien.at

Mietenrechner
Ist Ihre Miete angemessen? Im Gegensatz zu geförderten Wohnungen sind besonders bei privaten Mietverträgen zu hohe Mieten zu beobachten. Nicht immer lassen sich diese Mietpreise durch berechtigte Zuschläge auf einer gesetzlichen Basis erklären.
www.mietenrechner.wien.at

Online-Mietenrechner jetzt auch als App!
Mit der neuen App kann das Servicetool auch bequem unterwegs am Smartphone oder Tablet angewandt werden – z.B. bei oder nach einer Wohnungsbesichtigung. Die Wiener Mietenrechner-App steht für iOS und Android unentgeltlich zur Verfügung.

Ablöserechner
Erfahren Sie, für welche Mietgegenstände oder Inventargüter Sie bei Wohnungswechsel Ablöse erhalten können – und in welcher Höhe!
www.abloeserechner.wien.at

(Schluss) csi

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Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81983
E-Mail: hanno.csisinko@wien.gv.at

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