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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
SPÖ Wien Rathausklub / 11.03.2008 / 14:59 / OTS0302 5 II 0333 DS10005 CI Di,

Mietendiskussion - SP-Stürzenbecher ad G-Ellensohn: Wiener Wohnen deutlich fairster Wohnungsvermieter =

Wien (SPW-K) - "Die Mieten für Wohnungen der Gemeinde Wien sind im
Durchschnitt deutlich günstiger als bei allen anderen
Wohnungsvermietern, auch und vor allem gegenüber jenen in privaten
Wohnhäusern. So beträgt der Mietzins im Gemeindebausektor
durchschnittlich 2,50 Euro pro Quadratmeter, bei Neuvermietungen 4,11
Euro, im gemeinnützigen Sektor derzeit ca. sieben Euro und in
Privathäusern hingegen zwischen neun und 14 Euro pro Quadratmeter und
Monat. Die Wiener Gemeindewohnungen sind daher auch für
finanzschwächere Bevölkerungsschichten leistbar. In finanziell
schwierigen Situationen kann zudem Mietzinsbeihilfe beantragt
werden", stellte Dienstag der Wohnensprecher der SPÖ Wien,
Gemeinderat Dr. Kurt Stürzenbecher, in einer Replik im Pressedienst
der SPÖ Wien zu der Forderung von Stadtrat Ellensohn von den Grünen
nach einem Mietenstopp für Gemeindewohnungen fest.

Stürzenbecher erinnerte zudem daran, dass die Mieter von
Gemeindewohnungen nicht nur bei der Miete, sondern auch in vielen
Bereichen besser als in privaten Wohnhäusern gestellt wären.
Stürzenbecher: "Das reicht vom Vollanwendungsbereich des
Mietrechtsgesetzes für nachträglich errichtete Dachgeschoßwohnungen
über das Beitrittsrecht zum Mietvertrag von LebensgefährtInnen nach
zwei Jahren, das Eintrittsrecht von LebensgefährtInnen im Todesfall
nach zwei Jahren, die Direktweitergabe der Wohnung an berechtigte
Vormerkscheinbesitzer, den Wohnungstausch nach zwei Jahren bis zur
Mietzinsbeschränkung bei Wohnungswechsel, der Ausfertigung von
unbefristeten Mietverträgen und der Mietermietbestimmung. Außerdem
muss von Gemeindewohnungsmietern bei Anmietung keine Provision oder
Kaution - obwohl auch dies gesetzlich zulässig wäre - geleistet
werden wie ebenso die Stadt Wien deutlich weniger Mietzins verlangt,
als gesetzlich zulässig wäre. So werden im Neuvermietungsbereich nur
90 Prozent des Richtwertzinses verlangt. Weiter werden keine
Zuschläge, die anderswo oft noch einmal die gleiche Höhe des
Richtwertes betragen, verrechnet", betonte Stürzenbecher.

Ellensohn wäre jedenfalls gut beraten, so die Empfehlung des
Mandatars, seine Energie nicht gegen den ohnehin deutlich fairsten
Vermieter, sondern gegen die Mietenexzesse vor allem im privaten
Wohnhausbereich zu richten. "Dort sind nämlich wegen der exzessiven
Zuschlags-, Provions- und Kautionsregelungen die wahren Preistreiber
am Mietensektor festzumachen", schloss Stürzenbecher. (Schluss)

Rückfragehinweis:
SPÖ Klub Rathaus, Presse
Franz Schäfer
Tel.: (01) 4000-81923
Fax: (01) 4000-99-81923
mailto:franz.schaefer@spw.at

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