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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Große Reform der Kontrollrechte in Wien durch Rot-Grün

Durch seine Kontrolltätigkeit von Politik und Verwaltung wacht das Kontrollamt der Stadt Wien darüber, dass die wirtschaftliche Gebarung der Gemeinde in Ordnung gehalten und mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig umgegangen wird. Mit rund 80 MitarbeiterInnen ist das Kontrollamt der Stadt nach dem Rechnungshof die größte Prüfinstitution Österreichs.

   "Im rot-grünen Regierungsabkommen haben wir festgeschrieben, die Unabhängigkeit und Kontrollmöglichkeiten des Kontrollamtes weiter auszubauen. Mit dem Ausbau des Wiener Kontrollamtes zu einem Stadtrechnungshof Wien soll das gewährleistet werden", formuliert der Wiener SPÖ-Klubvorsitzende Rudi Schicker die Zielsetzung der Reform.

   "Als Grüner Oppositionspolitiker habe ich die hervorragende Arbeit des Kontrollamts sehr geschätzt. Daher freut es mich umso mehr, dass wir jetzt als Regierungspartei, dass Rot-Grün den nunmehrigen Stadtrechnungshof weiter stärkt und die Rechte und Möglichkeiten der Kontrolle in der Stadt weiter ausbaut. Die Kontrolle ist ein wichtiger Bestandteil jeder modernen Demokratie", unterstreicht der Klubchef der Wiener Grünen, David Ellensohn.

Die rot-grüne Koalition hat sich auf folgende Maßnahmen geeinigt:

- Umbenennung und Ausweitung der Prüfbefugnisse: Das Kontrollamt der Stadt Wien wird in Stadtrechnungshof Wien (SRW) umbenannt. Dieser soll gleiche Prüfbefugnisse wie der Österreichische Rechnungshof bekommen. Das bezieht sich insbesondere auf eine Schärfung der Sicherheitskontrollkompetenz des Stadtrechnungshofs, vor allem was - unter Wahrung von Betriebsgeheimnissen - die Prüfung von Töchter- und Enkelfirmen der Stadt Wien betrifft.

- Prüfvorbehalt als Vertragsbestandteil: Außerdem soll künftig bei Abschluss von PPP -Verträgen der Stadt Wien mit privaten Firmen ein Prüfvorbehalt des Stadtrechnungshofs Wien Vertragsbestandteil werden.

   SP-Kontrollamtssprecher und Gemeinderat Thomas Reindl erklärt die Umbenennung vor allem mit der Sonderstellung Wiens als Stadt und Land: "Auf Ebene der Länder gibt es österreichweit bereits die Landesrechnungshöfe, aber einen Landesrechnungshof auf Wiener Ebene einzuführen hätte keinen Sinn ergeben, da Wien primär eine Stadt ist und das gesamte Budget auf kommunaler Ebene beschlossen wird. Mit der Umbenennung in Stadtrechnungshof Wien werten wir das Kontrollamt sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung weiter auf, betonen aber zugleich den städtischen Charakter und die Prüfkompetenz auf Stadtebene. Gleichzeitig war es uns aber wichtig, das einzigartige System in Wien, das auch der politischen Minderheit das Recht zugesteht, Prüfanträge an das Kontrollamt zu stellen, für den neuen Stadtrechnungshof beizubehalten."

   Die Grüne Kontrollamtssprecherin und Gemeinderätin Birgit Hebein erklärt die Aufwertung der Kontrolle: "Durch den Ausbau der Kontrollrechte sowie den jetzt vorgesehenen Rückmeldungen zu den Prüfberichten erhöhen wir den transparenten Umgang mit öffentliche Ressourcen. Dies beinhaltet auch eine Diskussion im Gemeinderat über die offenen Empfehlungen aus den Berichten des Stadtrechnungshofs. Gleichzeitig war es uns wichtig, die Position des künftigen Stadtrechnungshofdirektors zu verändern, dies beinhaltet sowohl seine Bestellung durch ein Hearing als auch sein Rederecht im Gemeinderat."

Stadtrechnungshofdirektor/in

   Für die Position des künftigen Stadtrechnungshofdirektors (SRWD) ist eine Reihe von Änderungen vorgesehen:

- Hearing: Die Bestellung bzw. Wiederbestellung des Direktors/der Direktorin erfolgt nach einer öffentlichen Ausschreibung. Die durch eine Personalberatungsfirma drei bestgereihten KandidatInnen haben sich im Stadtrechnungshofausschuss einem Hearing unter Anwesenheit des Bürgermeisters zu stellen. Der Vorschlag wird nach dem Hearing an den Bürgermeister zur Entscheidung und Auswahl einer KandidatIn weitergeleitet. Die Bestellung des Stadtrechnungshofdirektors erfolgt auf Vorschlag des Wiener Bürgermeisters und Beschluss durch den Wiener Gemeinderat auf 5 Jahre, wobei eine Wiederbestellung möglich ist.

- Erfahrung: ausreichende Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung ist künftig nicht Voraussetzung für eine Bewerbung, sondern gewünscht.

- Unvereinbarkeit und Berufsverbot: Für den SRWD werden auch Unvereinbarkeitsbestimmungen sowie ein Berufsverbot gelten.

- Abwahlmöglichkeit: Die Abwahl des SRWD wird nur mit 2/3-Mehrheit im Wiener Gemeinderat erfolgen können.

- Rederecht im Gemeinderat: Der SRWD wird ein Rederecht im Wiener Gemeinderat erhalten so wie schon derzeit der Rechnungshofpräsident.

Ausschuss und Gemeinderat

   Der bisherige Kontrollausschuss wird zum Stadtrechnungshofausschuss (SRWA). Und er wird einen eigenen Abschnitt in der Geschäftsordnung der Ausschüsse erhalten. Darin sollen u.a. geregelt sein: Rede- und Fragerecht auch für GemeinderätInnen, die nicht Mitglied im SRWA sind; Unterscheidung zwischen Wortmeldung und inhaltlicher (Nach-)Frage; Datenschutzbestimmungen;; Kriterien der Nachprüfung, Vorfragemöglichkeit der Fraktionen für Ausschuss u.a.m..

- Rückmeldung zu Prüfberichten: Neu wird sein, dass die Prüfberichte auch eine Zusammenfassung der (Haupt-)Empfehlungen des Stadtrechnungshofs an die geprüfte Stelle haben werden. Diese Empfehlungen müssen von der geprüften Stelle innerhalb von 3-6 Monaten dem Stadtrechnungshof zur Kenntnisnahme rückgemeldet werden - was wurde umgesetzt, was nicht und warum. Im Jahresbericht des SRWD sind die offenen Empfehlungen zu berichten.

- Tätigkeitsbericht: Der SRWD legt dem Gemeinderat einen schriftlichen Tätigkeitsbericht - inkl. den Prüfberichten sowie der Stellungnahmen der geprüften Dienststellen zu den erledigten und offenen Empfehlungen - zur Diskussion vor. Der Tätigkeitsbericht wird ebenso wie die Kontrollberichte veröffentlicht.

- Prominentere Platzierung der Debatte: Der Tätigkeitsbericht des Stadtrechnungshofs Wien wird nicht mehr im Rahmen des Rechnungsabschlusses sondern in der nächstfolgenden GR-Sitzung ausführlich diskutiert.

- Magistrat stellt Personal und Sachaufwand zur Verfügung: Die Wiener Stadtverfassung wird dahingehend ergänzt, dass der Magistrat verpflichtet wird, den Personal- und Sachaufwand des Wiener Stadtrechnungshofes auf Vorschlag des Direktors/der Direktorin zuzuteilen.

(Schluss)

Rückfragehinweis: SPÖ Klub
   Mag. Martin Schipany
   Mediensprecher
   Telefon: 01 4000-81923
   E-Mail: martin.schipany@spw.at

   Grüner Klub
   Alexander Ostleitner
   Mediensprecher
   Telefon: 01 4000-81829
   E-Mail: alexander.ostleitner@gruene.at

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